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Pressemitteilungen der Justiz

(OLG NMB) Entscheidung über die Revision eines angeklagten Rechtsanwalts

25.10.2007, Naumburg (Saale) – 24

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 024/07

 

Naumburg, den 4. Oktober 2007

 

(OLG NMB) Entscheidung über die Revision eines angeklagten Rechtsanwalts

Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat mit Beschluss vom 27. September 2007 die Revision des Angeklagten Rechtsanwalts R. aus Hamburg gegen das Urteil der 6. kleinen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 31. Mai 2007 als unbegründet verworfen und ihm die Kosten des Rechtsmittels auferlegt.

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Verlauf einer Demonstration zum 60. Jahrestag der Bombardierung Magdeburgs am 15. Januar 2006 in Magdeburg eine andere Person vorsätzlich körperlich misshandelt zu haben, indem er ihr ohne rechtfertigenden Grund einen Faustschlag in dessen linke Gesichtshälfte versetzt haben soll.

Das erstinstanzlich mit dem Verfahren befasste Amtsgericht Magdeburg hat den Angeklagten mit Urteil vom 19. Mai 2006 freigesprochen. Zur Begründung führte das Amtsgericht Magdeburg aus, dass es nicht mit einer für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit habe feststellen können, dass der Angeklagte dem Geschädigten, der gleichzeitig Nebenkläger war, ins Gesicht geschlagen habe.

Mit Urteil vom 31. Mai 2007 hat das Landgericht Magdeburg auf die Berufung des Nebenklägers das Urteil des Amtgerichts Magdeburg abgeändert und den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50,00 Euro verurteilt und ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zur Begründung führte die kleine Strafkammer des Landgerichts Magdeburg im Wesentlichen aus, dass sie aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme davon überzeugt sei, dass der Angeklagte dem Nebenkläger einen Schlag ins Gericht versetzt habe.

Gegen dieses Urteil des Landgerichts Magdeburg hat der Angeklagte Revision eingelegt, die

¿ wie oben dargestellt ¿ mit Beschluss des 2. Strafsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 27. September 2007 verworfen wurde.

 

gez. Dr. Ralf Tiemann

stellv. Pressesprecher

 

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