Pressemitteilungen der Justiz
(LG SDL) Elektronischer Rechtsverkehr mit dem
Zentralen Handelsregister des Amtsgerichts Stendal wird am 01. Januar 2007
eröffnet
17.04.2007, Hansestadt Stendal – 20
- Landgericht Stendal
Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 020/06
Landgericht Stendal -
Pressemitteilung Nr.: 020/06
28. Dezember 2006
Stendal, den 28. Dezember 2006
(LG SDL) Elektronischer Rechtsverkehr mit dem
Zentralen Handelsregister des Amtsgerichts Stendal wird am 01. Januar 2007
eröffnet
Am 01. Januar 2007 eröffnet das landesweit zuständige
Amtsgericht Stendal den elektronischen Rechtsverkehr zu den Handels-,
Genossenschafts- und Partnerschaftsgesellschaftsregistern des Landes
Sachsen-Anhalt. Anmeldungen zur Eintragung in diese Register mit allen dazu
nötigen Urkunden können ab diesem Zeitpunkt rechtswirksam in elektronischer
Form eingereicht werden. Es ist beabsichtigt, den
Einreichern zum Handelsregister eine Übergangsfrist von drei Monaten zu
gewähren, während deren Eintragungsanträge noch in der bisherigen Papierform
eingereicht werden können.
Sämtliche Eintragungen und zum Register eingereichten Dokumente
(Anmeldungen, Beschlüsse, Satzungen, Gesellschafterlisten,
Unternehmensverträge) können künftig über das Internet abgerufen werden. Der Internetabruf kostet 4,50 ¿ je Registerblatt oder
Dokumentdatei.
Das Land Sachsen-Anhalt erfüllt damit auf den Tag genau die Vorgaben des
Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie
das Unternehmensregister (EHUG), das zur Umsetzung der Richtlinie 68/151/EWG
der Europäischen Union erlassen wurde.
Recherchen in elektronisch geführten Registern sind für jeden, der sich als
Nutzer hat registrieren lassen, über das Registerportal aller Bundesländer www.handelsregister.de
oder über das Portal des Landes Sachsen-Anhalt www.handelsregister.sachsen-anhalt.de
möglich. Grunddaten wie Firma, Sitz, Registernummer und Status
(eingetragen/gelöscht) sind kostenfrei zugänglich. Über die Anmeldung als
Nutzer informieren die Einführungsseiten der Registerportale.
Das Amtsgericht Stendal wird das Handels-, Genossenschafts- und
Partnerschaftsgesellschaftsregister ausschließlich in elektronischer Form
fortführen. Papierakten werden nur noch für die Vergangenheit aufbewahrt. Alle
in Papierform bei den bisher zuständigen Amtsgerichten Magdeburg, Halle und
Dessau geführten Register sind deshalb bereits Ende Oktober 2006 in die
elektronischen Register des Amtsgerichts Stendal integriert worden.
Das Handelsregister ist unter folgender Anschrift erreichbar:
Amtsgericht Stendal
- Handelsregister -
Justizzentrum "Albrecht der Bär"
Scharnhorststraße 40, 39576
Stendal
Telefax: (0 39 31) 58 0.
Zum
Hintergrund:
Die elektronische Führung des Handelsregisters führt zu einer Beschleunigung
sowohl der Informationserlangung als auch der Bearbeitung von
Eintragungsanträgen. Die internetbasierte Registerauskunft erlaubt einen
weltweiten Zugriff auf die Registerdaten im Echtzeitmodus.
Das Handelsregister dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Handelsverkehrs.
Kaufleute müssen die elementaren rechtlichen Verhältnisse (vor allem: Firma,
Sitz, Kapital, Vertretungsbefugte, Rechtsform, Gesellschafter) ihrer
Vertragspartner schnell und verlässlich in Erfahrung bringen können.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an meinen Vertreter, Herrn Richter am
Landgericht Galler.
Impressum:
Landgericht Stendal
Pressestelle
Am Dom 19
39576 Stendal
Fax: (03931) 58 11 11, 58 12 27
Mail:
pressestelle@lg-sdl.justiz.lsa-net.de
Impressum:Landgericht StendalPressestelleAm Dom 1939576 Hansestadt StendalTel: 03931 58-1314Fax: 03931 58-1111, 58-1227Mail: presse.lg-sdl@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-sdl.sachsen-anhalt.de