Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Terminvorschau für April 2024
22.03.2024, Halle (Saale) – 009/2024
- Landgericht Halle
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln u. a. in Sangerhausen
Tag, Uhrzeit
02.04.24, 09:00 ; 09.04.24, 09:00 ; 18.04.24, 09:00
Raum 187
3 KLs 2/24
Dem im August 1988 geborenen Angeklagten werden gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Last gelegt.
Der Angeklagte soll Betäubungsmittel an erwerbsinteressierte Dritte verkauft haben, um sich damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. So soll er im April 2023 im Rahmen von Verhandlungen über den Verkauf von einem Kilogramm Methamphetamin in seiner Wohnung in Sangerhausen einer Vertrauensperson zwei Proben Methamphetamin mit einem Gesamtgewicht von 1,05 g ausgehändigt haben.
Im Oktober 2023 soll er in seiner Wohnung in Sangerhausen diverse Betäubungsmittel, darunter Methamphetamin und Amphetamin, in nicht geringer Menge aufbewahrt haben, um diese gewinnbringend zu verkaufen. Zur Absicherung seiner Verkaufsgeschäfte und seines Betäubungsmittelvorrats habe er im Flur eine geladene Schreckschusswaffe, ein Pfefferspray und einen Teleskopschlagstock bereitgehalten.
Der Angeklagte hat angekündigt, sich in der Hauptverhandlung zu den Tatvorwürfen äußern zu wollen.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Besonders schwerer Raub u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
02.04.24, 09:00; 04.04.24, 09:00
Raum 141
5 KLs 3/24
Dem im Januar 1999 geborenen Angeklagten wird besonders schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll im April 2023 an einen Mann, der zuvor von der gesondert verfolgten S. zum Tatort gelockt worden sei, gemeinsam mit dem bereits verstorbenen Sch. Von hinten mit einer Bierflasche in der Hand herangetreten sein und diesem sogleich mit der Bierflasche seitlich auf den Kopf geschlagen haben, um ihn anschließend auszurauben. Sodann habe der Angeklagte den Mann auf den Boden geworfen und ihn mit seinen Fäusten, die mit Quarzhandschuhen bekleidet gewesen seien, ins Gesicht geschlagen, um ihn zu verletzen. In der Folge habe der Angeklagte die Uhr des Mannes von dessen linkem Handgelenk gerissen, um die Uhr für sich zu behalten. Als der Angeklagte habe flüchten wollen, sei es dem Mann gelungen, seine Uhr aus der Hand des Angeklagten zu ziehen. Der Mann habe durch die Schläge des Angeklagten erhebliche Verletzungen, u. a. eine Nasenbeinfraktur, erlitten.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Teuchern u. a.
Tag, Uhrzeit
02.04.24, 09:00 ; 11.04.24, 09:00 ; 15.04.24, 09:00 ; 16.04.24, 09:00
Raum 123
14 KLs 5/24
Dem im Juli 1984 geborenen Angeklagten werden 16 Sexualstraftaten, darunter Vergewaltigung und schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes, zur Last gelegt.
Er soll zwischen Sommer 2020 und September 2023 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an der damals unter 14 Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin vorgenommen haben.
Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe in Abrede gestellt.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird ebenso wie Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Vergewaltigung u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
03.04.24, 09:00 ; 04.04.24, 09:00 ; 08.04.24, 09:00
Raum 123
10a KLs 1/24
Dem im Januar 2000 geborenen Angeklagten wird Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Er soll im Oktober 2023 einem ihm bis dahin unbekannten Mann in Halle gefolgt sein und an diesem unter Anwendung von Gewalt sexuelle Handlungen vorgenommen haben, wodurch der Mann körperlich verletzt worden sei.
Der Angeklagte hat die Tat in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.
