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Pressemitteilungen der Justiz

(LG SDL) Mutter wegen Kindestötung verurteilt
Frau aus Neuendorf a. Damm muss  für
sieben Jahre ins Gefängnis

19.10.2007, Hansestadt Stendal – 16

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 016/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stendal, den 19. Oktober 2007

 

 

 

(LG SDL) Mutter wegen Kindestötung verurteilt

Frau aus Neuendorf a. Damm muss  für

sieben Jahre ins Gefängnis

 

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stendal verurteilte heute

eine 38jährige Frau aus Neuendorf am Damm (Altmarkkreis Salzwedel) wegen

Totschlags in drei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Das

Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass die Mutter im Zeitraum zwischen

Januar 2001 und März 2003 einen männlichen und einen weiblichen lebenden

Säugling und im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2005 einen weiteren

männlichen lebenden Säugling unmittelbar nach der Niederkunft tötete und die

Leichen auf dem Dachboden ihres Hauses verwahrte. Zu den Taten habe sie sich im

Hinblick auf den erklärten Wunsch ihres Ehemanns nach Kinderlosigkeit

veranlasst gesehen. Aufgrund ihrer eigenen belastenden Angaben gegenüber ihrem

Arzt und der Indizienlage stehe fest, daß sie die Taten begangen habe. Die

Leichen stammten nach einer DNS-Analyse von ihr und ihrem Mann. Sie habe ihre

Schwangerschaften ¿ anders als bei dem im Januar 2004 geborenen gemeinsamen

Sohn ¿ nach den Aussagen von Angehörigen und Bekannten verheimlicht,

insbesondere keine Mitteilung in ihrem Freundeskreis gemacht, keine Geburtsvorbereitungen

getroffen und weit geschnittene Kleidung getragen. Vor den Geburtsterminen habe

sie sich unter Hinweis auf Darmschmerzen für Zeiträume von etwa sechs Monaten

dem ehelichen Verkehr entzogen. Totgeburten seien aufgrund der geburtsfähigen Heranreifung

der Leibesfrüchte und aufgrund des Umstandes ausgeschlossen, daß sie in erster

und zweiter Ehe jeweils einen gesunden Sohn zur Welt gebracht habe. Selbst bei

Frühgeburten sei die Sterblichkeit vernachlässigbar.

 

Das Gericht konnte eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit der

Angeklagten nicht ausschließen. Sie habe die Schwangerschaften in der Hoffnung

auf eine Zustimmung ihres Mannes zum Kind verdrängt und sei dann im Zeitpunkt

der Geburt überfordert gewesen. Daher sei der Regelstrafrahmen von 5 bis 15

Jahren auf einen gemilderten Strafrahmen von 2 bis 11 Jahren reduziert. Zudem

wirke die Schweigepflichtsentbindung gegenüber ihrem Arzt, der zu ihren

selbstbelastenden Angaben unmittelbar nach der Entdeckung der Leichen vernommen

worden sei, wie ein Geständnis. Die Kammer erkannte auf eine milde

Gesamtfreiheitsstrafe am unteren Rand des Strafrahmens. Die Staatsanwaltschaft

hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren und die Verteidigung einen

Freispruch beantragt.

 

Die Angeklagte ließ sich im gerichtlichen Verfahren nicht zur Sache

ein. Im Ermittlungsverfahren hatte sie vor der Polizei und dem

Ermittlungsrichter zum Teil widersprüchliche Angaben gemacht. Die Kammer

verhörte während der sechs Sitzungstage rund 30 Zeugen und vier

Sachverständige. Der Ehemann der Angeklagte trat nicht als Nebenkläger auf. Er

lebt zwischenzeitlich in einem anderen Bundesland; der gemeinsame Sohn wohnt

bei ihm.

 

 

 

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