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Pressemitteilungen der Justiz

(LG MD) Folgende Strafprozesse finden vor dem Landgericht Magdeburg im Juli 2007 statt (Stand: 29. Juni 2007):

29.06.2007, Magdeburg – 15

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 015/07

 

Magdeburg, den 29. Juni 2007

 

(LG MD) Folgende Strafprozesse finden vor dem Landgericht Magdeburg im Juli 2007 statt (Stand: 29. Juni 2007):

 

24 Ns 1/07 (Verstoß gegen das Lebensmittel- und Immissionsschutzrecht) ¿

4. Strafkammer als Berufungskammer

 

2 Angeklagte

12 Zeugen

 

Prozessbeginn:

Donnerstag, 03. Juli 2007, 8.00 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermine:

Donnerstag, 19. Juli 2007, 9.30 Uhr

Freitag, 27. Juli 2007, 9.30 Uhr

Mittwoch, 01. August 2007, 9.30 Uhr

jeweils Saal B 12

 

Die Angeklagten Siegfried F. (geb. September 1959) und Cornelia F. (geb. Mai 1960) sind Eheleute. Cornelia F. ist Inhaberin eines Betriebes in Aschersleben, der Suppen und andere Speisen herstellt und diese über Feldküchen an den Endverbraucher veräußert.

 

Am 03. Januar 2007 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg Siegfried F. wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz zu einer Geldbuße von 2.000,00 ¿ sowie wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz sowie gegen die Eier- und Eiprodukteverordnung zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50,00 ¿ (= 2.500 ¿)

 

Cornelia F. wurde wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 1.000,00 ¿ verurteilt. Weiterhin wurde sie wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz sowie gegen die Eier- und Eiprodukteverordnung zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50,00 ¿ (=1.500 ¿) verurteilt.

 

Beide Angeklagte haben gegen das Urteil unbeschränkt Berufung eingelegt, so dass der Prozess mit Beweisaufnahme erneut vor dem Landgericht in II. Instanz aufgerollt werden wird.

 

Das Amtsgericht ist nach der Beweisaufnahme zu der überzeugung gelangt, dass beide Angeklagte im Jahr 2005 dadurch gegen das Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz verstoßen haben sollen, dass sie zermahlene Knochen bei der Herstellung von Suppen verwendeten.

 

Weiterhin wurde den Angeklagten vorgeworfen, behandeltes Altholz, das teilweise mit Holzschutzmitteln kontaminiert war, für die Gulaschkanonen als Brennmaterial verwendet zu haben. Erlaubtes Brennmaterial ist lediglich naturbelassenes Holz.

 

Der dritte Tatkomplex umfasst Eier, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen gewesen sein soll. Bei einer Durchsuchung am 13. März 2005 sollen in einem Betriebskühlschrank eine Einzelpackung Eier mit 3 Eiern unterschiedlicher Herkunft und einem zerbrochenen Ei aufgefunden worden sein, deren Mindesthaltbarkeitsdatum laut Packungsangabe bereits am 19. Januar 2005 abgelaufen wal.

 

Im Verfahren I. Instanz vor dem Amtsgericht hat sich die Angeklagte Cornelia F. dahingehend eingelassen, dass sie lediglich die Buchhaltung gemacht habe und sich keiner Schuld bewusst sei. Der Angeklagte Siegfried F. hat die Tat bestritten.

 

 

28 Ns 225/06 (gefährliche Körperverletzung, Widerstand) ¿

8. Strafkammer als Berufungskammer

 

2 Angeklagte

 

Prozessbeginn war bereits der 15. Mai 2007. Am Freitag, den 6. Juli 2007 wird der Prozess um 9.00 in Saal 5 fortgesetzt. An diesem Tag werden noch 2 Zeugen vernommen und es ist mit den Plädoyers und der Urteilsverkündung zu rechnen.

 

Die Angeklagten Guido L. (geb. März 1978), Marco H. (geb. Dez. 1975) und Michael S. (geb. Sep. 1980) wurden im Mai 2006 durch das Amtsgericht Halberstadt wegen eines Vorfalls am Himmelfahrtstag 2005 in Halberstadt wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte verurteilt. Guido L. und Marco H. ¿ beide nicht einschlägig vorbestraft - erhielten jeweils Freiheitsstrafen von 2 Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Michael S. - einschlägig vorbestraft - wurde zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

 

Das Amtsgericht gelangte zu der überzeugung, dass die 3 Angeklagten einen dunkelhäutigen Asylbewerber aus Liberia gemeinsam mit unbekannten weiteren Täter am Bahnhofsvorplatz in Halberstadt zusammengeschlagen haben. Passanten, die zur Hilfe eilen wollten, wurden ebenso wie Polizeibeamten ebenfalls angegriffen und verletzt.

 

Im Verfahren vor dem Amtsgericht legten Guido L. und Marco H. ein Geständnis ab und bedauerten die Tat. Guido L. akzeptierte auch seine Verurteilung, während Marco H. und Michael S., sowie die Staatsanwaltschaft Berufung einlegten. Das Urteil gegen Guido L. ist mittlerweile rechtskräftig.