Gefährliche Körperverletzung u. a. in Oppin (Sicherungsverfahren)
Tag, Uhrzeit
03.04.24, 12:30 ; 09.04.24, 09:00 ; 22.04.24, 09:00
Raum 141
1 Ks 3/24
Der im August 1986 geborene Beschuldigte leidet unter einer schweren psychischen Erkrankung. Mit einer Antragsschrift im Sicherungsverfahren wird ihm eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zur Last gelegt. Der Beschuldigte soll die Tat krankheitsbedingt im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Er soll an einem Tag im Oktober 2023 unter dem Eindruck einer Wahnvorstellung versucht haben, seine 79-jährige Großmutter auf deren Grundstück in Oppin zu töten. Zunächst soll er seine Großmutter von hinten ergriffen, anschließend bis fast zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihren Kopf mehrfach in Tötungsabsicht gegen eine Wand geschlagen haben. Währenddessen habe er geschrien "Heute musst du sterben!". Sodann habe er ein Cuttermesser gezogen und versucht, seiner Großmutter damit in den Hals zu stechen. Dies sei jedoch gescheitert, da es der Großmutter gelungen sei, ihre Schulter zwischen Messer und Hals zu bringen. Da der Beschuldigte hierdurch irritiert gewesen sei, sei es der Großmutter gelungen, ins Wohnzimmer zu flüchten. Dort habe der Beschuldigte seine Großmutter erneut angegriffen, jedoch sogleich wieder von ihr abgelassen. Von seinem ursprünglichen Vorhaben, seine Großmutter zu töten, habe er Abstand genommen, obwohl er hierzu noch die Möglichkeit gehabt habe. Durch die Schläge gegen die Wand habe die Großmutter ein Hämatom im Bereich des linken Auges und eine Schwellung an der linken Wangenseite und der Schläfe erlitten.
Statt einer Strafe droht dem Beschuldigten die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Anmerkung:
Ein Sicherungsverfahren nach §§ 413 ff. StPO wird durchgeführt, wenn ein Beschuldigter wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht zu einer Strafe verurteilt werden kann, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung (hier eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist.
Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes u. a. in Weißenfels
Tag, Uhrzeit
05.04.24, 09:00 ; 16.04.24, 12:30 ; 17.04.24, 09:00 ; 24.04.24, 09:00 ; 26.04.24, 09:00 ; 16.05.24, 09:00 ; 07.06.24, 09:00 ; 14.06.24, 09:00 ; 25.06.24, 09:00
Raum 187
4 KLs 1/24
Dem im Dezember 1982 geborenen Angeklagten werden neun Fälle des sexuellen Missbrauchs eines Kindes, wobei es sich in sieben Fällen um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt haben soll, vier Fälle des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt mit dem Kind und Vergewaltigung zur Last gelegt.
Er soll zwischen Februar 2022 und Juni 2023 sexuelle Handlungen unterschiedlicher Intensität an seinen damals jeweils unter 14 Jahre alten Stieftöchtern vorgenommen, auf eine der beiden Stieftöchter mit pornografisch einzustufenden Chats eingewirkt und seine weitere damals 16 Jahre alte Stieftochter vergewaltigt haben.
Der Angeklagte hat sich zu einem Teil der Tatvorwürfe nicht eingelassen, die übrigen Tatvorwürfe hat er in Abrede gestellt.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern wird ebenso wie Vergewaltigung mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Totschlag in Landsberg
Tag, Uhrzeit
08.04.24, 08:30 ; 10.04.24, 08:30 ; 12.04.24, 08:30 ; 15.04.24, 08:30 ; 16.04.24, 08:30
Raum 141
1 Ks 1/24
Dem Januar 1986 geborenen Angeklagten wird ein Totschlag zur Last gelegt.
