Pressemitteilungen der Justiz
Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im August 2024
02.08.2024, Dessau-Roßlau – 016/2024
- Landgericht Dessau-Roßlau
Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im August 2024:
Am 23.08.2024 beginnen vor der 8. Strafkammer zwei weitere erstinstanzliche Verfahren.
1. Zunächst ist um 09.00 Uhr Auftakt in einem Verfahren gegen einen 24-jährigen türkischen Staatsangehörigen, dem die Staatsanwaltschaft vollendeten gewerbsmäßigen Bandenbetrug in vier Fällen vorwirft. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er im Februar 2024 in Dessau-Roßlau, Wittenberg und Straußfurt im Zusammenwirken mit mehreren Mittätern von betagten Geschädigten Geldbeträge im Gesamtwert von knapp 100.000,00 € abgeholt haben, die diese auf telefonisches Geheiß der Mittäter jeweils zuvor in Beuteln vor ihrer Haustür abgelegt hatten. Die Anrufer, die unter manipulierten bzw. nicht registrierten Nummern mit teils ausländischer Vorwahl anriefen, sollen sich als Polizeibeamte ausgegeben und erklärt haben, das Bargeld der Geschädigten in Sicherheit zu bringen, weil Kriminelle die Wohnungen aufsuchten bzw. verstärkt Falschgeld im Umlauf sei. Der Angeklagte soll das abgeholte Geld an seine Hintermänner weitergeleitet haben und dafür entlohnt worden sein. In einem weiteren Fall verständigte der Betroffene rechtzeitig die Polizei, die den Angeklagten daraufhin in Tatortnähe festnehmen konnte. Der Angeklagte befindet sich seither in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung wird am 04.09.2024 um 12.00 Uhr sowie am 13.09. und 20.09.2024 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 8 KLs 501 Js 5518/24
2. Ab 10.00 Uhr muss sich ein 28-jähriger, ebenfalls derzeit inhaftierter Mann aus Jessen wegen Brandstiftung in drei Fällen verantworten. Er soll im Januar und März 2024 in einem Ortsteil von Jessen einen Futtermittelunterstand sowie zwei Lagerhallen eines landwirtschaftlichen Unternehmens in Brand gesetzt haben. Während im ersten Fall das Feuer auf einen Kälberstall übergriff, aus dem 30 Kälber noch gerade rechtzeitig gerettet werden konnten, sollen die beiden Lagerhallen vollständig ausgebrannt sein. Der Sachschaden soll sich auf insgesamt etwa 1,2 Mio € belaufen. Die beiden ersten Brände soll der Angeklagte selbst gemeldet haben, beim dritten Brandgeschehen soll er von Zeugen in Tatortnähe gesehen worden sein. Bei seiner Festnahme war er erheblich alkoholisiert. Der Angeklagte, der bis Ende 2023 bei dem geschädigten Unternehmen beschäftigt war, ist zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.
Die Hauptverhandlung soll am 11.09., 24.09., 14.10. und 22.10.2024 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 8 KLs 692 Js 7438/24
Frank Straube
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