 

 

22 Ks 8/07 (Totschlag) - 2. Strafkammer (Jugendkammer) als Schwurgerichtskammer

 

1 Angeklagter

2 Sachverständige

9 Zeugen

 

Prozessbeginn:

Montag, 23. Juli 2007, 9.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermine:

Mittwoch, 25. Juli 2007 und Freitag, 27. Juli 2007 jeweils 9.30 Uhr, Saal E 12

 

Die Staatsanwaltschaft erhob am 08. Mai 2007 Anklage gegen den burkinischen Staatsangehörigen Abasse B. Der im März 1986 geborene Angeklagte soll im Januar 2007 in Magdeburg die damals 15-jährige Aliaksandra P., mit der er seit Januar 2006 befreundet gewesen war, getötet haben. Tatort soll die Wohnung des Angeklagten in Magdeburg gewesen sein, wo er sich am Nachmittag des 18. Januar 2007 mit Aliaksandra P. verabredet hatte, um über die Beziehung zu sprechen. Als die 15-jährige dem Angeklagten mitgeteilt haben soll, dass die Beziehung endgültig beendet sei, kam es zu einem Streit, in deren Verlauf der enttäuschte Angeklagte Aliaksandra zu Tode gewürgt haben soll. Nach der Tat soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, einen Selbstmord der 15-jährigen vorzutäuschen, um seine Täterschaft zu verdecken, indem er der Leiche säurehaltige Flüssigkeit aus einer Autobatterie eingeflösste. Er selbst soll ebenfalls einen Schluck Säure getrunken und danach ärztliche Hilfe gerufen haben.

 

 

24 Ns 2/07 (Verstoß das Lebensmittelrecht und Widerstand) ¿ 4. Strafkammer als Berufungskammer

 

1 Angeklagter

2 Zeugen

 

Prozessbeginn:

Dienstag, 24. Juli 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Am 07. März 2007 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den im Januar 1971 geborenen türkischen Staatsangehörigen Bahri D. wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz in 3 Fällen und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte vollumfänglich Berufung ein, so dass der Prozess vor dem Landgericht komplett neu verhandelt werden wird.

 

Das Amtsgericht ist in seinem Urteil zu folgenden Feststellungen gelangt:

 

Der Angeklagte soll im November 2004 bis März 2006 eine Gaststätte in Schneidlingen betrieben haben. Im Februar 2006 fand eine Kontrolle der Lebensmittelüberwachung statt. Dabei sollen die Kontrolleure um 10.25 Uhr einen angeschnittenen Hackfleischdrehspieß (Döner) vorgefunden haben, obwohl an diesem Tag noch überhaupt kein Verkauf von Dönern stattgefunden hatte. Dabei soll es sich um einen bereits an einem früheren Tag verwendeten Dönerspieß gehandelt haben, der erneut zum Verzehr für Kunden bereit gehalten wurde. Dies ist verboten.

 

Weiterhin sollen die Kontrolleure in einer Kühltruhe weitere Dönerspieße sowie Schaschlik gefunden haben, die ebenfalls bereits an früheren Tagen verwendet worden sein sollen. Zudem hätte sich in dem Kühlschrank eine geöffnete Packung Rinderhackfleisch befunden, deren Verbrauchsdatum seit 3 Tagen abgelaufen war.

 

Im Thekenbereich sei eine Sahnesprühdose vorgefunden worden, deren Sprühkopf verschimmelt gewesen sein soll.

 

Schließlich soll der Angeklagte während der Kontrolle die Lebensmittelkontrolleure angeschrieen, beschimpft und bei der Anfertigung von Fotos für Beweiszwecke behindert haben. Als die Kontrolleure die Polizei zu Hilfe rufen wollten, habe der Angeklagte eine Kontrolleurin fest am Oberarm gepackt.

 

In der Hauptverhandlung I. Instanz vor dem Amtsgericht hat sich der bereits wegen eines Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Bedarfsständegesetz zu einer Geldstrafe von 220 Tagessätzen vorbestrafte Angeklagte teilweise geständig eingelassen.

 

 

24 KLs 8/06 (Steuerhinterziehung) ¿ 4. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

 

1 Angeklagter

 

Prozessbeginn:

Donnerstag, 26. Juli 2007, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

Am 27. September 2006 erhob die Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen den im Mai 1946 geborenen niederländischen Staatsbürger Gerardus S. Anklage. Ihm wird vorgeworfen, von Oktober 1998 bis Dezember 2001 durch 10 Straftaten gegenüber dem Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt zu haben.

 

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seit Januar 1997 Geschäftsführer einer Baugesellschaft in Magdeburg gewesen ist und gegenüber dem Finanzamt Magdeburg für die Kalenderjahre 1997 ¿ 2000 hinsichtlich der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer die Besteuerungsgrundlagen in unzutreffender Höhe angegeben haben soll. In die Steuererklärungen sollen jeweils Scheinrechnungen eingeflossen sein, d. h. Rechnungen, denen tatsächlich keine Leistung des Rechnungsausstellers gegenüber stand. Dem Finanzamt soll dabei ein Steuerschaden von insgesamt rund 1,8 Mio. DM laut Anklageschrift entstanden sein.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

 

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