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Pressemitteilungen der Justiz

Überfall auf Theaterschauspieler in Halberstadt
- Akkreditierungshinweise und Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden -

07.09.2007, Magdeburg – 27

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/07

 

Magdeburg, den 7. September 2007

 

überfall auf Theaterschauspieler in Halberstadt

- Akkreditierungshinweise und Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden -

 

Das Amtsgericht Halberstadt hat folgende Prozesstermine mitgeteilt:

 

09. Oktober 2007 11. Oktober 2007 18. Oktober 2007

01. November 2007 08. November 2007 20. November 2007

28. November 2007 04. Dezember 2007 05. Dezember 2007

19. Dezember 2007 09. Januar 2008 16. Januar 2008

17. Januar 2008 23. Januar 2008 30. Januar 2008

31. Januar 2008

jeweils 09.15 Uhr

 

Der Prozess des Amtsgerichts Halberstadt wird aus Kapazitätsgründen in den Räumen des

 

Landgerichts Magdeburg, Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg

Saal 5

 

stattfinden.

 

 

 

Für Pressevertreter ist eine vorherige schriftliche Akkreditierung bis zum

Montag, den 01. Oktober 2007, 12.00 Uhr

bei der Pressestelle des Landgerichts erforderlich.

Bei der Akkreditierung ist unbedingt anzugeben:

 

 

Name, Vorname des Journalisten, Medium und Funktion

ob ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird.

 

Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Sie gilt für alle Prozesstage. Durch den Antrag auf Akkreditierung erkennt der Anmeldende diese Sicherheitsverfügung an.

Zutritt zum Sicherheitsbereich und Sitzungssaal wird nur nach Akkreditierung gewährt.

Akkreditierten Journalisten wird eine Bestätigung der Akkreditierung übersandt. Diese ist bei der Einlasskontrolle neben dem Presseausweis oder Personalausweis vorzuzeigen.

 

 

Weitere Einzelheiten auch zu den Sicherheitskontrollen entnehmen Sie bitte folgender Anordnung des Amtsgerichts Halberstadt:

 

 

 

 

Amtsgericht Halberstadt

 

Verfügung

 

 

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Hauptverhandlung im Verfahren 3Ls815Js77573/07(19/07) wird nach § 176 GVG angeordnet:

 

I. öffentlichkeit (§ 169 GVG)

 

 

Der Sitzungssaal wird 45 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.

25 Sitzplätze sind Presseberichterstattern vorbehalten. Werden nicht alle Plätze benötigt, sind diese den Zuhörern zugänglich. Vom jeweiligen Rundfunk- oder Presseorgan kann lediglich 1 Mitarbeiter an der Sitzung teilnehmen.

Zuhörer werden in der Reihenfolge ihrer Ankunft in den Sitzungssaal eingelassen. Die Zuhörer haben die für sie vorgesehenen Sitzplätze im Zuhörerraum einzunehmen. Zuhörer dürfen nicht in den Sitzungssaal eingelassen werden, wenn freie Sitzplätze nicht zur Verfügung stehen.

 

 

 

II. Ton-, Film- und Bildaufnahmen

 

 

 

Ton-, Film-, Foto- und digitale Bildaufnahmen sind von Beginn der Hauptverhandlung bis zum Ende der Hauptverhandlung einschließlich der Verhandlungspausen im Sitzungssaal verboten. Ton-, Film-, Foto- und digitale Bildaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal jeweils 45 Minuten vor Sitzungsbeginn gestattet.

Von den Mitgliedern des Gerichtes dürfen Film- und Bildaufnahmen an den jeweiligen Sitzungstagen nur vor Beginn der jeweiligen Sitzungen gefertigt werden. Bildaufnahmen von Angeklagten, Nebenklägern und Zeugen sind untersagt. Falls

sie doch veröffentlich werden sollten, sind sie zu anonymisieren. Es sei denn die Person hat ihr Einverständnis mit der Aufnahme erklärt.

Wehrt eine Person (sonstige Prozessbeteiligte) erkennbar die Aufnahme ab, so ist die Aufnahme abzubrechen und eine weitere Aufnahme zu unterlassen.

Laptops und Handys dürfen im Sitzungssaal wegen der störenden Geräusche nicht benutzt werden.

Nach der Verhandlung sind Interviews, Fernseh- und Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im Sitzungssaal lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen

 

 

III. Presseberichterstattung und Akkreditierung

 

 

Die Medienvertreter werden gebeten, sich schriftlich zu diesem Verfahren bis zum

Montag, den 01. Oktober 2007, 12.00

bei der Pressestelle des Landgerichts zu akkreditieren.

Bei der Akkreditierung ist unbedingt anzugeben:

 

 

Name, Vorname des Journalisten, Medium und Funktion

ob ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird.

 

Die Akkreditierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs vorgenommen. Sie gilt für alle Prozesstage. Durch den Antrag auf Akkreditierung erkennt der Anmeldende diese Sicherheitsverfügung an.

