Menu
menu

Pressemitteilungen der Justiz

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2007

01.08.2007, Dessau-Roßlau – 21

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

 

Landgericht Dessau - Pressemitteilung Nr.: 021/07

 

Dessau, den 31. Juli 2007

 

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen im Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2007

Im Monat August 2007 finden vorbehaltlich kurzfristiger änderungen am Landgericht Dessau-Roßlau folgende Hauptverhandlungen statt:

1.

Am 01.08.2007 beginnt die 3. Strafkammer um 09:00 Uhr ein Berufungsverfahren (AZ: 3 Ns 23/07 Schö) hinsichtlich eines Urteils des Amtsgerichts Köthen vom 15.11.2006 mit dem ein in Köthen wohnhafter Fünfundvierzigjähriger wegen Hehlerei in 106 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war. Die Hehlerei soll innerhalb eines von dem Angeklagten betriebenen Ladenlokals, jedoch nicht gewerbsmäßig, erfolgt sein.

Der Verhandlungstag der 3. Strafkammer wird um 12:30 Uhr fortgesetzt mit der Verhandlung über eine Berufung eines wegen Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe Verurteilten (AZ: 3 Ns 332/06). Der in Dessau lebende Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt unter Bewährung stand, soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung unter alkoholbedingter Enthemmung mehrfach mit der flachen Hand in ihr Gesicht geschlagen haben.

2.

Vor der 8. Strafkammer (AZ: 8 KLs 20/07) beginnt am 03.08.2007, 9:00 Uhr, ein Verfahren gegen einen 33-Jährigen Wittenberger, der unter Bewährung und Führungsaufsicht aufgrund anderer Straftaten steht. Ihm werden vier Straftaten vorgeworfen, die er jeweils im Zustand verminderter Schuldfähigkeit in Wittenberg begangen haben soll: Am 15.08.2006 soll er an einer Tankstelle in Wittenberg mit einer Stabtaschenlampe in Richtung einer Frau geschlagen haben, um von dieser den Aufenthalt einer ehemaligen Freundin zu erfahren. Durch das Ausweichen der Geschädigten soll er diese aber lediglich im Gesicht gestreift haben (Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung). Am 16.08.2006 soll der Angeklagte aufgrund einer gemeinsamen Absprache mit mindestens drei weiteren, inzwischen bereits (teilweise rechtskräftig) verurteilten Tätern, eine andere Person geschlagen und getreten haben. Auch hierbei soll eine Taschenlampe verwendet worden sein. Das Opfer soll Hämatome im Gesicht sowie multiple Schürfwunden an beiden Handrücken und Unterarmen davon getragen haben. Ferner sollen der Angeklagte und seine Mittäter drei Handys, Betäubungsmittel, eine Feinwaage und Geld entwendet haben (Vorwurf des schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung). Am 22.09.2006 soll der Angeklagte gegen 17.05 Uhr die Bedienstete einer Bar unter Vorhalt einer Schreckschusspistole aufgefordert haben, sich hinter den Tresen zu knien und soll ihre Hände auf dem Rücken gefesselt sowie die Herausgabe des Schlüssels zur Eingangstür verlangt haben. Die Geschädigte vermochte die Fesseln zu lösen und die Bar nach einer Rangelei, in deren Folge sie starke Schwellungen an der rechten Hand sowie Hämatome im Bereich des Brustbeins, der Stirn und am linken Ellenbogen davon getragen haben soll, zu verlassen (Vorwurf der versuchten schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung). Kurze Zeit später soll der Angeklagte in einem Lebensmittelmarkt in eine wegen des Kassierens bei einer anderen Kundin geöffnete Kasse gegriffen und 200 ¿ in 20 ¿-Scheinen entwendet haben. Als eine Kundin ihn am T-Shirt gehalten haben soll, soll er sich durch heftiges, mehrfaches Drehen dem Zugriff entzogen und die Kundin hierbei leicht verletzt haben (Vorwurf des räuberischen Diebstahls). Der Angeklagte ist derzeit gem. § 126 a StPO untergebracht.

Fortsetzungstermine sind anberaumt für den 23.08.2007, 9:00 Uhr, 29.08.2007, 12:30 Uhr und 31.08.2007, 9:00 Uhr.

Die 3. Strafkammer setzt ein Verfahren gegen einen 48-jährigen Polizeibeamten fort, gegen den das Amtsgericht Dessau wegen versuchter Strafvereitelung im Amt eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verhängt hatte (vgl. Pressemitteilung Nr. 018/2007 Ziff. 13).

3.

