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Pressemitteilungen der Justiz

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 16.01.2006 bis 20.01.2006

20.10.2006, Halle (Saale) – 1

  • Amtsgericht Halle (Saale)

 

 

 

Amtsgericht Halle-Saalkreis - Pressemitteilung Nr.: 001/06

 

Halle, den 13. Januar 2006

 

(AG HAL) Auswahl aus den Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 16.01.2006 bis 20.01.2006

Donnerstag, 19.01.2006, 09.00 Uhr, Saal 1.019, Schöffengericht;

Vorwurf: Besonders schwerer Diebstahl in 46 Fällen, Tatzeit: 07.05.2003 bis 30.04.2004

Zum Sachverhalt: Die drei 39-, 40- und 67- jährigen Angeklagten aus Halle und dem Saalkreis sollen in wechselnder Beteiligung von stillgelegten Bahnstrecken der Deutsche Bahn AG zwischen Niemberg und Hohenthurm ( in der Zeit vom 01.10.2003 bis 24.02.2004 ) sowie zwischen Halle-Dölau und Fienstedt ( in der Zeit vom 24.03.2004 bis 30.04.2004 ) unerlaubt Schienen im Gesamtwert von 48.000,- Euro abgebaut und anschließend bei einem Recyclinghändler verkauft haben, wobei sie jeweils zu zweit in wechselnder Beteiligung gehandelt hätten. Zwei der Angeklagten sollen darüber hinaus in der Zeit zwischen 07.05.2003 und dem 11.05.2003 im Gewerbepark Trotha 20 Alu-Rolltore ( teilweise inklusive Antriebswalzen ) im Wert von 20.000,- Euro ausgebaut und entwendet haben.

 

Das Gericht hat Fortsetzungstermine bestimmt auf Montag, 30.01.2006 und Montag, 20.02.2006 , jeweils 09.00. Es hat, verteilt auf die drei Sitzungstage, bisher 13 Zeugen geladen.

 

Zur Erläuterung:

Der besonders schwere Fall des Diebstahls wird gemäß § 243 StGB jeweils mit Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und zehn Jahren bestraft. Sollte es hier entsprechend der Anklagen zum Schuldspruch kommen, müsste aus den jeweiligen Einzelstrafen eine Gesamtstrafe gebildet werden. Dann beträgt der Strafrahmen mindestens drei Monate und eine Woche bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Das Amtsgericht darf gemäß § 24 Gerichtsverfassungsgesetz nicht mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe verhängen. Sollte das Schöffengericht im Ergebnis der Verhandlung zu der Auffassung gelangen, dass eine höhere Freiheitsstrafe angemessen sei, muss es das Verfahren an das Landgericht abgeben.

 

 

 

 

Werner Budtke

 

 

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