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Pressemitteilungen der Justiz

(LVerfG LSA) Verkündungstermin am
Dienstag, 13. Juni 2006, 10:00 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im
großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht),
Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau Entscheidungen verkünden über
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen § 19 a des Finanzausgleichsgesetzes des
Landes.

08.06.2006, Dessau-Roßlau – 3

  • Landesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung

Nr.: 003/06

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverfassungsgericht des

Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/06

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juni 2006

 

 

 

(LVerfG LSA) Verkündungstermin am

Dienstag, 13. Juni 2006, 10:00 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im

großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht),

Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau Entscheidungen verkünden über

Kommunalverfassungsbeschwerden gegen § 19 a des Finanzausgleichsgesetzes des

Landes.

 

 

 

(Aktenzeichen: LVG 7/05 und 21/05).

 

 

 

Die mit Gesetz vom 21. Dezember 2004

eingeführte Vorschrift sieht vor, dass kreisangehörige Gemeinden, deren

Steuerkraftmesszahl ihre Bedarfsmesszahl um mehr als 50 % übersteigt, 30 %

des über diesem Grenzwert liegenden Betrages als Finanzausgleichsumlage abführen.

Die Umlage wird dem Ausgleichsstock zugeführt, aus dem Gemeinden zum Ausgleich

außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten

können. Gegen diese Vorschrift haben zwei Gemeinden Kommunalverfassungsbeschwerde

erhoben, mit der sie die Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts,

insbesondere ihres Anspruches auf finanzielle Mindestausstattung, geltend

machen. Mit der Umlage, bei deren Berechnung auf fiktive Hebesätze sowie auf

Gewerbesteueraufkommen abgestellt werde, das bereits bundesrechtlich abgeführt

werden müsse, werde ihnen im Ergebnis mehr genommen als sie Einnahmen erzielten.

Eine mündliche Verhandlung hat am 28. März 2006 stattgefunden.

 

 

 

Impressum:

 

Landesverfassungsgericht des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Willy-Lohmann-Straße 33

06844 Dessau

Tel: (0340) 202-1564 oder (0391) 606-7066

Fax: (0340) 202-1560

Mail:

pressestelle@lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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