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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

weitere Termine: Untreue und Steuerhinterziehung in Magdeburg mit einem Schaden von über 1 Mio. €

30.01.2024, Magdeburg – 03/2024

  • Landgericht Magdeburg

29 KLs 567 Js 35502/15 (9/18) – 9. Strafkammer

 

1 Angeklagte

1 psychiatrischer Sachverständiger

8 Zeugen

 

In dem am 17.01.2024 begonnen Prozess finden noch folgende Termine statt:

 

31.01.2024 und neu: 21. und 29.02.2024

jeweils 09.30 Uhr, Saal B12

 

Der 57 Jahre alten Frau werden insgesamt mehrere 100 Straftaten vorgeworfen, die sie als Buchhalterin bei der Firma Getec in Magdeburg und dann später beim Fußballverband Sachsen-Anhalt in Magdeburg begangen haben soll.

Der erste Tatkomplex umfasst den Zeitraum 08. Oktober 2010 bis 05. Februar 2015. Hier soll die Angeklagte als Leiterin der Buchhaltung des Unternehmens in Magdeburg unberechtigt Überweisungen von dem Firmenkonto auf eigene Konten vorgenommen haben, um sich dadurch zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 1 Mio. € zu verschaffen. Durch die unberechtigten Entnahmen der Angeklagten soll es dann zu unrichtigen Umsatzsteuererklärungen gekommen sein, so dass für die Jahre 2009 bis 2013 die Umsatzsteuer um rund 150.000 € zu niedrig angesetzt worden ist. Dieser Strafprozess startete erstmalig am 20. November 2020. Im Rahmen der damaligen Hauptverhandlung wurde bekannt, dass die Angeklagte verdächtig ist noch weitere Straftaten begangen zu haben. Der Strafprozess ist deswegen im Dezember 2020 unterbrochen worden.

Die Staatsanwaltschaft hat weiter ermittelt und erhob am 19.11.2021 Anklage in dem neuen Tatkomplex. Dieser umfasst den Zeitraum 03. Januar 2018 bis 31. Dezember 2019. Hier soll die Angeklagte als Chefbuchhalterin des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt in insgesamt 44 Fällen insgesamt 176.000 € dem Vermögen des Verbandes entnommen und für private Zwecke verwendet haben.

In beiden Verfahren hat die Angeklagte im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt. Die ihr zur Last gelegten Taten gegenüber dem Verband hat sie im Rahmen einer Selbstanzeige im Verlauf des ersten Strafprozesses im Jahr 2020 zur Kenntnis gebracht.   

 

Löffler

Pressesprecher

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