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Pressemitteilungen der Justiz

(LG MD)
Folgende Straf- und Zivilprozesse finden vor dem Landgericht Magdeburg im September 2007 statt (Stand: 29. August 2007

30.08.2007, Magdeburg – 25

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 025/07

 

Magdeburg, den 30. August 2007

 

(LG MD)

Folgende Straf- und Zivilprozesse finden vor dem Landgericht Magdeburg im September 2007 statt (Stand: 29. August 2007

I. Strafprozesse

 

25 KLs 5/07 (Handel mit Betäubungsmitteln) ¿ 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

1 Zeuge

 

Prozesstag: Mittwoch, 5. September 2007, 9.15 Uhr, Saal C 12

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft mit Anklage vom 6. Februar 2007 dem im Juni 1979 geborenen Angeklagten Christian B. vor, in Schönebeck im Zeitraum September 2005 bis Mai 2006 in 13 Fällen als Kurier jeweils 20 bis 25 kg Haschisch von Düsseldorf nach Schönebeck gebracht zu haben, wo dann die Betäubungsmittel gewinnbringend weiterverkauft worden sein sollen.

 

 

 

22 KLs 7/07 (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) ¿ 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

1 Angeklagter

1 psychologischer und 1 medizinischer Sachverständiger

9 Zeugen

 

Prozessbeginn: Mittwoch, 5. September 2007, 9.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine: Donnerstag, 6. September 2007

 

 

 

 

Montag, 10. September 2007 und

Dienstag, 25. September 2007,

jeweils 9.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft mit Anklage vom 25. April 2007 dem 55jährigen Wolfgang W. vor, über einen Zeitraum von 9 Jahren von 1997 bis in den Februar 2007 hinein in Magdeburg seine leiblichen Kinder Andrea H. (geb. April 1997), Daniela H. (geb. Februar 1995) und Peggy H. (geb. Juli 1992) in insgesamt 14 Fällen sexuell missbraucht und vergewaltigt zu haben.

 

Der Angeklagte befand sich in dieser Sache vom 1. März bis 16. Juli 2007 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde durch die Kammer jedoch am 16. Juli 2007 aufgehoben, da derzeit aufgrund des schriftlich vorliegenden Glaubwürdigkeitsgutachten kein dringender Tatverdacht gegen den Angeklagten besteht. Ein dringender Tatverdacht, der eine hohe Wahrscheinlichkeit erfordert, ist jedoch Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft. Für die Eröffnung des Hauptverfahrens dagegen reicht ein hinreichender Tatverdacht aus. Dieser erfordert eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass eine Verurteilung möglich ist.

 

 

 

21 KLs 20/06 (Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Kindern) ¿ 1. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

1 Angeklagter

1 Nebenklägerin

1 psychologischer und 1 psychiatrischer Sachverständiger

4 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 13. September 2007, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine: Dienstag, 25. September 2007,

Mittwoch, 26. September 2007 und

Montag, 01. Oktober 2007

jeweils 9.30 Uhr, Saal A 23

 

 

Am 26. Juni 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen den im April 1965 geborenen Mario B. Anklage. Er soll in Magdeburg von Ende 1989 bis Ende 1991 seine im März 1978 geborene Stieftochter Jenny B. in 3 Fällen sexuell missbraucht bzw. vergewaltigt haben.

 

 

 

24 KLs 7/06 (Steuerverkürzung) ¿ 4. Strafkammer als Wirtschaftskammer

 

1 Angeklagter

3 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 13. September 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermin: Freitag, 21. September 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Mit Anklage vom 8. Juni 2006 wirft die Staatsanwaltschaft Magdeburg dem Angeklagten Ekkehart H. (geb. Sept. 1943) vor, in Schönebeck im Zeitraum August 2002 bis April 2003 durch 8 einzelne Straftaten Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) verkürzt zu haben. Der Gesamtsteuerschaden soll dabei rund 780.000,00 ¿ betragen haben. Die Steuerverkürzungen sollen im Rahmen eines so genannten Umsatzsteuerkarussells erfolgt sein, wobei Kfz-Lieferungen von Deutschland nach österreich und wieder zurück weitgehend vorgetäuscht worden sein sollen.

 

 

 

 

 

 

25 KLs 15/07 (Handel mit Betäubungsmitteln) ¿ 5. Strafkammer

 

1 Angeklagter

15 Zeugen

 

Prozessbeginn: Donnerstag, 13. September 2007, 09.00 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine: Freitag, 14. September 2007,

Montag, 17. September 2007 und

Mittwoch, 19. September 2007

jeweils 9.00 Uhr, Saal C 12

 

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft mit Anklageschrift vom 14. Juni 2007 dem Schwarzafrikaner, den die Anklageschrift unter dem Namen Alfa M. führt und dessen Personalien zweifelhaft sein sollen, vor, in Halberstadt im Zeitraum August 2006 bis Mai 2007 durch 223 Straftaten mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel getrieben haben. Der Angeklagte soll in den in der Anklageschrift im Einzelnen aufgeführten Fällen Kokain und Heroin an Konsumenten verkauft haben.

