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Pressemitteilungen der Justiz

(OLG NMB) "Entscheidung im Vergabeverfahren A 38 (Halle-Eisleben)"

13.10.2006, Naumburg (Saale) – 18

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 018/06

 

Naumburg, den 13. Oktober 2006

 

(OLG NMB) "Entscheidung im Vergabeverfahren A 38 (Halle-Eisleben)"

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat heute in den beiden Vergabenachprüfungsverfahren (1 Verg 6/06 und 1 Verg 7/06), die zwei Bauabschnitte der BAB 38 (Autobahndreieck Halle-Süd ¿ Anschlussstelle Schafstädt und Anschlussstelle Schafstädt ¿ Anschlussstelle Eisleben) betreffen, seine Entscheidungen verkündet.

Mit seinen Entscheidungen hat der Vergabesenat der DEGES GmbH aufgegeben, in den bereits seit dem März 2005 laufenden Vergabeverfahren den Zuschlag einer der beteiligten Baufirmen, also der Firma Heilit + Woerner Bau GmbH oder der Firma Reinhold Meister GmbH, zu erteilen, und zwar bis zum 14. November 2006. Sollte die DEGES GmbH dem nicht nachkommen, hat der Vergabesenat gegen die DEGES GmbH die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 Euro angedroht.

Gegen die heutige Entscheidung des Vergabesenats ist kein Rechtsmittel gegeben.

Bei den beiden Vergabeverfahren geht es um die Frage, ob die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, deren Gesellschafter zu 50 % der Bund und zu je 10 % die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind, berechtigt war, die im Jahr 2005 erfolgten Ausschreibungen für die oben genannten Bauabschnitte im März 2006 aufzuheben.

Die DEGES GmbH hatte die Aufhebung der Ausschreibungen veranlasst, nachdem das Oberlandesgericht Naumburg sie in zwei vorangegangenen Nachprüfungsverfahren mit Beschlüssen vom 22. September 2005 (1 Verg 7/05 und 1 Verg 8/05) verpflichtet hatte, die Wertung der seinerzeit bereits vorliegenden Angebote unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassungen zu wiederholen.

Gegen die im März 2006 erfolgte Aufhebung haben sich die oben genannten Baufirmen mit entsprechenden Nachprüfungsanträgen an die 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachen-Anhalt gewandt. Diese hat den Anträgen mit Beschlüssen vom 23. Mai 2006 stattgegeben und der DEGES GmbH aufgegeben, die Aufhebung rückgängig zu machen und die Vergabeverfahren fortzuführen.

Hiergegen hat sich die DEGES mit ihren sofortigen Beschwerden gewandt.

Der Vergabesenat hat über die sofortigen Beschwerden am 4. September 2006 mündlich verhandelt und Beweis erhoben durch Vernehmung von Mitarbeitern der DEGES GmbH, unter anderem des Bereichsleiters für Planung Strecken- und Brückenbau. Im Ergebnis der Beweisaufnahme sind die dem Vergabesenat angehörigen Richter zu der Erkenntnis gelangt, dass kein sachlicher Grund dafür vorhanden war, in der Zeit seit dem 22. September 2005 (an diesem Tag hatte das Oberlandesgericht in den vorangegangenen Vergabeverfahren entschieden, dass die Wertung der Angebote unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassungen zu wiederholen war) den Zuschlag nicht einer der beiden beteiligten Baufirmen zu erteilen.

Insbesondere konnten die Richter nicht feststellen, dass von der DEGES GmbH z.B. als Begründung für die Aufhebung der Ausschreibung angegebene Mengenverschiebungen die Verwertbarkeit der vorliegenden Angebote der beteiligten Baufirmen beeinträchtigt haben. Die zwischenzeitlich erfolgte Neuausschreibung, die durch die nunmehrigen Entscheidungen obsolet geworden sein dürfte, weist im übrigen nahezu identische Mengen aus.

Ferner sind die Richter auch nicht der Auffassung, dass der zwischenzeitliche Zeitablauf als Grund dafür herangezogen werden könnte, die Ausschreibung zu wiederholen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die eingetretenen Verzögerungen ausschließlich in der Sphäre des Ausschreibenden begründet sind, können diese nicht als Begründung für eine Aufhebung eines Vergabeverfahrens herangezogen werden. Andernfalls hätte es der Ausschreibende in der Hand, allein durch eine verzögerte Bearbeitung Vergabeverfahren in eine ihm genehme Richtung zu beeinflussen.

Ferner hat der Vergabesenat die DEGES GmbH angewiesen, die zwischenzeitlich eingeleiteten neuen Vergabeverfahren für die beiden Bauabschnitte aufzuheben.

 

gez. Ursula Mertens

Pressesprecherin

 

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