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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Familienrecht: Justizministerium gibt Aufgaben ab

07.11.2000, Magdeburg – 69

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

 

 

 

Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 69/00

 

Magdeburg, den 7. November 2000

 

Familienrecht: Justizministerium gibt Aufgaben ab

 

Magdeburg . (MJ) Die Landesregierung hat heute den Entwurf einer Verordnung von Justizministerin Karin Schubert (SPD) gebilligt, nach der auf das Oberlandesgericht Naumburg neue Befugnisse übertragen werden. Künftig entscheidet nicht mehr das Justizministerium, sondern die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (z. B. Ehescheidungen, Sorgerechts- oder Unterhaltsentscheidungen).

"Diese Verlagerung der Zuständigkeit führt zu einer Entlastung der Landesjustizverwaltung und ist damit ein Beitrag zur Verwaltungsreform des Landes", erklärt Justizministerin Schubert. "Außerdem führt die neue Regelung zu einer Vereinfachung der Arbeit der Standesämter und Antragsteller, da andere Verfahren im Zusammenhang ausländischer Eheschließungen bereits durch das Oberlandesgericht bearbeitet werden", erklärt Karin Schubert.

Grundlage für die "Verordnung zur übertragung der Befugnisse nach dem Familienrechtsänderungsgesetz" ist die bundesgesetzlich geschaffene Möglichkeit des Artikel 7 §1 Abs. 2 a des Familienrechtsänderungsgesetzes (FamRänderG). Danach sind die Landesregierungen seit 1994 ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung die Zuständigkeit der Landesjustizverwaltung für die Verfahren über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen an die Oberlandesgerichte zu übertragen.

Von dieser Möglichkeit hat bereits die Mehrzahl der Justizministerien anderer Bundesländer Gebrauch gemacht. In Sachsen-Anhalt wurde davon bislang abgesehen, weil das Oberlandesgericht Naumburg zunächst nicht über die personellen und sachlichen Voraussetzungen verfügte, um die Aufgaben ebenso gut wie die Landesjustizverwaltung wahrnehmen zu können. "Inzwischen ist das Oberlandesgericht Naumburg jedoch fachlich und organisatorisch in der Lage, die Aufgaben wahrzunehmen. Darum wird der Präsidentin des Oberlandesgerichts die Zuständigkeit zum 1. Januar 2001 übertragen", erklärt Ministerin Schubert.

 

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