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Pressemitteilungen der Justiz

(OVG LSA)
Nachveranlagungsbescheide  des AZV Schmerzbach jetzt rechtskräftig.

08.12.2006, Magdeburg – 13

  • Oberverwaltungsgericht

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 013/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberverwaltungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 013/06

 

 

 

Magdeburg, den 8. Dezember 2006

 

 

 

(OVG LSA)

Nachveranlagungsbescheide  des AZV Schmerzbach jetzt rechtskräftig.

 

 

 

Mit Beschluss vom

16. November 2006 (4 L 191/06) hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts

einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

Verwaltungsgerichts Dessau vom 24. Februar 2006 abgelehnt. Ein

Berufungsverfahren wird danach nicht mehr stattfinden. Der Bescheid des AZV Schmerzbach

ist somit rechtskräftig.

 

Der Antragsteller

konnte im Berufungszulassungsverfahren erfolgreich keine ernstlichen Zweifel an der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dessau geltend machen. Eine Nachveranlagung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern nach den geltenden Rechtsvorschriften (KAG

und Ortsrecht) sogar geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweck verband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung

durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den

bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheids, der einen Beitragsbescheid nicht voll

ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren Bescheid nicht entgegen.

Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts. Im zu

entscheidenden Verfahren wurde der Kläger zu Anschlussbeitrag in Höhe von 1.262

¿ nachveranlagt.

 

 

 

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