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Pressemitteilungen der Justiz

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat November 2007:

05.11.2007, Dessau-Roßlau – 28

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 028/07

 

Dessau, den 29. Oktober 2007

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat November 2007:

Vorbehaltlich etwaiger änderungen finden im November 2007 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

1. Die 6. Strafkammer verhandelt am 01.11.2007 um 09.00 Uhr ein Sicherungsverfahren gegen einen 50-jährigen Mann aus Zerbst, der gegenwärtig in einem Heim in Osternienburg untergebracht ist. Er soll am 05.10.2007 in Zerbst seine Wohnung angezündet haben, die bei der Tat vollständig ausbrannte. Der Wohnblock, in dem die Wohnung gelegen war, steht unabhängig hiervon zum Abriss. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Beschuldigte aufgrund einer seelischen Behinderung schuldunfähig ist, so dass zu prüfen sein wird, ob seine Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses erforderlich ist. Die Hauptverhandlung soll am 16.11.2007 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

Gleichfalls am 01.11.2007 verhandelt die 7. Strafkammer zwei Berufungsverfahren. Zunächst muss sich um 13.30 Uhr ein 37-jähriger Mann aus Quellendorf wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahrraddiebstahls verantworten (Tatzeitpunkte: 21.07.2006 und 20.08.2006; Tatorte: Köthen und Quellendorf).

Um 14.30 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen28-jährigen Angeklagten aus Roßlau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 03.09.2006; Tatort: Illertissen).

2. Vor der 6. Strafkammer beginnt am 05.11.2007 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 23-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Merseburg wegen Mordes. Dem Angeklagten liegt zur Last, in den Abendstunden des 06.04.2007 das spätere Opfer ¿ einen Rentner ¿ in dessen Wohnung in Wolfen maskiert und mit einer Spielzeugpistole bewaffnet überfallen und die Herausgabe der ec-Karte nebst Geheimnummer verlangt zu haben. Der Geschädigte soll diesen Angriff zunächst abgewehrt haben, indem er dem Angeklagten schwarze Farbe in das Gesicht sprühte. Daraufhin soll der Angeklagte dem Opfer insgesamt 17 Messerstiche in den Kopf, das Gesicht und den Oberkörper versetzt haben, an dessen Folgen der Geschädigte noch am Tatort verstarb. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen könnte ein homosexueller Hintergrund eine Rolle gespielt haben. Dem Angeklagten gelang zunächst mit einem Pkw die Flucht. Er wurde etwa einen Monat nach der Tat in Untersuchungshaft genommen. Die Kammer plant die Fortsetzung der Hauptverhandlung vom 26.11. bis 29.11.2007, jeweils um 09.00 Uhr.

3. Am 06.11.2007 verhandelt die 7. Strafkammer zwei Berufungsverfahren. Um 09.00 Uhr ist über die Berufung eines 29-jährigen, mehrfach vorbestraften Mannes aus Roßlau zu befinden, gegen den das Amtsgericht Zerbst wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten verhängt hat, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 20.06.2006 in Roßlau dem Geschädigten mehrere Faustschläge versetzt hat, durch die dieser Schwellungen und Schürfwunden im Gesicht sowie am Arm davontrug. Tatmotiv soll die Anschuldigung des Angeklagten gewesen sein, der Geschädigte sei in seine Wohnung eingebrochen.

Um 14.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 35-jährigen Mann aus Landsberg wegen versuchten Ladendiebstahls (Tatzeit: 22.07.2006; Tatort: Jessen).

4. Vor der 2. Strafkammer muss sich am 07.11.2007 um 10.30 Uhr ein 38-jähriger, derzeit inhaftierter Mann aus Zerbst wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten. Er soll in den Morgenstunden des 07.06.2007 in Zerbst auf offener Straße ein 10-jähriges Mädchen auf dem Weg zur Schule sexuell genötigt haben. Der im Ermittlungsverfahren geständige Angeklagte ist mehrfach einschlägig vorbestraft.

Gleichfalls am 07.11.2006 ist vor der 6. Strafkammer um 09.00 Uhr Prozessauftakt gegen einen 45-jährigen Mann und dessen 40-jährige Ehefrau aus Luko wegen gewerbsmäßigen Betruges. Die Angeklagten sollen als Inhaber von Makler- und Finanzierungsbüros in Dessau und Roßlau zwischen 1997 und 2004 in über 200 Fällen Provisionen für die Vermittlung von Kreditverträgen vereinnahmt haben, zu deren Abschluss es aufgrund der durchweg angespannten finanziellen Situation der Geschädigten jeweils nicht gekommen ist. Die Kammer hat aufgrund der Komplexität des Anklagevorwurfs insgesamt 38 weitere Verhandlungstage anberaumt.

