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Pressemitteilungen der Justiz

(LG SDL) Schöffenauslosung  für die Wahlperiode 2005 bis 2008

10.12.2004, Hansestadt Stendal – 3

  • Landgericht Stendal

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal - Pressemitteilung Nr.: 003/04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Stendal -

Pressemitteilung Nr.: 003/04

 

 

 

Stendal, den 9. Dezember 2004

 

 

 

(LG SDL) Schöffenauslosung  für die Wahlperiode 2005 bis 2008

 

In öffentlicher Sitzung des Landgerichts Stendal hat heute vormittag

die Auslosung der Schöffen und Jugendschöffen auf die ordentlichen Sitzungstage

der Strafkammern und Jugendkammern des Landgerichts Stendal im Geschäftsjahr

2005 stattgefunden. Zugleich ist die Auslosung der Reihenfolge, in der die

Hilfsschöffen und Jugendhilfsschöffen an die Stelle weggefallener Schöffen bzw.

Jugendschöffen treten, für die Wahlperiode 2005 bis 2008 erfolgt.

 

 

 

Grundlage

der Auslosungen waren Bestandslisten über von den Gemeinden bzw. von den

Jugendhilfeausschüssen der Landkreise in Vorschlagslisten aufgenommene und von

den Wahlausschüssen der Amtsgerichte Burg, Gardelegen, Osterburg, Salzwedel und

Stendal gewählte Schöffen bzw. Jugendschöffen.

 

 

 

Für die

Strafrechtspflege gegen Erwachsene waren den fünf Wahlausschüssen der

vorgenannten Amtsgerichte von den Gemeinden Vorschläge für Schöffen und

Hilfsschöffen unterbreitet worden. Von den anschließend durch die

Wahlausschüsse gewählten Schöffen entfielen

 

 

 

-

auf die Strafkammern des Landgerichts 84 Schöffen

und 100 Hilfsschöffen

 

-

auf die Strafabteilungen

 

- des Amtsgerichts Burg 26 Schöffen und 36

Hilfsschöffen

 

- des Amtsgerichts Gardelegen 14 Schöffen und

26 Hilfsschöffen

 

- des Amtsgerichts Osterburg 10 Schöffen und

16 Hilfsschöffen

 

- des

Amtsgerichts Salzwedel 12 Schöffen und 16 Hilfsschöffen

 

- des

Amtsgerichts Stendal 40 Schöffen und 40 Hilfsschöffen.

 

 

 

Es wurden also insgesamt 186 Schöffen und 284 Hilfsschöffen gewählt.

 

 

 

Für die Strafrechtspflege gegen Jugendliche und Heranwachsende waren

den fünf Wahlausschüssen der Amtsgerichte von den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise

Salzwedel, Stendal und Jerichower Land Vorschläge für Jugendschöffen und

Jugendhilfsschöffen,. getrennt nach Frauen und Männern, unterbreitet worden.

 

Von den gewählten Jugendschöffen entfielen

 

 

 

- auf die Jugendkammern des

Landgerichts 34 Jugendschöffen und 40 Jugend-

 

hilfsschöffen

 

- auf die

Jugendstrafabteilungen

 

- des

Amtsgerichts Burg 28 Jugendschöffen und 38 Jugendhilfsschöffen

 

- des

Amtsgerichts Gardelegen 18 Jugendschöffen und 26 Jugendhilfsschöffen

 

-

- des Amtsgerichts

Osterburg 10 Jugendschöffen und 16 Jugendhilfsschöffen

 

- des

Amtsgerichts Salzwedel 18 Jugendschöffen und 18 Jugendhilfsschöffen

 

- des

Amtsgerichts Stendal 40 Jugendschöffen und 40 Jugendhilfsschöffen.

 

 

 

Insgesamt wurden also 148 Jugendschöffen und 178 Jugendhilfsschöffen

gewählt.

 

 

 

Insgesamt stehen damit der Strafrechtspflege im Bezirk des Landgerichts

Stendal 334 Schöffen und Jugendschöffen sowie 412 Hilfsschöffen und

Jugendhilfsschöffen zur Verfügung.

 

 

 

Die gewählten Schöffen werden über ihre Rechte und Pflichten mit

Schreiben vom heutigen Tage unterrichtet. Es ist beabsichtigt, im Frühjahr 2005

eine Fortbildungsveranstaltung für sie durchzuführen.

 

 

 

Die Ausübung der Schöffentätigkeit ist ein wichtiges Ehrenamt, zu

dessen Wahrnehmung regelmäßig engagierte Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen

werden. Die Heranziehung eines Schöffen zur Amtsausübung soll nicht mehr als

zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr umfassen, kann aber diesen Umfang in

besonders aufwendigen Verfahren übersteigen.

 

 

 

Marc Lienau

 

 

 

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