Zutritt zum Sicherheitsbereich und Sitzungssaal wird nur nach Akkreditierung gewährt.

Akkreditierten Journalisten wird eine Bestätigung der Akkreditierung übersandt. Diese ist bei der Einlasskontrolle neben dem Presseausweis oder Personalausweis vorzuzeigen.

 

IV. Sitzungspolizei und Hausrecht

Die Sitzungspolizei obliegt dem Vorsitzenden. Seine daraus erwachsenen Befugnisse erstrecken sich

 

 

in örtlicher Hinsicht auf den Sitzungssaal und auf die dem Sitzungssaal vorgelagerten Räume, also auch auf den Zugang zum Sitzungssaal

in zeitlicher Hinsicht auf die Sitzung, wozu auch die Sitzungspausen, während welcher das Gericht an der Gerichtsstelle bleibt, sowie die Zeitspannen vor und nach der Sitzung gehören, in denen sich die Beteiligten oder Zuhörer einfinden bzw. entfernen

in persönlicher Hinsicht auf alle Personen, die sich während der angegebenen Zeiten in den erwähnten Bereichen aufhalten.

 

 

V. Kontrollen ¿ Mitnahme von Gegenständen

 

 

Aus Sicherheitsgründen haben sich an den Sitzungstagen Zuhörer bei jedem Betreten des Sicherheitsbereiches oder Sitzungssaales durch Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass; akkreditierte Journalisten: Presseausweis) auszuweisen.

Ferner erfolgt bei Zuhörern eine Taschenkontrolle. Sämtliche Taschen und Behältnisse sind gegen Quittung abzugeben und werden während der Dauer der Anwesenheit verwahrt, ausgenommen sind kleine Damen- und Herrenhandtaschen.

Vor jedem Betreten des Sitzungssaales erfolgt eine Personenkontrolle mittels Metalldetektor und durch Abtasten der Kleidung. Weibliche Zuhörer werden dabei durch weibliche Beamte, männliche Zuhörer durch männliche Beamte kontrolliert. Ferner erfolgt eine Kontrolle der nicht abzugebenden Taschen.

Die Mitnahme folgender Gegenstände in den Sitzungssaal ist untersagt:

Handys, Laptops, PDA¿s, Schirme, Foto, Film- und Tonaufnahmegeräte, Flaschen, Lebensmittel, Waffen und gefährliche Werkzeuge

Derartige Gegenstände werden den Zuhörern abgenommen und für die Zeit des Aufenthalts unter Ausschluss der Haftung verwahrt.

Für die Zeit vor und nach der Verhandlung, sowie den Verhandlungspausen ist akkreditierten Journalisten die Mitnahme von Foto, Film- und Tonaufnahmegeräte gestattet, dies gilt nicht für die Zeit der Dauer der Verhandlung.

Wer damit nicht einverstanden ist, erhält keinen Einlass in den Sitzungssaal.

Das sichtbare Tragen folgender Kleidung ist zur Abwehr von Beeinflussungen der Angeklagten und Zeugen sowie zur Sicherung des gebührlichen Ablaufs der Sitzung im Gerichtssaal und im Bereich vor dem Gerichtssaal nicht zulässig:

Kleidung mit Aufschriften:

"Wehrmacht",

"Skinhead",

"White Youth",

"Ku Klux Klan, Section Germany",

"Alpha Industries"

sowie mit gewaltverherrlichenden oder sonstigen nationalsozialistischen Parolen und NS-Abzeichen (z. B. Gaudreieck),

Springerstiefel.

Zuhörer mit solcher Kleidung werden sofort des Saales verwiesen.

Die Mitglieder des Gerichts, Verteidiger, Nebenklägervertreter, Staatsanwälte, Mitarbeiter des Landgerichts, sowie die Justizbeamten werden nicht durchsucht.

Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Sitzung sind 16 Beamte heranzuziehen. Die Einlasskontrolle ist mit zwei weiblichen und zwei männlichen Beamten zu besetzen. Sofern seitens der Wachtmeisterei des Landgerichts Magdeburg nicht genügend eigene Kräfte vorhanden sind, wird die Polizei um Amtshilfe gebeten.

 

 

VI. Einzelfallentscheidungen

In Zweifelsfällen oder wenn ein Zuhörer oder Presseberichterstatter geltend macht, durch die angeordneten Maßnahmen in seinen Rechten beeinträchtigt zu sein, ist die Entscheidung des Vorsitzenden einzuholen.

Begründung

Die getroffenen Anordnungen sind zur störungsfreien Abwicklung der Hauptverhandlung erforderlich.

Halberstadt, den 06.09.2007

Amtsgericht -Erweitertes Schöffengericht-

Der Vorsitzende

Selig

Richter am Amtsgericht

 

 

 

Impressum:

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 -2142 oder -2061

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

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