Pressemitteilungen der Justiz
Auswahl aus den Terminen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Oktober 2024 (Stand: 27.09.2024)
30.09.2024, Magdeburg – 19/2024
- Landgericht Magdeburg
Beihilfe zum Mord in Aschersleben
22 KLs 164 Js 6119/22 (2/24) – 2. Jugendstrafkammer
1 Angeklagter
2 Nebenkläger
2 Sachverständige
21 Zeugen, darunter der mittlerweile verurteilte Haupttäter
Der komplett nichtöffentliche Prozess beginnt Mitte Oktober 2024. Zehn Verhandlungstage sind bis Mitte Dezember 2024 angesetzt.
Einem zu Prozessbeginn 17-jährigen Jugendlichen (Gehilfe) aus Aschersleben wird vorgeworfen, am 04.11.2021 einem damals gleichaltrigen 14-jährigen Jugendlichen (Haupttäter) geholfen zu haben, die damals 14 Jahre alte Ex-Freundin des Haupttäters zu töten.
Der Haupttäter wurde am 16.08.2022 durch das Landgericht Magdeburg wegen Mordes rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Dabei hat das Landgericht die Mordmerkmale Grausamkeit, Heimtücke und niedrige Beweggründe festgestellt.
Dem Gehilfen wird nun vorgeworfen, den Haupttäter bei dessen Plan, die Ex-Freundin zu töten bestärkt zu haben. Zudem soll der jetzige Angeklagte bei der Planung der Tat mitgewirkt und bei der Tatdurchführung geholfen haben.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt und auch heute noch minderjährig ist, findet die gesamte Hauptverhandlung nach § 48 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) nichtöffentlich statt. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung werden daher weder die genauen Termine noch Details zur Anklageschrift veröffentlicht. Über das Ergebnis des Prozesses wird die Pressestelle informieren.
Für den Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer Jugendstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen (§ 18 JGG).
Totschlag in Magdeburg
21 Ks 162 Js 16855/24 (5/24) – 1. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Nebenklägerin
1 Sachverständige
19 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 1. Oktober 2024, 10.00 Uhr, Saal A23
Einem 26-jährigen Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen, am 07. April 2024 in den frühen Morgenstunden in Magdeburg an einer Straßenbahnhaltestelle den Geschädigten zufällig getroffen zu haben. Der Geschädigte soll im Wartehaus Selbstgespräche geführt haben, wodurch sich der Angeklagte gestört gefühlt und den Mann zusammengeschlagen haben soll. Anschließend soll der Angeklagte weitergegangen sein. Da der Angeklagte über das Verhalten des Geschädigten immer noch erbost gewesen sein soll, soll er sich in der Wohnung einer Bekannten in der Nähe ein Messer beschafft haben, zu dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle zurückgegangen sein und dort den Geschädigten mit einem Messerstich ins Herz getötet haben. Im Eröffnungsbeschluss vom 26. August 2024 hat die Strafkammer darauf hingewiesen, dass anstelle einer Verurteilung wegen Totschlags auch eine solche wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen in Betracht kommen kann.
Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren teilweise geständig eingelassen. Für den Fall, dass der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt wird, muss er mit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren rechnen. Sollte der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, muss er mit der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen.
Prozess um Drogenhandel muss wegen Gesetzesänderung neu aufgerollt werden
25 KLs 263 Js 15732/22 (14/24) – 5. Strafkammer
1 Angeklagter
Prozesstag: Dienstag, 22. Oktober 2024, 09.30 Uhr, Saal 5
Am 26. Oktober 2023 verurteilte die 1. Strafkammer einen 30-jährigen Mann unter Einbeziehung einer anderen Freiheitsstrafe aus dem Jahr 2021 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 7 Jahren und 6 Monaten. Weiterhin wurde die Unterbringung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Auf die Revision des Angeklagten hin hob der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs am 28. Mai 2024 (6 StR 52/24) die Verurteilung teilweise hinsichtlich des Strafausspruches auf. Zur Begründung führte der Bundesgerichtshof aus, dass seit dem am 01. April 2024 in Kraft getretenen Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis die Taten teilweise anders zu bewerten sind und eine geringe Strafe droht.
Das Gericht muss nunmehr im Wesentlichen eine neue Strafe verhängen.
Zivilprozess: Klage gegen weiteren Corona-Impfstoffhersteller
2 O 1444/23 – 2. Zivilkammer
Die 2. Zivilkammer verhandelt am
Mittwoch, den 23.10.2024 um 13.00 Uhr in Saal A 14
die Klage eines 63-Jahre alten Lehrers aus dem Harz gegen den Hersteller eines Impfstoffes gegen das SARS Cov2-Virus. Der Kläger ließ sich im April und Mai mit einem Impfstoff eines anderen Herstellers impfen. Die dritte Impfung erfolgte im Dezember 2021 mit dem Impfstoff der Beklagten. Der Kläger behauptet aufgrund der 3. Impfung erkrankt zu sein. Erste Symptome habe er nach der 3. Impfung verspürt. Seit diesem Zeitpunkt bis heute leide er an Erschöpfung, Konzentrationsmangel, Angst und Herzschmerzen. Im Prozess fordert er vor allem 80.000 Euro Schmerzensgeld.
Der beklagte Hersteller bestreitet, dass die gesundheitlichen Folgen durch den Impfstoff verursacht wurden. Zudem seien die Unterlagen zu den behaupteten gesundheitlichen Folgen wenig aussagekräftig
In einem anderen Verfahren hat die 11. Zivilkammer mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 11.07.2024 (11 O 561/23; vgl. Pressevorschau für Juli 2024) die Klage gegen den dortigen Impfstoffhersteller abgewiesen.
Löffler
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