Pressemitteilungen der Justiz
Ernennung und Vereidigung der Anwärterinnen und Anwärter des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes am 1. Oktober 2024 im Oberlandesgericht Naumburg
01.10.2024, Naumburg (Saale) – 006/2024
- Oberlandesgericht
Die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt hat in diesem Jahr insgesamt 30 Anwärterinnen und Anwärter in den Vorbereitungsdienst für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst (Laufbahn des gehobenen Justizdienstes) eingestellt. Im Rahmen einer Feierstunde am Oberlandesgericht (OLG) Naumburg haben Sachsen-Anhalts Justiz-Staatssekretär Steffen Eckold und der Vizepräsident des OLG, Andreas Grimm, den angehenden Studierenden persönlich die Ernennungsurkunden und Einstellungsbescheide übergeben.
Die eingestellten Nachwuchskräfte werden einen Vorbereitungsdienst von drei Jahren durchlaufen, in dem sie durch einen Wechsel von fachtheoretischen und berufspraktischen Studienabschnitten auf ihren Einsatz in der Justiz vorbereitet werden. In der Regel ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung mit einer dauerhaften Übernahme in den Justizdienst verbunden. Andreas Grimm, Vizepräsident des Oberlandesgerichts Naumburg: „Durch die kontinuierliche Einstellung junger Kolleginnen und Kollegen gewährleistet die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, auch vor dem Hintergrund zahlreicher altersbedingter Abgänge, einen reibungslosen Ablauf der Dienstgeschäfte sowohl bei den Gerichten als auch bei den Staatsanwaltschaften. Daher ist es besonders erfreulich, dass alle zur Verfügung stehenden Anwärterstellen besetzt werden konnten. Zudem haben wir alle Anwärterinnen und Anwärter erstmals mit Tablets ausgestattet, um ihnen zeitgemäße Lernbedingungen zu bieten.“
Rechtspfleger nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr. Sie sind als selbstständige Organe der Rechtspflege bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und sachlich unabhängig. Die Tätigkeit der Rechtspfleger erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B. auf Zivilsachen (Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zwangsversteigerung von Grundstücken, Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge), Nachlasssachen (Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge), Familien- und Betreuungssachen (Entziehung der elterlichen Sorge in Vermögensangelegenheiten, Überwachung von Vormündern, Pflegern und Betreuern), Grundbuch-, Register- und Strafvollstreckungssachen. Außerdem werden Rechtspfleger als Geschäftsleiter und Sachbearbeiter tätig.
Das Bewerbungsverfahren für die Neueinstellungen im Jahr 2025 beginnt demnächst. Nähere Informationen zu Berufsbild, Einstellungsvoraussetzungen und erforderlichen Bewerbungsunterlagen können im Internet eingesehen werden
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