Vor der 7. Strafkammer finden am 07.11.2007 mehrere Berufungsverfahren statt. Um 09.00 Uhr ist Gegenstand der Sitzung ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg, mit dem der 51-jährige Angeklagte aus Wittenberg wegen Beleidigung und versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden ist. Da die Tat in laufender Bewährung begangen worden sein soll, ist die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Amtsgericht hat den Angeklagten für schuldig befunden, im März 2006 den neuen Lebenspartner seiner geschiedenen Ehefrau am Telefon bedroht und beschimpft zu haben.

Um 13.00 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen einen 60-jährigen Angeklagten aus Nudersdorf wegen gewerbsmäßigen Betruges in 112 Fällen an, der vom Amtsgericht Wittenberg zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden ist. Der vielfach auch einschlägig vorbestrafte Angeklagte soll zwischen April 2003 und September 2005 von dem inzwischen 93-jährigen, unter Demenz leidenden Geschädigten, zu dem er zu diesem Zwecke ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte, Geldbeträge von insgesamt etwa 120.000,- ¿ erschlichen haben, deren Rückzahlung er nie beabsichtigte. Die Beträge soll der Angeklagte zur Schuldentilgung sowie zum Bestreiten des laufenden Lebensunterhalts verwendet haben. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich bereits im Oktober 2007 stattfinden (Ziffer 3. der Pressevorschau für Oktober 2007).

Um 14.00 Uhr endet der Sitzungstag mit einem Verfahren gegen einen 28-jährigen Mann aus Coswig wegen Hausfriedensbruchs, Abgabe von Betäubungsmitteln sowie Beleidigung von zwei Vollzugsbeamten während einer Strafverbüßung in der JVA Dessau (Tatzeitraum 2006).

5. Am 08.11.2007 verhandelt die 7. Strafkammer weitere Berufungsverfahren. Ab 09.00 Uhr ist über die Anklage gegen einen 30-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Zerbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu befinden (Tatzeit: 26.11.2006; Tatort: Zerbst). Da der Angeklagte mehrfach auch einschlägig vorbestraft ist und die Tat nur eine Woche nach seiner letzten Haftentlassung begangen haben soll, hat das Amtsgericht Zerbst gegen ihn eine Freiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und dessen Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Um 10.30 Uhr folgt ein Hauptverfahren gegen eine 27-jährige Frau aus Baasdorf wegen Betruges. Sie soll im Dezember 2005 per Internet drei Blumenlieferungen im Wert von 87,00 ¿ veranlasst und diese nicht bezahlt haben, was von vornherein ihre Absicht gewesen sein soll. Da die Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung stand, hat das Amtsgericht Köthen gegen sie eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die Berufung der Angeklagten.

Ab 13.00 Uhr muss sich ein 53-jähriger Mann aus Listerfehrda wegen Einmietbetruges verantworten (Tatzeit: April 2004; Tatort: Trebitz).

6. In einem Berufungsverfahren vor der 3. Strafkammer am 12.11.2007 um 09.00 Uhr wirft die Staatsanwaltschaft dem 46-jährigen Angeklagten aus Dessau Beleidigung und Körperverletzung vor. Er soll am 24.07.2006 im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung einen Kurierfahrer anlässlich der Auslieferung einer Nachnahmesendung als "Arschloch" beschimpft und ihn mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Das Amtsgericht hat gegen den Mann eine Geldstrafe verhängt.

Ebenfalls am 12.11.2007 um 09.00 Uhr findet vor der 7. Strafkammer ein Berufungsverfahren gegen einen 42-jährigen Mann aus Nienburg wegen gefährlicher Körperverletzung statt. Der Angeklagte soll im August 2006 während eines gemeinsamen Urlaubs seine zwischenzeitlich getrennt lebende Ehefrau vor der Dusche in den Bauch getreten haben. Bei einem weiteren Vorfall kurze Zeit später soll er ihr mit einem Kerzenständer eine Wunde am Oberschenkel zugefügt und sie ferner eine Treppe hinuntergestoßen haben. Das Amtsgericht Bernburg hat gegen den Angeklagten deshalb eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten ferner vorgeworfen, seine Ehefrau im Frühjahr 2006 vergewaltigt zu haben. Insoweit ist er vom Amtsgericht aus tatsächlichen Gründen freigesprochen worden. Gegen das Urteil haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Vor der 8. Strafkammer ist am 12.11.2007 um 09.00 Uhr Prozessauftakt in einem Verfahren gegen einen 38-jährigen Angeklagten aus Meinsdorf, dem vorgeworfen wird, am 24.03.2005 vorsätzlich die Wohnung der Geschädigten in Dessau in Brand gesetzt zu haben. Durch das Feuer soll ein Sachschaden von 75.000,- verursacht worden sein, weitere Bewohner des Hauses mussten evakuiert werden. Der Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren nicht zum Tatvorwurf geäußert. Die Hauptverhandlung soll am 19.11., 26.11. und 27.11.2006 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

