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Pressemitteilungen der Justiz

(LGSDL) Anklage im Verfahren um tote
Säuglinge in Neuendorf am Damm zugelassen

25.07.2007, Hansestadt Stendal – 12

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 012/07

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 012/07

 

 

 

Stendal, den 25. Juli 2007

 

 

 

(LGSDL) Anklage im Verfahren um tote

Säuglinge in Neuendorf am Damm zugelassen

 

Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft

 

Das Landgericht Stendal ¿ Schwurgericht ¿ hat die Anklage wegen

Totschlags gegen eine 38jährige Frau zugelassen. Ihr wird vorgeworfen, im

Zeitraum zwischen Januar 2001 und Dezember 2005 einen weiblichen und zwei

männliche lebensfähig geborene Säuglinge nach verheimlichten Schwangerschaften

unmittelbar im Anschluß an die Niederkunft getötet zu haben. Vor der Eröffnung

des Hauptverfahrens hatte die Strafkammer ein ergänzendes Gutachten zur

Sterblichkeit von Säuglingen eingeholt, die ohne medizinische Begleitung und

Unterstützung von Ärzten bzw. Hebammen zur Welt kommen.

 

Die öffentliche Hauptverhandlung wird voraussichtlich Ende September

beginnen; Termine stehen noch nicht fest.

 

Die Strafkammer hat mit der Eröffnung des Hauptverfahrens Haftbefehl

erlassen. Es bestehe Fluchtgefahr, weil die Angeklagte mit einer hohen

Freiheitsstrafe rechnen müsse. Der Strafrahmen für Totschlag liegt zwischen

fünf und fünfzehn Jahren (Regelstrafrahmen). Die Angeklagte ist

zwischenzeitlich gefaßt und wird in die JVA Halberstadt verbracht. Gegen sie  war nach Beginn der Ermittlungen zunächst

Untersuchungshaft bzw. vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen

Krankenhaus angeordnet worden. Seit dem 17.08.2006 befand sie sich aber wieder

auf freiem Fuß.

 

Weitere Auskünfte werden z.Zt. nicht erteilt.

 

 

 

 

 

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