Menu
menu

Pressemitteilungen der Justiz

Weitere Prozessauftakte im August

24.08.2022, Halle (Saale) – 024/2022

  • Landgericht Halle

Freiheitsberaubung, Nötigung u.a. in Weißenfels u.a.

Tag, Uhrzeit
25.08.22, 08:30 ; 24.08.22, 09:00 ; 29.08.22, 09:00

Raum 141

5 KLs 1/22

Dem im Dezember 1978 geborenen Angeklagten B., dem im März 1978 Angeklagten E., der im März 1989 geborenen Angeklagten W. und dem im Juli 1973 geborenen Angeklagten R. wird Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagten sollen einen ihnen bekannten Mann im Juli 2017 unter einem Vorwand in die Wohnung des Angeklagten B. in Weißenfels gelockt, dann die Wohnung verschlossen und den Mann über Nacht in der Wohnung festgehalten haben. Dabei sollen sie den Mann gefesselt und mehrfach, unter anderem mit einem Gummihammer, geschlagen und getreten haben. Der Mann soll dadurch u.a. mehrere Frakturen, Hämatome am Kopf, ein Schädel-Hirn-Trauma sowie ein Schmerzsyndrom am linken Unterschenkel erlitten haben.

Das Verfahren wurde, soweit es den Angeklagten R. betrifft, mit weiteren Verfahren gegen den Angeklagten R. verbunden. So wird dem Angeklagten R. Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll im Oktober 2017 gemeinsam mit der gesondert verfolgten M. einen Keller in einem Mehrfamilienhaus in Weißenfels aufgebrochen und dort mehrere Gegenstände, u.a. eine Waschmaschine, Bekleidungsgegenstände und Werkzeug entwendet haben. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten R. Computerbetrug in zwei Fällen sowie Betrug vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll gemeinsam mit der gesondert verfolgten M. im August 2018 und Februar 2019 in Weißenfels unter Angabe einer falschen Identität Waren bestellt und diese nach Lieferung nicht bezahlt haben. Im Dezember 2018 soll der Angeklagte R. gemeinsam mit der gesondert verfolgen M. einen Energieversorgungsvertrag abgeschlossen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann. Mit weiterer Anklageschrift wird dem Angeklagten R. Diebstahl vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll im Mai 2018 aus einer Wohnung/Garage in Teuchern zahlreiche Gegenstände, darunter einen Anhänger im Wert von 800 EUR, entwendet haben. Schließlich wird dem Angeklagten R. mit Strafbefehl, gegen den der Angeklagte R. Einspruch eingelegt hat, Sachbeschädigung vorgeworfen. Der Angeklagte R. soll im Juni 2018 gewaltsam die Tür einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Weißenfels aufgebrochen haben.

Das Verfahren wurde, soweit es den Angeklagten E betrifft, mit weiteren Verfahren gegen den Angeklagten E. verbunden. So werden dem Angeklagten E. vier Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Beleidigung vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im Dezember 2018 seine geschiedene Ehefrau mehrfach unter Verstoß einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz angerufen und deren Anrufbeantworter mit Beleidigungen besprochen haben. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten E. Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im Februar 2019 in Prittwitz u.a. öffentliche Straßen befahren haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er die zum Führen des Kraftfahrzeugs erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatte. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten E. räuberischer Diebstahl in Tateinheit mit Körperverletzung vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im März 2021 in einer Drogerie in Weißenfels Parfum eingesteckt und versucht haben, die Drogerie ohne die Waren zu bezahlen zu verlassen. Einen Mann, der versucht haben soll, den Angeklagten E. festzuhalten, soll der Angeklagte E. massiv gegen den Kopf geschlagen haben. Mit weiterer Anklage wird dem Angeklagten E. Diebstahl im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der Angeklagte E. soll im April 2021 gemeinsam mit dem gesondert verfolgten K. in ein leerstehendes Haus in Weißenfels eingedrungen und dort Altmetal entwendet haben.

Dem Angeklagten B. wird mit weiterem Strafbefehl, gegen den der Angeklagte B. Einspruch eingelegt hat, vorgeworfen, unerlaubt Handel mit Betäubungsmitteln getrieben zu haben. Der Angeklagte B. soll zwischen März 2018 und April 2018 an einen gesondert verfolgten Mann sieben Gramm Crystal verkauft haben.

Die Angeklagten haben sich bislang nicht eingelassen. Im Fall einer Verurteilung droht den Angeklagten B., R. und W. eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten, dem Angeklagten E. eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Versuchter Mord und gefährliche Körperverletzung in Eisleben

Tag, Uhrzeit
29.08.22, 08:30 ; 06.09.22, 08:30 ; 12.09.22, 09:30

Raum 141

1 Ks 7/22

Dem im Januar 1980 geborenen Angeklagten wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.

Der Angeklagte soll im Juni 2022 in der Innenstadt von Eisleben seine von ihm getrenntlebende Ehefrau aus eifersüchtigen Motiven mit einem Küchenmesser angegriffen haben. Der Frau soll es gelungen sein, in einen Vodaphone-Shop zu flüchten. Durch die Flucht und das Hinzutreten weiterer Personen soll der Angeklagte an der Fortsetzung des Angriffs gehindert worden sein. Die Frau soll mindestens fünf tiefe Stichverletzungen erlitten haben. Durch eine umgehende Notoperation soll die akut bestehende Lebensgefahr für die Frau abgewendet worden sein.

Der Angeklagte hat sich Im Fall einer Verurteilung droht eine lebenslange Freiheitsstrafe..

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.

Impressum:
Landgericht Halle
Pressestelle
Hansering 13
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 220-3374
Fax: 0345 220-3134
Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Web: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de

Pressemitteilung als PDF