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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse
Neue Regelungen bei Rinderprämien nach der Agenda 2000

13.03.2000, Magdeburg – 39

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pressemitteilung Nr.: 39/00

 

Magdeburg, den 13. März 2000

 

 

Information für die landwirtschaftliche Fachpresse

Neue Regelungen bei Rinderprämien nach der Agenda 2000

 

Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der Agenda 2000 die Tierprämien im Rindfleischbereich neu geregelt wurden. Derzeit gelten folgende Regelungen:

 

Sonderprämie für männliche Rinder

Kann wie bisher ganzjährig für alle Bullen als Einmalprämie und alle Ochsen für zwei Altersklassen beantragt werden. Wird im Rahmen der nationalen Höchstgrenze gewährt. Die einzelbetriebliche 90-Tiere-Obergrenze, die bisher in den alten Ländern galt, wurde aufgehoben. Die Abgabe einer Beteiligungserklärung ist ab dem Antragsjahr 2000 nicht mehr erforderlich.

 

Saisonentzerrungsprämie

Wird ab 2000 nicht mehr gewährt, weil Deutschland die strengeren Bedingungen dazu nicht mehr erfüllt.

 

Schlachtprämie

Für alle Rinderkategorien neu hinzugekommen. Kann ganzjährig für alle Kälber im Alter von mehr als einem und weniger als sieben Monaten mit einem Schlachtgewicht unter 160 kg sowie für Bullen, Ochsen, Kühe und Färsen ab acht Monaten beantragt werden. Rinder im Alter von 7 Monaten sind nicht förderfähig. Die Gewährung der Schlachtprämie erfolgt innerhalb der nationalen Höchstgrenzen auf Nachweis der Schlachtung oder Ausfuhr außerhalb der EU.

 

Nationaler Ergänzungsbetrag

Wird zusätzlich zur Schlachtprämie gewährt und als einheitlicher Betrag der Schlachtprämie für Großrinder zugeschlagen.

 

Mutterkuhprämie

Kann wie bisher vom 1. April bis 15. Mai beantragt werden. Die Prämie wird auf Jahresbasis je Kalenderjahr und Betrieb im Rahmen der individuellen Höchstgrenzen gewährt. Neu ist, dass die Mengenbegrenzung von 120.000 kg Milchreferenzmenge für Milcherzeuger mit Mutterkuhhaltung aufgehoben wurde und bis max. 20% Färsen prämienfähig sind, soweit sie einer Fleisch-

 

rasse angehören oder aus der Kreuzung mit einer Fleischrasse hervorgegangen sind und einem Aufzuchtbetrieb angehören, in dem Kälber für die Fleischerzeugung gehalten werden.

 

Extensivierungsprämie

Kann wie bisher mit der Sonderprämie für männliche Rinder und der Mutterkuhprämie gewährt werden. Anders als im Vorjahr wird die Prämie gewährt, wenn die Besatzdichte des Betriebes während des Kalenderjahres 2000 1,4 GVE/ha Futterfläche oder weniger beträgt. Allerdings werden zur Berechnung der Besatzdichte für die Extensivierungsprämie anders als bei der Berechnung für die Förderobergrenze von 2 GVE/ha Futterfläche alle Milchkühe, männlichen Rinder, Mutterkühe und Färsen, die 2000 im Betrieb gehalten werden, berücksichtigt. Die Futterfläche für die Extensivierungsprämie muss zu mindestens 50% aus Weideland bestehen.

 

 

Ab dem Jahr 2000 nutzen die ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (äLF) zur Bewertung der Antragsdaten eine zentrale Datenbank. Für die Prämienbeantragung ist es deshalb besonders wichtig, die erforderlichen Meldungen an die Datenbank ordnungsgemäß und fristgerecht vorzunehmen und die Bestandsregister im Betrieb sorgfältig zu führen. Nicht oder nicht rechtzeitig gemeldete Tiere können deshalb zur Sanktionierung oder sogar Ablehnung der Anträge führen.

 

Nähere Auskünfte zu den einzelnen Prämien und den entsprechenden Antragszeiträumen können die zuständigen äLF geben. Dort sind auch die erforderlichen Antragsformulare erhältlich.

 

 

 

 

Impressum:

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Pressestelle

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39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1920

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Mail: pressestelle@min.ml.lsa-net.de

 

 

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