Am 06.08.2007 um 9:00 Uhr setzt die 2. Strafkammer das Verfahren vom 18.07.2007 betreffend den Vorwurf eines versuchten Totschlags und einer gefährlichen Körperverletzung am 01.01.2007 in Gräfenhainichen fort (AZ: 2 Ks 2/07, vgl. Pressemitteilung Nr. 018/2007, Ziff. 11). Die weitere Fortsetzung ist für den 08.08.2007 um 9:00 Uhr geplant.

Ebenfalls eine Fortsetzung hat die 8. Strafkammer für 9:00 Uhr angesetzt hinsichtlich der mehrfachen Erpressung und Körperverletzung eines unter Betreuung stehenden Wittenbergers (vgl. Pressemitteilung Nr. 018/2007, Ziff. 9). Darüber hinaus sollen Fortsetzungen am 22.08.2007, 9:00 Uhr, 06.09.2007, 9:30 Uhr, und 07.09., 9:00 Uhr, stattfinden.

4.

Am 07.08.2007, 9:00 Uhr, hat sich die 1. Strafkammer (AZ: 1 Ns 14/07 E) mit einer Berufung des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bernburg ¿ Jugendrichter - auseinander zu setzen. Durch Urteil vom 18.04.2007 war der zur Tatzeit zwanzigjährige Bernburger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstraße von 30 Tagessätzen verurteilt worden, weil er eine halbautomatische Pistole ohne erforderliche Erlaubnis bei sich geführt haben soll.

Ebenfalls um 9:00 Uhr beginnt die 2. Strafkammer ein Verfahren gegen einen Fünfundzwanzigjährigen (zur Tatzeit 23 Jahre alt) (AZ: 2 Ns 17/07 Schö), den das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen ¿ Jugendschöffengericht ¿ am 13.12.2005 wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt hatte. Der einschlägig vorbestrafte, zur Tatzeit unter Bewährung stehende Angeklagte soll gemeinsam mit zwei weiteren Tätern in Wolfen einem anderen durch massive Schläge in das Gesicht mittels der Faust und dem Ellenbogen erhebliche Verletzungen zugefügt haben. Ferner sollen sie den Geschädigten in einem Auto gegen dessen Willen in eine Wolfener Diskothek zu einem Dritten transportiert haben, damit dieser den Geschädigten ebenfalls körperlich misshandeln konnte, wobei die anderen drei ihn unterstützt haben sollen. Fortsetzungstermin ist für den 16.08.2007, 9:00 Uhr, anberaumt.

5.

Am 09.08.2007 verhandelt die 7. Strafkammer ein Verfahren (AZ: 7 Ns 125/07) aufgrund einer Berufung sowohl der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bernburg, durch das der 54-jährige, in Staßfurt wohnhafte Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war, weil der Angeklagte gemeinsam mit einem anderen den Geschädigten mit einer Latte auf den Kopf geschlagen haben soll als der Geschädigte eine vermeintliche Wegnahme seines Autos verhindern wollte.

Um 13:00 Uhr folgt eine weitere Verhandlung der 7. Strafkammer (7 Ns 150/07), die sich mit der Berufung einer in Brambach wohnhaften Angeklagten gegen eine Verurteilung durch das Amtsgericht Zerbst vom 07.05.2007, mit der eine Geldstrafe von 35 Tagessätzen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verhängt wurde, befasst. Die Angeklagte soll auf dem Parkplatz eines Supermarktes bei einem Einparkmanöver die Beschädigung eines anderen Personenkraftwagens verursacht, anschließend aber die Unfallstelle verlassen haben. Es wurde zudem ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.

6.

Vor der 2. Strafkammer hat sich im Rahmen einer Berufungsverhandlung (1. Instanz: AG Wittenberg- Jugendschöffengericht - ) am 15.08.2007, 9:00 Uhr (AZ: 2 Ns 27/07 Schö), ein Siebzehnjähriger wegen eines gemeinschaftlich begangenen Einruchdiebstahls in eine Wittenberger Kindertagesstätte, in der die Täter Schlüssel und Bargeld entwendet haben sollen, sowie eines weiteren Diebstahls vom 03.07.2006 zu verantworten. Gegen den einschlägig Vorbestraften war vom Amtsgericht Wittenberg unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung eine Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verhängt worden.

7.

Am 16.08.2007 finden mehrere Verhandlungen vor der 7. Strafkammer statt.

Den Auftakt bildet um 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung (AZ: 7 Ns 170/07) hinsichtlich eines Urteils des Amtsgerichts Wittenberg vom 23.04.2007. Ein bislang strafrechtlich nicht Erscheinung getretener Dreiundfünfzigjähriger soll am 25.05.2006 mit einem Promillewert von 0,5 Gramm fahrlässig einen Verkehrsunfall mit geringem Sachschaden verursacht haben. Der Angeklagte beruft sich auf Nachtrunk. Er war wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Ferner wurde ihm für die Dauer von sechs Monaten die Fahrerlaubnis entzogen.