7. Vor der 7. Strafkammer muss sich am 13.11.2007 um 09.30 Uhr ein 21-jähriger Angeklagter aus Dessau wegen Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten (Tatzeit: 03.11.2006; Tatort: Dessau). Um 13.30 Uhr folgt ein nicht öffentliches Berufungsverfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von 17 und 19 Jahren wegen Sachbeschädigung (Tatzeiten: 17.03.2006 und 02.06.2006; Tatort: Schierau).

Ebenfalls am 13.11.2007 um 09.00 Uhr hat sich die 2. Strafkammer mit einem Berufungsverfahren gegen einen 17-jährigen Jugendlichen aus Loburg wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und anderer Delikte auseinander zu setzen (Tatorte: Schönebeck, Zerbst und Loburg; Tatzeitraum: Mai 2006 bis Februar 2007). Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten eine Jugendstrafe von zwei Jahren verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Einige der Taten sollen unmittelbar nach der letzten Verurteilung verübt worden sein. Die Hauptverhandlung ist nichtöffentlich.

8. Zwei weitere Berufungsverfahren beschäftigen die 2. Strafkammer am 14.11.2007. Um 09.00 Uhr muss sich ein 19-jähriger Angeklagter aus Bernburg wegen räuberischen Diebstahls verantworten. Er soll am 22.07.2006 auf einem Spielplatz dem Geschädigten dessen Handy entwendet und später gegen Kokain eingetauscht haben. Auf das Herausgabeverlangen des Geschädigten soll er diesen gewaltsam zur Seite gestoßen haben. Gegenstand des Verfahrens sind darüber hinaus weitere Ladendiebstähle (Tatzeitraum: Juni bis August 2006; Tatort: Bernburg).

Um 13.00 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen einen 22-jährigen Mann aus Vockerode wegen mehrfachen Betruges an. Er soll, ohne über nennenswertes Einkommen zu verfügen, 2005 Bankkonten bei verschiedenen Banken eröffnet und in der Folge in 6 Fällen unter Verwendung der entsprechenden ec-Karten im Gesamtwert von etwa 3.000,- ¿ diverse Waren eingekauft haben, obwohl keines der Konten Deckung aufwies. Ein weiterer Versuch, ein Plasmafernsehgerät für 1.400,- ¿ zu erwerben, schlug fehl. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten eine Jugendstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verhängt.

Um 13.30 Uhr hat sich die 3. Strafkammer mit der Berufung eines 42-jährigen Mannes aus Bitterfeld gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen zu befassen, das den Angeklagten wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt hat. Er soll am 28.09.2006 in Bitterfeld seine ehemalige Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen haben.

Ein weiteres Berufungsverfahren vor der 7. Strafkammer am 14.11.2007 um 09.00 Uhr betrifft einen 22-jährigen Angeklagten aus Bitterfeld, gegen den der Vorwurf gefährlicher Körperverletzung im Raum steht. Er soll gemeinsam mit einem weiteren bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter am 26.01.2006 dem Geschädigten in dessen Wohnung in Bitterfeld ohne erkennbaren Anlass mehrere Faustschläge und Fußtritte versetzt und ihn mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen haben. Das Opfer musste acht Tage stationär behandelt werden. Das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen hat gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verhängt, wogegen sich dessen Berufung richtet.

Auch die 8. Strafkammer muss sich am 14.11.2007 mit Berufungsverfahren auseinander setzen. Ab 08.00 Uhr ist über die Berufung eines 23-jährigen Angeklagten aus Beesenlaublingen zu entscheiden, der vom Amtsgericht Bernburg wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist (Tatzeit: 19.01.2007; Tatort: Peißen).

