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Pressemitteilungen der Justiz

(LVerfG LSA) Verkündungstermin am
Dienstag, 28. November 2006, 10:00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht im
großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht /
Landesverfassungsgericht), Willy-Lohamann-Straße 29 in Dessau eine Entscheidung
verkünden über die Organklage der Fraktion der Linkspartei.PDS im Landtag
Sachsen-Anhalt wegen Verletung des Budgetrechts des Landtages (Az.: LVG 1/06).

22.11.2006, Dessau-Roßlau – 12

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 012/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 012/06

 

 

 

Magdeburg, den 21. November 2006

 

 

 

(LVerfG LSA) Verkündungstermin am

Dienstag, 28. November 2006, 10:00 Uhr wird das Landesverfassungsgericht im

großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht /

Landesverfassungsgericht), Willy-Lohamann-Straße 29 in Dessau eine Entscheidung

verkünden über die Organklage der Fraktion der Linkspartei.PDS im Landtag

Sachsen-Anhalt wegen Verletung des Budgetrechts des Landtages (Az.: LVG 1/06).

 

 

 

Mit ihrer Organklage macht die Landtagsfraktion der

Linkspartei.PDS eine Verletzung des Rechtes des Landtags den Haushaltsplan festzustellen (sog. Budgetrecht) im Zusammenhang mit der Anmietung des City-Carre´ Magdeburg

zur Unterbringung des zum 1. Januar 2004 gebildeten Landesamtes für Vermessung

und Geoinformation geltend.

 

 

 

Der damalige Minister der Finanzen habe durch die im Juli 2005 erteilte Bewilligung einer überplanmäßigen

Verpflichtungsermächtigung bis zu einer Höhe von 16,2 Millionen ¿ für die

Anmietung der Räume im City-Carre´ die verfassungsmäßigen Rechte des Landtages verletzt. Die Voraussetzungen für eine solche Zustimmung hätten nicht vorgelegen. Es

habe sich bei der Anmietung weder um einen unvorgesehenen noch um einen

unabweisbaren Bedarf gehandelt. Auch die damalige Landesregierung habe die

Rechte des Landtages verletzt, denn sie sei verpflichtet gewesen, eine

Ermächtigung des Landtages einzuholen, gegebenenfalls durch Einbringung eines

Nachtragshaushalts.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Willy-Lohmann-Straße 33

06844 Dessau

Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066

Fax: (0340) 202-1560

Mail:

pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landesverfassungsgericht Sachsen-AnhaltPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1563Fax: 0340 202-1560Mail: presse.lvg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lverf.justiz.sachsen-anhalt.de