Der Sitzungstag wird um 13:00 mit einem Verfahren (AZ: 7 Ns 105/07) gegen einen mehrfach, auch einschlägig vorbestraften, dreiundzwanzigjährigen Schkopauer fortgesetzt, den das Amtsgericht Wittenberg am 08.02.2007 wegen Diebstahls einer Schachtel Zigaretten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt hatte.

Den Abschluss bildet um 14:00 Uhr die überprüfung eines Urteils des Amtsgerichts ¿ Schöffengericht - Bitterfeld-Wolfen (AZ des LG: 7 Ns 134/07). Dieses hatte einen vorbestraften 24-Jährigen wegen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 22 Fällen sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 10 Fällen im Zeitraum von Januar 2005 bis Oktober 2006 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ferner wurde eine Sperre zur Erteilung einer Fahrerlaubnis von zwei Jahren und sechs Monaten ausgesprochen. Dem Handel waren teilweise Haschisch-Erwerbe von bis zu sieben Kilogramm/Erwerb vorangegangen.

8.

Vor der 1. Strafkammer findet am 21.08.2007, 9:30 Uhr, eine Verhandlung über die Berufungen zweier wegen Beleidigung und Körperverletzung jeweils zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilten Schwestern statt (AZ: 1 Ns 13/07 E). Am 11.9.2006 sollen die bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretenen Angeklagten eine Geschädigte auf der Straße in Wittenberg als "hässlich" und "Brillenschlange" bezeichnet haben als diese sich für eine geistig Behinderte einsetzte. Am 04.11.2006 sollen die Angeklagten eine weitere Geschädigte als "fett", "Schlampe", "fette Sau" und "fettes Schweinegesicht" bezeichnet haben. Ferner sollen sie die Geschädigte mit Tritten und durch Ziehen an den Haaren malträtiert haben. Dieselbe Geschädigte soll am 06.11.2006 erneut beschimpft worden sein. Außerdem soll deren Schwester einen leichten Schlag auf den Hinterkopf erlitten haben.

Da die Täterinnen 15 und achtzehn Jahre alt sind (zur Tatzeit 14 und 17 Jahre alt), ist die Verhandlung n i c h t öffentlich.

9.

Die 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 149/07) wird am 23.08.2007 ab 13:30 Uhr über die Berufung eines einundfünfzigjährigen Angeklagten befinden, der von dem Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, "Unfallflucht" in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie "Unfallflucht" in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Einbeziehung einer weiteren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt hatte. Ferner wurde eine Fahrerlaubnissperre von vier Jahren ausgesprochen. Der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte, der keine gültige Fahrerlaubnis besitzt, soll in Bitterfeld ein parkendes Fahrzeug gerammt und den Unfallort dann verlassen haben. Eine weitere Kollision mit einem parkenden Fahrzeug soll sich am 10.09.2006 unter Alkoholeinfluss (1,44 o/oo) ereignet haben. Auch im Anschluss an diesen Unfall soll sich der Angeklagte entfernt haben. Eine weitere Fahrt (ohne Fahrerlaubnis) wird dem Angeklagten für den 18.04.2006, 0:45 Uhr vorgeworfen.

10.

Am 27.08.2007 verhandelt die 3. Strafkammer aufgrund zweier Berufungen der Staatsanwaltschaft:

Mit Urteil vom 12.12.2006 hatte das Amtsgericht Dessau ¿ Schöffengericht -einen 24-jährigen Dessauer freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, in der Nacht vom 23. auf den 24.07.2005 in seiner Wohnung eine Widerstandsunfähige sexuell missbraucht zu haben. Die durchgeführte Beweisaufnahme führte jedoch nicht dazu, letztlich verbleibende Zweifel des Gerichts auszuräumen. Die Berufungsverhandlung ( 3 Ns 38/07 Schö) findet ab 9:00 Uhr statt.

Um 14:00 Uhr steht ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Dessau zur überprüfung (AZ: 3 Ns 96/07). Ein Angeklagter war am 15.01.2007 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 3 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Der in Dessau wohnhafte, mehrfach, auch einschlägig, vorbestrafte, gebürtige Wittenberger (27 Jahre) soll am 09.01.2006, 24.01.2006, 26.01.2006 und 15.02.2006 in einem Dessauer Kaufhaus Parfüms entwendet haben, um sich durch deren Weiterverkauf eine Einnahmequelle zu verschaffen.

11.

