Pressemitteilungen der Justiz
(OVG LSA ) Verbot von
Rübentransporten an Sonntagen durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt
08.12.2006, Magdeburg – 14
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 014/06
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 014/06
Magdeburg, den 8. Dezember 2006
(OVG LSA ) Verbot von
Rübentransporten an Sonntagen durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht
hat mit Beschluss vom heutigen Tag Beschwerden des Landesverwaltungsamts und
mehrerer Transportunternehmen gegen Eilentscheidungen des VG Madgeburg
zurückgewiesen.
Ein Anlieger einer
von Rübentransportern vielbefahrenen Straße in Oschersleben hatte sich gegen
vom Landesverwaltungsamt erteilte Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot
für den Transport von Zuckerrüben durch Lastkraftwagen gewandt.
Das
Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts
bestätigt. Die vom Landesverwaltungsamt erteilten Ausnahmegenehmigungen seien
offensichtlich rechtswidrig. Die Genehmigungen seien im Wesentlichen auf
wirtschaftliche Gesichtspunkte gestützt, aus denen nicht auf eine besondere
Dringlichkeit des Sonntagstransports gefolgert werden könne. Zuckerrüben seien
nicht mit leichtverderblichen Lebensmitteln vergleichbar, deren Transport bereits aufgrund einer Regelung in der Straßenverkehrsordnung vom Sonntagsfahrverbot
ausgenommen sei. Wirtschaftliche und auch ökologische Gesichtspunkte könnten
das generelle öffentliche Interesse am Sonntagsfahrverbot grundsätzlich nicht
überwinden. Die Gefahr, dass die Zuckerrüben nunmehr an Sonntagen mit Traktoren
transportiert würden, sah das Gericht als nicht realistisch.
Das
Oberverwaltungsgericht hat zugleich entschieden, das Verbot nicht nur für den
Bereich um die Wohnung des betroffenen Anliegers oder die Stadt Oschersleben,
sondern insgesamt für das Land Sachsen-Anhalt gilt. Den Transportunternehmen ist damit das Gebrauchmachen von ihnen erteilten Ausnahmegenehmigungen auch
am kommenden Sonntag nicht gestattet.
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