Um 09.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 40-jährigen Mann aus Rackith wegen Sachbeschädigung. Er soll aus Verärgerung, dass diese sich einem anderen Mann zugewandt hatte, den Pkw seiner früheren Lebensgefährtin beschädigt haben (Tatzeit: 09.07.2006; Tatort: Wittenberg). Der Sitzungstag schließt mit der Hauptverhandlung gegen einen 65-jährigen, derzeit in anderer Sache inhaftierten Angeklagten aus Dessau wegen Trunkenheit im Verkehr (Tatzeit: 31.08.2006; Tatort: Dessau).

9. Die 7. Strafkammer verhandelt am 15.11.2007 zwei Berufungsverfahren. Ab 09.30 Uhr muss sich ein 28-jähriger Mann aus Nedlitz wegen Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betruges verantworten. Er soll im September 2004 nach einem selbst verursachten Verkehrsunfall seinen Pkw auf einem ehemaligen Militärgelände kurzgeschlossen und in Brand gesetzt haben, um einen Diebstahl vorzutäuschen. Die vermeintliche Tat brachte er zur Anzeige. Außerdem machte er Ersatzansprüche gegenüber dem Kaskoversicherer geltend, der jedoch keine Zahlung leistete. Um 13.30 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 23-jährigen Angeklagten aus Köthen wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (Kokain und Heroin) in 27 Fällen (Tatzeitraum: Dezember 2005 bis Mai 2006; Tatort: Köthen).

10. Die 2. Strafkammer hat sich am 20.11.2007 um 09.00 Uhr mit der Berufung eines 30-jährigen Mannes aus Dessau gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau zu befassen. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen unter Einbeziehung einer früheren Strafe zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 5 Monaten verurteilt. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 22.05.2005 seinen zu diesem Zeitpunkt drei Monate alten Sohn, weil dieser fortwährend schrie, aus dem Bett nahm und derart schüttelte, dass der Säugling das Bewusstsein verlor und ein Herz-Kreislaufversagen drohte. Infolge der Misshandlung musste das Kind mehrfach operiert werden. Dauerhafte Schädigungen des Hirns sind wahrscheinlich. Die mitangeklagte, zwischenzeitlich getrennt lebende Ehefrau, die auch den Notarzt verständigte, ist vom Amtsgericht freigesprochen worden. Die Hauptverhandlung soll am 27.11.2007 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.

Ebenfalls am 20.11.2007 finden vor der 7. Strafkammer mehrere Berufungsverfahren statt, und zwar um 09.00 Uhr zunächst die Hauptverhandlung gegen einen 37-jährigen Mann aus Eichholz bei Zerbst wegen versuchten Prozessbetrugs. Er soll im November 2005 in einem Zivilrechtsstreit vor dem Amtsgericht Zerbst bewusst wahrheitswidrige Angaben über einen Pkw-Kaufvertrag gemacht haben. Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den mehrfach vorbestraften Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Um 13.00 Uhr schließt sich ein Verfahren gegen eine 25-jährige Angeklagte aus Bremen wegen Tankbetrugs an (Tatzeit: 27.04.2006; Tatort: Raststätte Köckern). Der Sitzungstag schließt um 14.00 Uhr mit der Hauptverhandlung gegen einen 51-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Ladendiebstahls (Tatzeit: 03.11.2006; Tatort: Wolfen). Obwohl der Wert des Diebesgutes lediglich etwa 22,- ¿ betrug, hat das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen gegen den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung verhängt, weil er die Tat einen Tag nach seiner letzten Haftentlassung begangen hat.

11. Die 2. Strafkammer hat sich am 21.11.2007 um 09.00 Uhr mit der Berufung eines 24-jährigen Angeklagten aus Gräfenhainichen zu verantworten, den das Amtsgericht Wittenberg wegen Diebstahls in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt hat. Er soll mit einem insoweit bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter am 06.11.2004 auf einer Baustelle in Möhlau einen Radlader entwendet und mit diesem am 07.11.2004 am Bahnhof in Gräfenhainichen einen Fahrkartenautomaten aus der Verankerung gerissen, diesen in einen stillgelegten Tagebau gebracht, dort aufgebrochen und das darin befindliche Bargeld an sich genommen haben.

12. Vor der 7. Strafkammer finden am 22.11.2007 mehrere Berufungsverfahren statt. Um 09.00 Uhr müssen sich zunächst zwei Angeklagte im Alter von 22 und 25 Jahren aus Seegrehna und Wittenberg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen am 28.07.2006 dem Geschädigten hinter einer Brücke unweit des Bahnhofs Wittenberg aufgelauert und ihm mehrere Faustschläge und Fußtritte versetzt haben.