Er soll sich spätestens im Mai 2023 aus Verärgerung insbesondere über Sorge- und Unterhaltsstreitigkeiten mit seiner früheren Ehefrau und dem Geschädigten, ihrem neuen Ehemann, entschlossen haben, den Geschädigten zur Rede zu stellen und zu Zugeständnissen im Rahmen der Sorgerechtsstreitigkeiten zu bewegen. Als der Angeklagte erfahren habe, dass seine frühere Ehefrau und seine Tochter bis Ende Oktober 2023 urlaubsbedingt abwesend sein würden, habe er das Aufeinandertreffen mit dem neuen Ehemann vorbereitet und sei am Vormittag des 31.10.2023 mit seinem Fahrrad zum späteren Tatort auf einem Feldweg südlich der Ortslage Sietzsch gefahren. Als der neue Ehemann in Begleitung des Familienhundes auf dem Feldweg erschienen sei, um den Hund auszuführen, habe der Angeklagte ihn angesprochen. Daraufhin sei es zu einem lautstarken Streit zwischen beiden gekommen. Im Rahmen dieses Streits habe der Angeklagte den nicht näher ermittelbaren Gegenstand ergriffen und mit diesem drei Mal auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen, wobei der Angeklagte die Tötung des Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen habe. Als der Geschädigte infolge der Schlageinwirkung zu Boden gestürzt sei, habe der Angeklagte mit seinem Fahrrad den Tatort verlassen. Der Geschädigte sei unmittelbar an einem offenen Schädel-Hirn-Trauma in Folge der stumpfen Gewalteinwirkung gegen den Kopf verstorben.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Sexueller Missbrauch eines Kindes in Halle
Tag, Uhrzeit
09.04.24, 09:00 ; 10.04.24, 09:00
Raum 123
14 KLs 8/23
Dem im November 1982 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch eines Kindes in zwei Fällen zur Last gelegt.
Er soll an zwei Tagen im November 2022 sexuelle Handlungen an einem damals acht Jahre alten Jungen vorgenommen haben.
Der Angeklagte hat zu den Tatvorwürfen bislang keine Angaben gemacht.
Sexueller Missbrauch von Kindern wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Borken u. a.
Tag, Uhrzeit
09.04.24, 09:00 ; 11.04.24, 09:00 ; 16.04.24, 09:00 ; 18.04.24, 09:00 ; 23.04.24, 09:00 ; 25.04.24, 09:00
Raum 96
13 KLs 7/23
Dem im Januar 1985 geborenen Angeklagten werden 17 Straftaten des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt.
Er soll spätestens seit Ende 2018 einen regen Handel mit Betäubungsmitteln, vornehmlich Methamphetamin im Kilogrammbereich, betrieben haben. So soll er im Zeitraum von Dezember 2018 bis Juni 2019 alle zwei Wochen jeweils ein Kilogramm Methamphetamin zum Preis von 25.000,00 Euro an einen Abnehmer verkauft haben. Im Februar/März 2019 habe der Abnehmer beim Angeklagten 20 kg Amphetamin zum Preis von 20.000,00 Euro und 10 kg Cannabis zum Preis von 50.000,00 Euro bestellt. Im März 2020 habe der Angeklagte bei einem Betäubungsmittellieferanten 10 kg Methamphetamin zum Preis von 125.000,00 Euro bestellt. Die 10 kg Methamphetamin habe der Angeklagte an verschiedene Abnehmer weiterverkauft. Im April 2020 habe der Angeklagte 11 kg Methamphetamin zum Preis von 112.500,00 Euro erworben, um dieses weiterzuverkaufen.
Der Angeklagte hat sich nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Bereits eine Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
12.04.24, 09:00 ; 25.04.24, 09:00 ; 26.04.24, 09:00 ; 06.05.24, 13:30 ; 16.05.24, 09:00
Raum 123
10a KLs 3/24
Dem im Juli 1982 geborenen Angeklagten wird bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmitteln und mit Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.
Um sich eine fortlaufende Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebensunterhalts zu erschließen, habe der Angeklagte in dem von ihm gepachteten Garten in Halle Marihuana angebaut, um dieses sodann in seiner Wohnung in Halle vorrätig zu halten und gewinnbringend zu verkaufen.
