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Pressemitteilungen der Justiz

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Mai 2023 (Stand: 28.04.2023)

02.05.2023, Magdeburg – 11/2023

  • Landgericht Magdeburg

 

Wirtschaftsstrafverfahren: Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in Magdeburg

24 KLs 547 40064/16 (7/22) – 4. Strafkammer

 

1 Angeklagte

Zeugen werden nach und nach geladen

 

Prozessbeginn:                   Dienstag, 02. Mai 2023, 09.30 Uhr, Saal 4

Fortsetzungstermine:         vorerst 19 Termine bis 15. August 2023

Einer 48 Jahre alten Frau aus Magdeburg werden insgesamt 34 Straftaten vorgeworfen, die sie von Oktober 2013 bis Mai 2017 in Magdeburg begangen haben soll. Die Angeklagte soll Geschäftsführerin und Alleingesellschafterin einer GmbH gewesen sein. Die Firma soll hauptsächlich als Subunternehmerin Betonstahlverlegearbeiten erbracht haben. Die Angeklagte soll dabei ihre Arbeitnehmer nicht oder mit geringerem Lohn bei der Sozialversicherung angemeldet haben. Insgesamt soll dabei der Versichertengemeinschaft ein Schaden von rund 280.000 Euro entstanden sein. Die Summe soll sich je zur Hälfte aus nicht abgeführten Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteilen zusammensetzen.

 

 

Urteil erwartet: Untreue eines Rechtsanwalts in Magdeburg

25 KLs 166 Js 8622/20 (5/22) – 5. Strafkammer

 

In dem am 17.01.2023 begonnen Prozess wird für

 

Donnerstag, den 04. Mai 2023 um 13.00 Uhr in Saal 5

 

die Verkündung des Urteils erwartet. Im letzten Termin hat die Staatsanwaltschaft die Verhängung einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten sowie ein Berufsverbot gefordert. Die Verteidigung hat die Ansicht vertreten, dass die Verhängung einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, ausreichend sei. Ein Berufsverbot sei nicht nötig, da der Angeklagte bereits seine Zulassung als Anwalt zurückgegeben und nicht mehr tätig sei.

Hintergrund:

Einem 47 Jahre alten Rechtsanwalt aus Magdeburg werden Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum April 2016 bis September 2020 begangen haben soll. Ihm wird vorgeworfen, Geld, das insbesondere seinen Mandaten zugestanden haben soll, in Höhe von insgesamt 160.000,00 € veruntreut zu haben, wobei er jedenfalls hiervon insgesamt rund 47.000,00 € auch nicht verspätet an die Mandanten gezahlt haben sollen.

 

Drogenhandel in Halberstadt

25 Kls 855 Js 84574/22 (11/23) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

6 Zeugen

 

Prozesstag:               Montag, 08. Mai 2023, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Einem 42-jährigen Mann aus Halberstadt wird vorgeworfen am 20.12.2022 in seiner Wohnung in Halberstadt Cannabispflanzen, Haschisch und Tabak-Cannabis-Haschisch Gemische von rund 600 g Gesamtmenge zum Weiterverkauf gelagert zu haben und dabei zur Sicherung des Drogenhandels einen Baseballschläger und Messer griffbereit gehabt zu haben.  Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

 

BGH ordnet an: Straßenraub in Halberstadt muss teilweise neu verhandelt werden

25 KLs 834 Js 80541/21 (7/23) – 1. Strafkammer

 

2 Angeklagte

1 psychiatrischer Sachverständiger

1 Zeuge

 

Prozessbeginn:                              Mittwoch, 10. Mai Juni 2023, 09.03 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermin:                       15. Mai 2023, 09.30 Uhr, Saal

 

Die 1. Strafkammer des Landgerichts verurteilte am 06. Juli 2022 einen mittlerweile 29-jährigen Mann aus Halberstadt u.a. wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Zudem wurde die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Ein mitangeklagter mittlerweile 34 Jahre alter Halberstädter wurde wegen Beihilfe zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.

Den Männern wurde vorgeworfen, in der Nacht vom 18. auf den 19. August 2021 einmal gegen 1 Uhr und ein weiteres Mal gegen halb vier auf der Straße Passanten überfallen zu haben, um diese auszurauben. Dabei sollen die Angeklagten gewaltsam vorgegangen sein. Bei dem ersten Überfall sollen die Angeklagten keine Beute gemacht haben. Bei dem zweiten Überfall sollen sie eine Tasche mit Papieren, einer Geldbörse und Mobiltelefon erbeutet haben. 

Gegen das Urteil des Landgerichts haben beide Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 24. Januar 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH Az. 6 StR 488/22) das Urteil des Landgerichts wegen der ersten Tat aufgehoben, da die Begründung des Landgerichts fehlerhaft ist. Die Verurteilung wegen der zweiten Tat wurde nicht aufgehoben. Die nunmehr für die Verhandlung zuständige 5. Strafkammer des Landgerichts muss bei der ersten Tat prüfen, ob der Versuch des Überfalls fehlgeschlagen ist oder nicht. Abhängig von diesem Ergebnis kann es auch zu Veränderungen bei der verhängten Strafe und der Sicherungsverwahrung kommen.

 

räuberische Diebstähle in Magdeburg

25 KLs 227 Js 26434/22 (9/23) – 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

7 Zeugen

Prozesstag:                          Donnerstag, 11. Mai 2023, 09.30 Uhr, Saal 5              

 

Einem 40-jährigem Mann aus Magdeburg wird vorgeworfen in Magdeburg zwei räuberische Diebstähle begangen zu haben. Am 14.04.2021 soll er in einem Supermarkt Lebensmittel und Drogeriewaren im Wert von rund 70 Euro gestohlen zu haben. Als er vom Ladendetektiv auf den Vorfall angesprochen worden sein soll, soll er diesen von sich gestoßen und angegriffen haben. Am 09.03.2022 soll er in einem Baumarkt Waren im Wert von rund 300 Euro gestohlen haben und den Ladendetektiv mit einem Messer bedroht haben.

 

 

Löffler

Pressesprecher

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