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Pressemitteilungen der Justiz

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 23.10.2006 bis 27.10.2006

20.10.2006, Halle (Saale) – 8

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 008/06

 

Halle, den 20. Oktober 2006

 

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 23.10.2006 bis 27.10.2006

 

 

Mittwoch, 25.10.2006, 08.30 Uhr, Saal 2.034,

Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht.

Vorwurf: gefährliche Körperverletzung; Tatzeit: 02.10.2005

Zum Sachverhalt:

Die zur Tatzeit 25-jährige Angeklagte soll ihren am 19.05.1990 geborenen leiblichen Sohn auf dem Balkon ihrer Wohnung mit einem Messer in das rechte Bein gestochen haben, wodurch der Geschädigte tiefe stark blutende Verletzungen und Schmerzen erlitten habe.

Das Gericht hat auf diesen Sitzungstag 3 Zeugen geladen.

Gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

 

Dienstag, 24.10.2006, 13:30 Uhr, Saal 2.020, Jugendschöffengericht;

mit Fortsetzungsterminen am 01.11.2006 um 08:30 Uhr und

08.11.2006 um 13:30 Uhr jeweils Raum 2.020

Schwerer Raub

Zum Sachverhalt:

Der zu den Tatzeiten noch 14-jährige Jugendliche und der 18-jährige Heranwachsende sollen am 06.05.2006 in der Landsberger Straße unter Verwendung eines Schlagstockes und unter Vorhalt eines Messers von Passanten zwei Handys und 90,00 ¿ Bargeld entwendet haben. Nachdem der Jugendliche von Polizeibeamten festgenommen worden sei, habe er sich der Festnahme und Verbringung zum Einsatzfahrzeug widersetzt und versucht mit dem Schlagstock einen Polizeibeamten zu schlagen. Später im Polizeirevier habe er Polizeibeamte beleidigt und bedroht. Außerdem habe er eine Tür des Zellentraktes zerschlagen.

Bereits am 03.05.2006 soll der Jugendliche unter Verwendung eines Schlagstockes versucht haben, einem Passanten einen MP3-Player wegzunehmen, was jedoch nicht gelungen sei, obwohl der Geschädigte durch Prellungen verletzt worden sei.

Der jugendliche Angeklagte ist zur Zeit zur Vermeidung von Untersuchungshaft in einem Heim untergebracht. Normalerweise ist das Verfahren gegen jugendliche Angeklagte nicht öffentlich. Die öffentlichkeit ist jedoch dann zugelassen, wenn gleichzeitig gegen Heranwachsende verhandelt wird, wie in diesem Fall. Allerdings kann das Gericht zum Schutze des jugendlichen Angeklagten die öffentlichkeit ausschließen. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht kann das Gericht Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel oder Jugendstrafe festsetzen.

 

 

Mittwoch, 25.10.2006, 09:00 Uhr, Saal 1.031, Schöffengericht

Vorwurf: schwerer Diebstahl, Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis; Tatzeit: 25.04.2005

Zum Sachverhalt:

Der zur Tatzeit 22-jährige Angeklagte soll mit einem von ihm zuvor aufgebrochenen und entwendeten Fahrzeug bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,00 o/oo nach vorherigem Genuss von Cannabis ohne Fahrerlaubnis unter Missachtung eines Rotlichtes auf die Merseburger Straße aufgefahren und vor einem Polizeifahrzeug mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Riebeck-Platz gefahren sein, wobei er jeweils weitere Rotlichtzeichen missachtet habe und im Bereich des Riebeck-Platzes eine Straßenbahn zum starken Abbremsen gezwungen habe. Im Bereich Delitzscher Straße/Freiimfelder Straße sei er mit dem Fahrzeug gegen eine Litfasssäule gefahren und habe dadurch Sachschaden in Höhe von über 1.000,00 ¿ verursacht. Der Angeklagte wurde in Untersuchungshaft genommen, nachdem er zu einem frühren Hauptverhandlungstermin nicht erschienen war.

 

Montag, 23.10.2006, 10:00 Uhr, Saal 2.047, Strafrichter

Vorwurf: Nötigung; Tatzeit: 20.12.2004

Zum Sachverhalt:

Der zur Tatzeit 29-jährige Angeklagte soll als Führer eines LKW in der Emil-Abderhalden-Straße 21 so weit straßenmittig angehalten haben, dass weitere Fahrzeug nicht an ihm hätten vorbeifahren können. Auf Aufforderung der Fahrzeugführer, Platz zu schaffen, um an ihm vorbeifahren zu können, habe der Angeklagte nicht reagiert und die Geschädigten angegrinst. Auf weitere Aufforderung habe er sein Fahrzeug noch weiter in die Straßenmitte gefahren, um ein weiteres Vorbeifahren endgültig zu verhindern. Nach längerer Wartezeit habe der Angeklagte schließlich das Fahrzeug auf den rechten Bordstein gefahren. Das Gericht hat zu dem Termin 6 Zeugen geladen.

 

Montag, 23.10.2006, 13.30 Uhr, Saal 2.048, Strafrichter

Vorwurf: Unterschlagung; Tatzeit: 11.01.2006 bis 13.01.2006

Zum Sachverhalt:

Der zur Tatzeit 33-jährige Hallenser soll als Angestellte einer Transportunternehmens Nachnamebeträge über 1.636,34 ¿ kassiert, aber nicht an den Arbeitgeber abgegeben haben, sonder das Bargeld für sich verwendet haben.

 

Dienstag, 24.10.2006, 11:15 Uhr, Saal 1.019, Strafrichter

Vorwurf: Erpressung; Tatzeit: September 2004 bis April 2005

Zum Sachverhalt:

Der zur Tatzeit 26-jährige Angeklagte soll im Besitz von kompromittierenden Bildern gewesen sein und habe unter einem Phantasienamen mit der Drohung, die Bilder der öffentlichkeit zugänglich zu machen, von dem Betroffenen 990,00 ¿ erhalten, ohne, dass ein Anspruch auf Zahlung bestanden habe.

 

Mittwoch, 25.10.2006, 13:00 Uhr, Saal 1.019, Strafrichter

Vorwurf: Betrug, Vortäuschen einer Straftat; Tatzeit: August 2004

Zum Sachverhalt:

Die zur Tatzeit 34-jährigen Hallenser sollen übereingekommen sein, einen Einbruch in die Geschäftsräume eines der Angeklagten vorzutäuschen, um ihre eigene Vermögenslage aufzubessern. Der Geschäftsinhaber habe gegenüber der Polizei einen Einbruch angezeigt. Dabei seien eine komplette Computeranlage nebst Software und 40 Funkgeräte nebst Ladegeräten und 10 Autoladeteile sowie eine komplette Alarmanlage und umfangreiche Geschäftsunterlagen im Gesamtwert von ca. 75.000,00 ¿ entwendet worden. Mit gleichlautender Schadensmitteilung habe dieser Angeklagte den Schaden gegenüber seiner Versicherung geltend gemacht. Der andere Angeklagte habe als Zeuge gegenüber der Polizei die Angaben des Geschäftsinhabers bestätigt.

 

 

 

 

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