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Pressemitteilungen der Justiz

(LG HAL) Weitere Prozessauftakte im Mai

19.05.2023, Halle (Saale) – 013/2023

  • Landgericht Halle

Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Zeitz

Tag, Uhrzeit
23.05.23, 08:30 ; 02.06.23, 08:30

Raum 141

5 KLs 5/23

Dem Angeklagten wird bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Waffengesetz wegen unerlaubten Besitzes eines Schlagrings sowie eines Pfeffersprays vorgeworfen.

Der Angeklagte soll von Januar 2022 bis November 2022 in Zeitz Betäubungsmittel an Freunde und Bekannte gewinnbringend verkauft haben. Hierfür soll er von dem gesondert verfolgten A. monatlich 100 g Methamphetamin zum Preis von 35 Euro pro Gramm erworben und anschließend für 50 Euro pro Gramm weiterverkauft haben. Ferner soll er während dieses Zeitraums zwei Mal jeweils 200 g Cannabis zu einem Preis von 7 Euro pro Gramm und ein Mal 100 Gramm Kokain zum Preis von 65 Euro pro Gramm von dem gesondert verfolgten A. erhalten und das Kokain für 100 Euro pro Gramm weiterverkauft haben. Ein Teil dieser Betäubungsmittel sei bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten im November 2022 aufgefunden worden. Außerdem seien in der Wohnung zugriffsbereit ein Pfefferspray und ein Schlagring, die dazu gedient hätten, den Drogenhandel abzusichern, sichergestellt worden.

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren die Tat in Teilen eingeräumt.

Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Zeitz u. a.

Tag, Uhrzeit
24.05.23, 09:00 ; 08.06.23, 13:30 ; 14.06.23, 09:00 ; 21.06.23, 09:00 ; 28.06.23, 09:00

Raum 169

16 KLs 3/23

Dem im Januar 1995 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, in vier Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei in einem Fall griffbereit ein Messer mit sich geführt zu haben, um seinen Drogenhandel abzusichern. Ferner wird dem Angeklagten eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.

So soll er im März 2021 an den gesondert verfolgten K. ein Kilogramm Methamphetamin zum Preis von 19.000 Euro und im April 2022 ungefähr ein Kilogramm Methamphetamin-/Levomethamphetamingemisch an den gesondert verfolgten S. zum Preis von 18.000 Euro verkauft haben. Zwischen November 2020 und November 2022 soll er monatlich 150 g Methamphetamin an den gesondert verfolgten F. und zwischen Januar 2022 und November 2022 monatlich 100 g Methamphetamin sowie zwei Mal jeweils 200 g Cannabis und ein Mal 100 g Kokain an den gesondert verfolgten Sch. verkauft haben. Die gesondert verfolgten F. und Sch. sollen die Aufgabe gehabt haben, die Betäubungsmittel für den Angeklagten weiterzuverkaufen und den Erlös an diesen abzuführen. Ferner soll der Angeklagte im November 2022 von einer bislang unbekannten Person 179 g Methamphetamin zum Zwecke des gewinnbringenden Weiterverkaufs erworben haben. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle habe man neben den Betäubungsmitteln im Handschuhfach des Pkw des Angeklagten zugriffsbereit ein Küchenmesser aufgefunden, das dazu gedient habe, seinen Drogenhandel abzusichern.

Im August 2022 habe der Angeklagte den gesondert verfolgten Sch., der dem Angeklagten zuvor mitgeteilt habe, keine Drogen mehr für ihn verkaufen zu wollen, zunächst mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen. Anschließend habe der Angeklagte dem gesondert verfolgten Sch. eine bereits teilweise geleerte Weinflasche auf den Kopf geschlagen, wodurch dieser eine stark blutende Platzwunde am Kopf erlitten habe.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Betäubungsmittelhandel in Halle u. a.

Tag, Uhrzeit
25.05.23, 08:30 ; 05.06.23, 09:00 ; 08.06.23, 09:00 ; 15.06.23, 09:00 ; 22.06.23, 09:00 ; 26.06.23, 09:00 ; 03.07.23, 09:00

Raum 123

10a KLs 1/23

Dem im Januar 1991 geborenen Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem gesondert verfolgten E. in 26 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben und dabei in einem Fall zugleich Betäubungsmittel besessen zu haben, ohne im Besitz einer Erlaubnis für den Erwerb gewesen zu sein.

Der Angeklagte soll von September 2021 bis Oktober 2022 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten E. unter anderem in Halle und Magdeburg Betäubungsmittel, insbesondere Methamphetamin und Cannabis jeweils im Kilogrammbereich sowie mehrere Tausend Ecstasytabletten, gewinnbringend an diverse Zwischenhändler und Konsumenten weiterverkauft haben.

Der Angeklagte hat sich bislang nicht zur Sache eingelassen.

Im Fall einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

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