 

Der Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit 8. Mai 2007 in Untersuchungshaft und hat sich bislang zu den Tatvorwürfen nicht geäußert.

 

 

 

26 Ns 82/07 (Missbrauch von Titeln) ¿ 6. Strafkammer als Berufungskammer

 

1 Angeklagter

 

Prozesstag: Montag, 17. September, 11.00 Uhr Saal 12

 

Am 26.01.2007 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den mittlerweile 57jährigen Angeklagten wegen Missbrauchs von Titeln in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen. Der Angeklagte hatte in verschiedenen Briefen in anderer Sache an das Amtsgericht Magdeburg die akademischen Titeln "Prof. Dr." verwandt ohne hierzu berechtigt zu sein. Bereits in der Vergangenheit ist er deswegen mehrfach verurteilt worden.

 

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Angeklagter legten gegen das Urteil Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft erstrebt angesichts der Vorstrafen eine härtere Bestrafung, während der Angeklagte meint die Titel führen zu dürfen, da sie ihm durch die "amerikanische Weltkirche" verliehen worden seien und ihm das Führen auch durch die "Besatzungsmächte" gestattet sei.

 

 

 

24 Ns 4/07 (Verstöße gegen das Urhebergesetz) ¿ 4. Strafkammer als Berufungskammer

 

1 Angeklagter

4 Zeugen

 

Prozesstag: Dienstag, 18. September 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Am 7. März 2007 verurteilte das Amtsgericht Quedlinburg den Angeklagten wegen unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 10,00 ¿. Nach überzeugung des Amtsgerichts soll der im Dezember 1996 geborene Angeklagte Hasso W. in Thale im November 2005 über seinen PC im Rahmen eines Internet Filesharing ¿ Programms rund 1400 urheberrechtlich geschützte Musikdateien in MP3-Format ohne Einwilligung der Rechteinhaber zum Herunterladen durch dritte Personen bereitgestellt zu haben.

 

 

 

24 KLs 4/07 (räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrzeugführer) ¿ 4. Strafkammer

 

Prozessbeginn: Dienstag, 25. September 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermine: Freitag, 5. Oktober 2007 und

Mittwoch, 17. Oktober 2007

jeweils 9.30 Uhr, Saal B 12

 

1 Angeklagter

1 rechtsmedizinischer und 1 psychiatrischer Sachverständiger

3 Zeugen

 

Mit Anklage vom 11. Juni 2007 wird dem im Februar 1984 geborenen David P. vorgeworfen, in Magdeburg im Mai 2007 den Taxifahrer Detlef W. geschlagen zu haben, als dieser den Fahrpreis in Höhe von 6,80 ¿ forderte. Weiterhin soll der Angeklagte seinerseits Geld vom Taxifahrer verlangt haben. Als der Taxifahrer ablehnte soll er vom Angeklagten geschlagen worden sein. Schließlich gelang es dem Taxifahrer zu flüchten, wobei er sein Handy verlor, das der Angeklagte an sich genommen haben soll.

 

 

 

II. Zivilprozess

 

 

5 O 1034/07 ¿ 5. Zivilkammer

 

 

Hildebrandt ./. Handball Magdeburg GmbH

 

Prozesstermin:

Donnerstag 27. September 2007, 9.00 Uhr Saal C 11

 

Das Gericht hat das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

 

 

Der ehemalige Geschäftsführer (Kläger) der Handball Magdeburg GmbH (Beklagte) möchte vom Gericht festgestellt wissen, dass die Kündigung seines Dienstvertrages vom 14.03.2007 unwirksam ist.

 

Am 14.03.07 hat der Kläger seinen Dienstvertrag bei der Beklagten mit Wirkung zum 15.03.07 gekündigt. Der Kläger ist der Meinung die Kündigung wegen "arglistiger Täuschung" wirksam am 29.03.07 angefochten zu haben, so dass die Kündigung keinen Bestand haben kann.

 

Die Beklagte kündigt an Klageabweisung zu beantragen und den Kläger seinerseits zu verurteilen, an die Beklagte 4.988 ¿ Schadensersatz zu zahlen. Die Beklagte ist der Auffassung am 14.03.07 habe es weder eine "arglistige Täuschung" noch irgendwelche widerrechtlichen Drohungen gegeben. Weiterhin stehe ihr ein Schadensersatzanspruch gegenüber aufgrund von Verfehlungen des Klägers zu.

 

 

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

 

 

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