So habe er im Oktober 2023 in seiner Wohnung in verschiedenen Abpackungen insgesamt 2.252,4 g (netto) Cannabis verwahrt, wobei der Großteil dieses Vorrats dem gewinnbringenden Handeltreiben und nur ein kleiner Teil seinem Eigenkonsum gedient habe. Darüber hinaus habe der Angeklagte in seiner Wohnung zur Absicherung seines Drogenhandels diverse gefährliche Gegenstände und Waffen aufbewahrt, obwohl er die waffenrechtlich erforderliche Erlaubnis zum Umgang mit diesen Gegenständen nicht gehabt habe. Im Garten des Angeklagten seien weitere 1.226,7 g (netto) Cannabis und diverse Waffen aufgefunden worden.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zum Tatvorwurf eingelassen.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Diebstahl mit Waffen u. a. in Weißenfels u. a.
Tag, Uhrzeit
15.04.24, 09:00 ; 16.04.24, 09:00 ; 24.04.24, 09:00 ; 26.04.24, 09:00
Raum 90
6 KLs 10/23
Gegen den im Dezember 1990 geborenen Angeklagten liegen fünf Anklageschriften vor.
Mit Anklageschrift vom 12.12.2023 werden ihm fünf Straftaten (Diebstahl mit Waffen, versuchte gefährliche Körperverletzung, räuberische Erpressung, Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) zur Last gelegt.
Er soll im September 2023 in einem Supermarkt in Weißenfels Waren im Gesamtwert von ca. 94 Euro an sich genommen haben und habe mit diesen ohne Bezahlung das Geschäft verlassen wollen. Dabei sei er jedoch beobachtet worden, weswegen er die Waren in einem Nebeneingang wieder abgelegt habe. Während des gesamten Geschehens habe er in einer Bauchtasche ein Küchenmesser bei sich geführt.
Im Oktober 2023 habe der Angeklagte eine volle Bierflasche gezielt nach einer Frau geworfen, die ihn zuvor bei einem Ladendiebstahl entdeckt haben soll. Nur dadurch, dass die Frau im letzten Moment ausgewichen sei, sei sie nicht verletzt worden.
Ebenfalls im Oktober 2023 sei der Angeklagte mit dem Fahrrad auf einen 13-jährigen Jungen zugefahren, habe diesem nach einem kurzen Wortwechsel mit der flachen Hand kräftig ins Gesicht geschlagen und ihn aufgefordert, Geld herauszugeben. Daraufhin habe der Junge dem Angeklagten 25 Euro aus seinem Portemonnaie übergeben. Nachdem der Angeklagte sich kurz abgewandt habe, habe er sich wieder dem Jungen zugewandt und diesem kräftig mit der Faust ins Gesicht geschlagen, wodurch der Junge eine Platzwunde am Auge sowie eine Gehirnerschütterung erlitten habe.
Als der Angeklagte am Nachmittag desselben Tages von Polizeibeamten habe festgenommen werden sollen, habe er unvermittelt und gezielt gegen den Unterarm eines Polizeibeamten geschlagen. Daraufhin sei der Angeklagte zu Boden gebracht und fixiert worden, wogegen er sich mit körperlicher Gewalt heftig gewehrt habe.
Mit Anklageschrift vom 18.10.2023 wird dem Angeklagten ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vorgeworfen. Er soll der Weisung, sich einmal monatlich bei seinem Bewährungshelfer zu melden, nicht nachgekommen sein.
Mit Anklageschrift vom 05.09.2023 werden dem Angeklagten ein Diebstahl sowie ein Diebstahl mit Waffen zur Last gelegt.
Im Mai 2023 soll er in einem Supermarkt in Weißenfels Waren im Gesamtwert von etwa 8 Euro in seinen Rucksack gesteckt haben, um sie unbezahlt mitzunehmen. Am Backshop habe er mit dem Diebesgut gestellt werden können. Im Juni 2023 habe er in einer Drogerie in Weißenfels Waren im Wert von etwa 20 Euro in seine Hosentasche gesteckt, um diese unbezahlt mitzunehmen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass er in seinem mitgeführten Einkaufsbeutel ein Taschenmesser bei sich geführt habe. Der Angeklagte sei zunächst mit dem Diebesgut geflüchtet, habe später jedoch gestellt werden können.