Vor der 7. Strafkammer (AZ: 7 Ns 165/07) wird am 28.08.2007, 9:30 Uhr, über die Berufung eines Angeklagten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dessau ¿ Schöffengericht ¿ verhandelt. Der bereits mehrfach erheblich vorbestrafte, achtunddreißigjährige Dessauer war am 08.06.2007 wegen räuberischer Erpressung sowie versuchter räuberischer Erpressung in zwei Fällen, in einem Falle tateinheitlich mit Körperverletzung und Sachbeschädigung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Dem Verfahren lagen folgende Sachverhalte zu Grunde: Am 24.10.2005 soll sich der Angeklagte in eine Dessauer Wohnung begeben und von deren Inhaber Bargeld gefordert haben, ohne hierauf einen Anspruch gehabt zu haben. Als der Geschädigte meinte, so viel Bargeld nicht zu vorzuhalten, habe der Angeklagte ihm eine Zahlungsfrist von drei Tagen gesetzt mit der Androhung, im Falle der Nichtzahlung die Wohnung zu demolieren. Am 27.10.2005 soll der Angeklagte zur Bekräftigung seiner Forderung einen Fernseher des Geschädigten aus dessen Wohnung entnommen und erst auf die Zahlung des geforderten Barbetrages wieder zurück gegeben haben. Am 04.11.2005 soll der Angeklagte bei demselben Geschädigten eine erneute Geldforderung erhoben haben, indem er unter der Wohnungstür einen entsprechenden Zettel geschoben haben soll. Als der Geschädigte die Wohnungstür nicht geöffnet habe, soll der Angeklagte die Wohnungstür eingetreten und dem Geschädigten mehrfach Faustschläge in das Gesicht versetzt haben, wodurch der Geschädigte Schwellungen im Bereich des linken Auges, der Nase, der Lippen, Kratzer am Hals sowie eine Schleimhautverletzung im Mund erlitten haben soll.

12.

Die 2. Strafkammer (AZ: 2 Ns 24/07 Schö) prüft am 29.08.2007 ab 9:00 Uhr eine Berufung hinsichtlich eines Urteils des Amtsgerichts Zerbst ¿ Jugendschöffengericht - , mit dem der heute einundzwanzigjährige Angeklagte am 07.03.2007 wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung vorangegangener Verurteilungen zu zwei Jahren Jugendstrafe von zwei Jahren (ohne Bewährung) verurteilt worden war. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 09.09.2006 einem Bekannten eine Bierflasche in das Gesicht geschlagen zu haben, worauf die Flasche geplatzt und multiple Schnittwunden im Gesicht des Geschädigten verursacht haben soll. Der Angeklagte behauptete, er habe lediglich aus Reflex zugeschlagen als er sich seinerseits bedroht gefühlt habe.

Auch die 3. Strafkammer hat für den 29.08.2007, 9:00 Uhr, eine Berufungsverhandlung anberaumt (3 Ns 8/07). Dem zweiundzwanzigjährigen Angeklagten Dessauer wird Nötigung im Straßenverkehr in zwei Fällen vorgeworfen, weshalb das Amtsgericht eine Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen verhängte und ein einmonatiges Fahrverbot aussprach. Der Angeklagte soll einen anderen Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn BAB 9 durch Lichthupe und dichtes Auffahren zum Fahrspurwechsel veranlasst haben. Nachdem die beiden Fahrzeuge an der Abfahrt Dessau-Ost auf die B 185 aufgefahren seien und der Geschädigte durch Gesten seinen Unmut geäußert habe, soll der Angeklagte ihn überholt und durch ein abruptes Bremsmanöver zum Stehen gebracht haben. Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass der vermeintlich Geschädigte seinerseits unversehens die Spur gewechselt habe, worauf ihn der Angeklagte durch die Lichthupe habe aufmerksam machen wollen. Er habe auch nicht durch plötzliches Bremsen das Anhalten des vermeintlich Geschädigten hervorgerufen, sondern durch sachtes Abbremsen.

Die 3. Strafkammer verhandelt um 12:00 Uhr ein weiteres Verfahren (AZ: 3 Ns 67/07). Angeklagt ist ein dreiundvierzigjähriger in Dessau Lebender, vielfach Vorbestrafter, den das Amtsgericht Dessau am 29.01.2007 wegen zweifacher gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt hatte. Der Angeklagte soll während laufender Bewährungszeit zum einen mit zwei weiteren Tätern versucht haben, einen Pkw umzukippen, wodurch das Auto beschädigt worden sein soll, zum anderen ca. eine Stunde später denselben Pkw mittels Fußtritten den rechten Außenspiegel und die Heckklappe beschädigt haben.

13.

Die Fortsetzungstermine vor der 6. Strafkammer im August betreffend den Tod des O. Jallow sind für den 20. ¿ 23.08.2007 sowie am 28.08.2007 und 30.08.2007, jeweils ab 9:00 Uhr geplant.

Pressesprecherin

Regine Förger

 

 

Impressum:

Landgericht Dessau

Pressestelle

Willy-Lohmann-Str. 29

06844 Dessau

Tel: (03 40) 2 02 14 45

Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30

Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de