Menu
menu

Pressemitteilungen der Justiz

(OLG NMB) Prozess in einer terroristischen Vereinigung

09.03.2007, Naumburg (Saale) – 6

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 006/07

 

Naumburg, den 8. März 2007

 

(OLG NMB) Prozess in einer terroristischen Vereinigung

Gegen den Angeklagten W. wurde am 8.3.2007 ein weiteres Mal vor dem Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg verhandelt. Die Bundesanwaltschaft legt W. die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie mehrfache Brandstiftung zur Last. Danach war der Angeklagte Mitglied des " Autonomen Zusammenschluss Magdeburg ( AZ-MD )". Deren Zielsetzung war darauf gerichtet, die politischen und verfassungsrechtlichen, aber auch die wirtschaftlichen und sozialen Grundstrukturen der Bundesrepublik erheblich zu beeinträchtigen. Die Mitglieder waren sich einig, hieran aktiv durch Brandstiftungen mitzuwirken. Gegenstand der Anklage war insoweit ein Brandanschlag gegen eine Daimler Chrysler Niederlassung in Magdeburg im August 2001, bei dem zwei Fahrzeuge ausgebrannt sind. Ferner ging es um einen weiteren Brandanschlag aus Februar 2002 auf zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom in Magdeburg sowie um zwei versuchte Brandanschläge im März 2002 auf ein Gebäude des Landeskriminalamtes und ein Fahrzeug des Bundesgrenzschutzes. W. hat in dieser Sache auf der Grundlage eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs rund 1 Jahr in Untersuchungshaft eingesessen, aus der er im November 2003 entlassen wurde. Mit Urteil vom 22.11.2005 hat das Oberlandesgericht Naumburg W. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ( § 129a Abs.2 Nr. 2 StGB ) sowie versuchter Brandstiftung in zwei Fällen ( §§ 306 Abs.1 Nr.1 und Nr. 4, 22, 23 Abs.1 StGB ) zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt. Eine Beteiligung des Angeklagten an den Brandanschlägen gegen die Daimler Chrysler Niederlassung sowie die Fahrzeuge der Deutschen Telekom sah der Senat nicht als erwiesen an. Der Senat hat die verhängte Jugendstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts vom 22.11.2005 hat W. Revision eingelegt. Mit Beschluss vom 26.10.2006 hat der Bundesgerichtshof die Revision insoweit verworfen, als sie sich gegen den Schuldspruch und das Strafmaß richtete und hat damit die Entscheidung des Strafsenats im wesentlichen bestätigt.

Der Bundesgerichtshof war allerdings der Ansicht, dass die Beurteilung der Frage, ob die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann oder zu vollstrecken ist, angesichts des eingetretenen Zeitablaufs und unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Angeklagten einer erneuten Prüfung bedarf. über diese Frage wurde im Termin vom 8.3.2007 nunmehr erneut verhandelt. Nach Anhörung des Angeklagten sowie der Verlesung der Berichte der Jugendgerichtshilfe und der Ausbildungsstelle des Angeklagten, ist das Oberlandesgericht den Anträgen des Vertreters der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung gefolgt und hat die Vollstreckung der Jugendstrafe mit seinem heutigen Urteil zur Bewährung ausgesetzt. Zur Begründung hat der Senat im wesentlichen ausgeführt, dass aufgrund des erheblichen Zeitablaufs und der deutlichen Stabilisierung der Lebensverhältnisse des Angeklagten eine Vollstreckung der Jugendstrafe nicht geboten sei.

Bei Rückfragen bin ich telefonisch erreichbar unter den Telefonnummern:

0 34 45 ¿ 28 23 23 oder 01 70 ¿ 4 52 03 62

 

gez. Robert Glinski

stellv. Pressesprecher

 

Impressum:

Oberlandesgericht Naumburg

Pressestelle

Domplatz 10

06618 Naumburg

Tel: (03445) 28 22 23

Fax: (03445) 28 20 00

Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Oberlandesgericht Naumburg PressestelleDomplatz 10 06618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-2229 Fax: 03445 28-2000Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.olg.sachsen-anhalt.de