Um 13.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen dann 52-jährigen Mann aus Dessau wegen Trunkenheit im Verkehr (Tatzeit: 28.06.2007; Tatort: Dessau).

Zuletzt ist um 14.00 Uhr Gegenstand der Sitzung die Berufung eines 22-jährigen Angeklagten aus Roßlau gegen ein Urteil des Amtsgerichts Zerbst. Das Amtsgericht hat gegen den Mann wegen eigenmächtiger Abwesenheit vom Zivildienst eine achtmonatige Freiheitsstrafe verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Er soll im Frühjahr 2006 unerlaubt seinen Zivildienst in einem Altenpflegeheim in Bärenthoren vorfristig abgebrochen haben.

13. Die 3. Strafkammer muss sich am 26.11.2007 mit weiteren Berufungsverfahren befassen. In einem um 09.00 Uhr beginnenden Verfahren muss sich ein 25-jähriger Angeklagter aus Dessau wegen Körperverletzung verantworten (Tatzeit: 03.10.2006; Tatort: Dessau).

Um 10.30 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 22-jährigen Mann aus Dessau wegen uneidlicher Falschaussage an. Er soll in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau am 03.05.2006 als Zeuge vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben.

14. Gegenstand der Sitzung der 1. Strafkammer am 27.11.2007 sind wiederum Berufungsverfahren. Um 09.00 Uhr findet ein Verfahren gegen einen 23-jährigen Studenten der Betriebswirtschaft aus Halle wegen gefährlicher Körperverletzung statt. Er soll in den Morgenstunden des 20.03.2005 mit zwei weiteren bereits rechtskräftig verurteilten Mittätern nach einer Veranstaltung in Ferropolis bei Gräfenhainichen die beiden Opfer mit Faustschlägen und Fußtritten derart malträtiert haben, dass beide Opfer erhebliche Verletzungen davontrugen, unter anderem einen Trümmerbruch der linken Hand, eine Fraktur der Stirnhöhlenvorderwand sowie des Nasenbeins. Die Täter hatten die Geschädigten im Verdacht, wenige Stunden zuvor den Angeklagten überfallen und ihm seine Jacke gestohlen zu haben. Das Amtsgericht Wittenberg hat eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten verhängt und dessen Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die Berufung des Angeklagten, der seine Tatbeteiligung bestreitet.

Um 13.00 Uhr folgt ein Verfahren gegen eine 24-jährige Frau aus Dessau, die das Amtsgericht Dessau-Roßlau aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln freigesprochen hat (Tatzeit: 2003; Tatort: Sandersdorf). Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

15. In einem Berufungsverfahren vor der 2. Strafkammer am 28.11.2007 um 09.00 Uhr muss sich ein 23-jähriger Angeklagter aus Zerbst wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 13 Fällen verantworten (Tatzeitraum: November 2004; Tatort: Zerbst). Das Amtsgericht Zerbst hat gegen den Mann unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten erkannt, wogegen sich dessen Berufung richtet.

Vor der 3. Strafkammer findet ebenfalls am 28.11.2007 um 12.45 Uhr eine Berufungshauptverhandlung gegen einen 36-jährigen Mann aus Togo wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 9 Fällen statt (Tatzeit: September bis November 2005; Tatort: Bernburg). Das Amtsgericht Bernburg hat den Tatnachweis als nicht geführt angesehen und den Angeklagten freigesprochen, was die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung zur überprüfung der Kammer stellt.

16. Am letzten Sitzungstag des Monats verhandelt die 7. Strafkammer am 29.11.2007 zwei Berufungsverfahren. Um 09.00 Uhr muss sich die Kammer mit einem Verfahren gegen einen 26-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Bedrohung befassen (Tatzeit: 10.07.2006; Tatort: Wittenberg). Er soll gemeinsam mit einem weiteren Mittäter vom Geschädigten die Begleichung von Schulden verlangt und seiner Forderung mit der Drohung Nachdruck verliehen haben, im Weigerungsfalle seinen Kampfhund auf ihn zu hetzen. Das Amtsgericht hat gegen den mehrfach vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Um 13.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen dann 32-jährigen Angeklagten aus Dessau wegen Körperverletzung und Beleidigung an. Er soll während eines Spaziergangs mit seinem Hund am 25.03.2006 in der Innenstadt von Dessau eine Passantin unflätig beschimpft und sie in das Gesicht geschlagen haben.

Frank Straube

Pressesprecher

 

 

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