Pressemitteilungen der Justiz
Verkündungs- und
Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts
am Mittwoch, den 25. April 2007
im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht),
Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau:
20.04.2007, Dessau-Roßlau – 11
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 011/07
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 011/07
Magdeburg, den 19. April 2007
Verkündungs- und
Verhandlungstermine des Landesverfassungsgerichts
am Mittwoch, den 25. April 2007
im großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/ Landesverfassungsgericht),
Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau:
1. Um 13.00 h
wird das Landesverfassungsgericht
über die
Kommunalverfassungsbeschwerden der Stadt Bitterfeld (LVG 4/06) und der Stadt
Eisleben (LVG 6/06) gegen die Bestimmung der Kreissitze für die neuen Landkreise Anhalt-Bitterfeld und Mansfeld-Südharz
Entscheidungen verkünden .
Den Verfahren liegen folgende Sachverhalte zugrunde:
Durch das zum 01.07.2007 in Kraft
tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld soll Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Köthen werden.
Durch das ebenfalls zum 01.07.2007 in
Kraft tretende Gesetz zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Mansfeld-Südharz soll Kreissitz des neuen Landkreises die Stadt Sangerhausen werden.
Die Städte Bitterfeld und Eisleben sehen
sich durch die jeweiligen Kreissitzbe-stimmungen in ihrem
Selbstverwaltungsrecht verletzt.
2. Um 13.30 h
wird das Landesverfassungsgericht
über die Kommunalverfassungsbeschwerde
des Landkreises Anhalt-Zerbst (LVG 8/06) gegen die §§ 7,9,13 des
Kreisgebietsneuregelungsgesetzes
mündlich verhandeln.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit Wirkung zum 30. Juni 2007 wird nach
dem Kreisgebietsneuregelungsgesetz in der durch Gesetz vom 19. Dezember 2006
geänderten Fassung der Landkreis Anhalt-Zerbst aufgelöst und sein Gebiet mit
Wirkung zum 1. Juli 2007 den neuen Landkreisen Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld
und Jerichower Land zugeordnet. Die Städte Dessau und Roßlau werden zur neuen
kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau zusammengeschlossen.
Durch seine Aufteilung in mehrere
Gebietskörperschaften sieht sich der Landkreis Anhalt-Zerbst in seinem Recht
auf Selbstverwaltung verletzt.
3. Um 14.30 h
wird das Landesverfassungsgericht
über die
Verfassungsbeschwerde des Landrats des Landkreises Schönebeck gegen die §§ 21,
22 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes
mündlich verhandeln .
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Nach § 21 Abs. 1 des Kreisgebietsneuregelungsgesetzes
ist für die mit Wirkung zum 1. Juli 2007 neu zu bildenden Landkreise ein neuer Landrat zu wählen. Nach Abs. 3 scheidet ein Landrat eines aufzulösenden
Kreises mit Ablauf des 30. Juni 2007 aus dem Amt aus, wenn er nicht zum Landrat eines neu zu bildenden Landkreises gewählt wird. Nach bisherigem Recht blieb der bei der
Wahl unterlegene Landrat des alten Kreises bis zum Ende seiner ursprünglichen
Amtszeit allgemeiner Vertreter des Landrates und Beigeordneter im neuen Landkreis. Diese Regelung wird durch das Kreisgebietsneuregelungsgesetz aufgehoben. Durch die
Neuregelungen sieht sich der Landrat des Landkreises Schönebeck in seinen
Rechten als gewählter und ernannter Landrat verletzt.
4. Neue Verfahren beim Landesverfassungsgericht
Gegen die Kreissitzbestimmung Bernburg im
Landkreis Salzland ist unter dem Aktenzeichen LVG 2/07 eine Kommunale
Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck und gegen die Kreissitzbestimmung
Naumburg im Landkreis Burgenlandkreis eine Kommunale Verfassungsbeschwerde der
Stadt Weißenfels unter dem Aktenzeichen LVG 3/07 eingegangen.
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