Pressemitteilungen der Justiz
(LVerfG LSA) Keine vorläufige
Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates Unternehmen
29.03.2006, Dessau-Roßlau – 1
- Landesverfassungsgericht
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 001/06
Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 001/06
Magdeburg, den 29. März 2006
(LVerfG LSA) Keine vorläufige
Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates Unternehmen
Ohne Erfolg hat ein
in Magdeburg ansässiges Sportwettunternehmen versucht, durch einstweilige
Anordnung des Landesverfassungsgerichts vorläufig Sportwetten ohne die nach dem
Glücksspielgesetz Sachsen-Anhalt erforderliche Erlaubnis vermitteln zu dürfen.
Das Landesverfassungsgericht lehnte seinen Antrag ab, eine für staatliche
Wettunternehmen geltende Ausnahmevorschrift auf das Unternehmen anzuwenden. Dabei brauchte das Gericht nicht auf die am gleichen Tage vom Bundesverfassungsgericht
getroffene Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit von Sportwetten
einzugehen. Die vom Magdeburger Unternehmen geltend gemachten wirtschaftlichen
Schwierigkeiten waren nach Einschätzung des Gerichts nicht zwangsläufig auf die fehlende Erlaubnis zurückzuführen. Außerdem habe das Unternehmen versäumt,
rechtzeitig die Erlaubnis zu beantragen, so dass es sich jetzt nicht auf
Dringlichkeit berufen könne. Über die zuvor vom Unternehmen eingelegte Verfassungsbeschwerde
gegen die Erlaubnispflicht nach dem Glückspielgesetz Sachsen-Anhalt wird das Landesverfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.
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