Menu
menu

Pressemitteilungen der Justiz

(OVG LSA ) Verbot von 
Rübentransporten an Sonntagen durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt

08.12.2006, Magdeburg – 14

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 014/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 014/06

 

 

 

Magdeburg, den 8. Dezember 2006

 

 

 

(OVG LSA ) Verbot von 

Rübentransporten an Sonntagen durch das Oberverwaltungsgericht bestätigt

 

 

 

Das Oberverwaltungsgericht

hat mit Beschluss vom heutigen Tag Beschwerden des Landesverwaltungsamts und

mehrerer Transportunternehmen gegen Eilentscheidungen  des VG Madgeburg

zurückgewiesen.

 

Ein Anlieger einer

von Rübentransportern vielbefahrenen Straße in Oschersleben hatte sich gegen

vom Landesverwaltungsamt erteilte Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot

für den Transport von Zuckerrüben durch Lastkraftwagen gewandt.

 

Das

Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts

bestätigt. Die vom Landesverwaltungsamt erteilten Ausnahmegenehmigungen seien

offensichtlich rechtswidrig. Die Genehmigungen seien im Wesentlichen auf

wirtschaftliche Gesichtspunkte gestützt, aus denen nicht auf eine besondere

Dringlichkeit des Sonntagstransports gefolgert werden könne. Zuckerrüben seien

nicht mit leichtverderblichen Lebensmitteln vergleichbar, deren Transport bereits aufgrund einer Regelung in der Straßenverkehrsordnung vom Sonntagsfahrverbot

ausgenommen sei. Wirtschaftliche und auch ökologische Gesichtspunkte könnten

das generelle öffentliche Interesse am Sonntagsfahrverbot grundsätzlich nicht

überwinden. Die Gefahr, dass die Zuckerrüben nunmehr an Sonntagen mit Traktoren

transportiert würden, sah das Gericht als nicht realistisch.

 

Das

Oberverwaltungsgericht hat zugleich entschieden, das Verbot nicht nur für den

Bereich um die Wohnung des betroffenen Anliegers oder die Stadt Oschersleben,

sondern insgesamt für das Land Sachsen-Anhalt gilt. Den Transportunternehmen ist damit das Gebrauchmachen von ihnen erteilten Ausnahmegenehmigungen auch

am kommenden Sonntag nicht gestattet.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Schönebecker Straße 67 a

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 606-7066

Fax: (0391) 606-7029

Mail:

pressestelle@ovg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-AnhaltPressestelleBreiter Weg 203 - 20639104 MagdeburgTel: 0391 606-7089Fax: 0391 606-7029Mail: presse.ovg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.ovg.sachsen-anhalt.de