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Pressemitteilungen der Justiz

1 Sportwagen Lotus und 2 Unfälle auf der Rennstrecke in Oschersleben

09.03.2023, Magdeburg – 06/2023

  • Landgericht Magdeburg

11 O 1257/22 – 11. Zivilkammer – Einzelrichterin

2 O 748/22 – 2. Zivilkammer - Einzelrichter

 

Prozessbeginn:       11. Zivilkammer Dienstag, 21. März 2023, 12.30 Uhr, Saal B13

                                2. Zivilkammer, Mittwoch, 22. März 2023, 10 Uhr, Saal C11

 

  1. Unfall 22.09.2021, 2. Zivilkammer; Lotus gegen nicht bekanntes Fahrzeugmodell

Ein aus der Akte nicht ersichtliches Fahrzeugmodell und ein Lotus Elise Cabriolet nahmen mit ihren Fahrern am 22.09.2021 an einem "Arena Training" auf der Rennstrecke in Oschersleben teil.  Dabei soll den Teilnehmern die Möglichkeit geboten werden, sich mit einem straßenzugelassenen Fahrzeug im sportlichen Rahmen auf der Rennstrecke zu bewegen.

Im Verlauf der Veranstaltung kam es zu einem Unfall zwischen beiden Fahrzeugen. Nach Ansicht des Lotus Fahrers hat der anderer Fahrer den Unfall verursacht, da dieser den Lotus rechts in einer Kurve überholt habe. Die Versicherung und der Fahrer des anderen Fahrzeuges müsse ihm daher seinen Restschaden von rund 8.000 Euro ersetzen, nachdem die eigene Vollkaskoversicherung des Lotusfahrers ihm rund 6.500 Euro erstattet habe. Hier meint der Fahrer des Lotus, dass ein etwaig schriftlicher Haftungsverzicht nicht wirksam gewesen wäre.

Das Gericht wird einen Zeugen vernehmen.

 

  1. Unfall 25.02.2022, 11. Zivilkammer; Porsche gegen Lotus

Ein Porsche 911 GT3 und der obige Lotus nahmen mit ihren Fahrern am 25.05.2022 an einem "Arena Training" auf der Rennstrecke in Oschersleben teil.  Dabei soll den Teilnehmern die Möglichkeit geboten werden, sich mit einem straßenzugelassenen Fahrzeug im sportlichen Rahmen auf der Rennstrecke zu bewegen.

Im Verlauf der Veranstaltung kam es zu einem Unfall zwischen beiden Fahrzeugen. Nach Ansicht des Porschefahrers hat der Lotusfahrer den Unfall verursacht. An dem Porsche sei ein Schaden von über 20.000 Euro entstanden, den der Fahrer des Lotus und dessen Versicherung ersetzen sollen. Der Lotusfahrer, der bei diesem Unfall als Beklagter durch andere Rechtsanwälte vertreten wird meint, die Teilnehmer hätten schriftlich einen Haftungsverzicht erklärt. Zudem läge allenfalls leichte Fahrlässigkeit auf Seiten des Lotusfahrers vor, die bei einem Renngeschehen jedenfalls nicht zur Haftung führe.

Das Gericht wird im Termin Zeugen vernehmen. Möglicherweise werden auch Videoaufnahmen von dem Vorfall gezeigt.

 

Löffler

Pressesprecher

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