Mit Anklageschrift vom 05.09.2023 wird dem Angeklagten der Besitz von Betäubungsmitteln zur Last gelegt. Er soll im März 2023 in Weißenfels in seinem Rucksack 0,28 g Methamphetamin transportiert haben, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass er über keine Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln verfügt habe.
Mit Anklageschrift vom 04.04.2023 wird dem Angeklagten schließlich ein versuchter besonders schwerer Raub zur Last gelegt. Er habe im April 2021 in Teuchern seine Mutter aufgefordert, Bargeld herauszugeben, wobei er sie dabei mit einem vorgehaltenen Küchenmesser bedroht habe.
Der Angeklagte hat keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Bereits bei einer Verurteilung wegen besonders schweren Raubes droht ihm eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren. Im Falle eines Versuchs kann die Tat milder bestraft werden als bei ihrer Vollendung.
Hauptverfahren gegen Björn U. Höcke wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in Merseburg
Tag, Uhrzeit
18.04.24, 09:00 ; 23.04.24, 09:00 ; 03.05.24, 09:00 ; 14.05.24, 09:00
Raum X 0.1 Justizzentrum Thüringer Straße 16
5 KLs 6/23
Dem im April 1972 geborenen Angeklagten wird das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Er soll am 29.05.2021 im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Merseburg als Gastredner aufgetreten sein und seine 22-minütige Rede vor etwa 250 Zuhörern mit der Formel "alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland" abgeschlossen haben, wobei er hinsichtlich des Teils "alles für Deutschland" gewusst habe, dass es sich insoweit um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP gehandelt habe.
Der Angeklagte hat eine strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede gestellt.
Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Besonders schwere räuberische Erpressung u. a. in Halle
Tag, Uhrzeit
22.04.24, 09:00 ; 30.04.24, 09:00
Raum 96
13 KLs 27/23
Dem im Oktober 1992 geborenen Angeklagten werden ein besonders schwerer Fall des Diebstahls in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen und eine besonders schwere räuberische Erpressung zur Last gelegt.
Er soll im September 2023 in zwei Gartengrundstücke einer Gartenanlage eingedrungen sein. Dort sei er in einem Garten in eine Gartenlaube eingebrochen und habe aus dieser Gegenstände im Gesamtwert von ca. 325,00 Euro entwendet. Aus einem weiteren Garten habe er ein Luftgewehr im Wert von ca. 350,00 Euro entwendet.
Im Oktober 2023 habe der Angeklagte eine Frau auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarktes verfolgt. Nachdem diese in ihr Auto gestiegen sei, habe er die Fahrertür geöffnet und von ihr 100,00 Euro gefordert. Dabei habe er bewusst mit seiner rechten Hand in seine Jackentasche gegriffen, in welcher sich ein Klappmesser befunden habe, um die Frau einzuschüchtern. Aus Angst vor einem körperlichen Übergriff habe die Frau dem Angeklagten zwei 50 Euro-Scheine gegeben, mit denen der Angeklagte anschließend weggelaufen sei.
Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Besonders schwere räuberische Erpressung wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Halle
Tag, Uhrzeit
25.04.24, 09:00 ; 02.05.24, 09:00 ; 16.05.24, 09:00 ; 23.05.24, 09:00 ; 11.06.24, 09:00 ; 13.06.24, 09:00 ; 20.06.24, 09:00 ; 27.06.24, 09:00 ; 16.07.24, 09:00
Raum 169
16 KLs 6/23
Dem im November 1984 geborenen Angeklagten werden acht Straftaten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt.
Er soll zwischen März 2020 und Dezember 2020 insgesamt ca. 87 kg Marihuana und 500 g Kokain gewinnbringend an verschiedene Abnehmer verkauft und hierdurch ca. 385.000 Euro erlangt haben.
Der Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe.
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind und jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt (Unschuldsvermutung). Die Klärung, ob die in der Anklage erhobenen Vorwürfe berechtigt sind, ist Gegenstand der gerichtlichen Hauptverhandlung.
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