Pressemitteilungen der Justiz
(LVerfG LSA) Verkündungstermin am
Dienstag, 13. Juni 2006, 10:00 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im
großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht),
Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau Entscheidungen verkünden über
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen § 19 a des Finanzausgleichsgesetzes des
Landes.
08.06.2006, Dessau-Roßlau – 3
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 003/06
Landesverfassungsgericht des
Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 003/06
Magdeburg, den 8. Juni 2006
(LVerfG LSA) Verkündungstermin am
Dienstag, 13. Juni 2006, 10:00 Uhr, wird das Landesverfassungsgericht im
großen Sitzungssaal des Justizzentrums (Landgericht/Landesverfassungsgericht),
Willy-Lohmann-Straße 29 in Dessau Entscheidungen verkünden über
Kommunalverfassungsbeschwerden gegen § 19 a des Finanzausgleichsgesetzes des
Landes.
(Aktenzeichen: LVG 7/05 und 21/05).
Die mit Gesetz vom 21. Dezember 2004
eingeführte Vorschrift sieht vor, dass kreisangehörige Gemeinden, deren
Steuerkraftmesszahl ihre Bedarfsmesszahl um mehr als 50 % übersteigt, 30 %
des über diesem Grenzwert liegenden Betrages als Finanzausgleichsumlage abführen.
Die Umlage wird dem Ausgleichsstock zugeführt, aus dem Gemeinden zum Ausgleich
außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt Zuweisungen erhalten
können. Gegen diese Vorschrift haben zwei Gemeinden Kommunalverfassungsbeschwerde
erhoben, mit der sie die Verletzung ihres kommunalen Selbstverwaltungsrechts,
insbesondere ihres Anspruches auf finanzielle Mindestausstattung, geltend
machen. Mit der Umlage, bei deren Berechnung auf fiktive Hebesätze sowie auf
Gewerbesteueraufkommen abgestellt werde, das bereits bundesrechtlich abgeführt
werden müsse, werde ihnen im Ergebnis mehr genommen als sie Einnahmen erzielten.
Eine mündliche Verhandlung hat am 28. März 2006 stattgefunden.
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