Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Badesaison startet: Fast überall Note 1 für Badegewässer
13.05.2022, Magdeburg – 135/2022
- Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Magdeburg. Sachsen-Anhalt startet offiziell am 15. Mai in die Badesaison.
Die Qualität der öffentlich ausgewiesenen Badegewässer im Land ist auf Spitzenniveau. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne: „Ich bin froh, dass im Zuge der Normalisierung unseres Alltages auch die Badegewässer wieder zur aktiven Erholung genutzt werden können und dass die übergroße Zahl der Gewässer mit einer ausgezeichneten Wasserqualität aufwarten kann.“
Mehr als 80 Prozent der ausgewiesenen Badegewässer (57 von insgesamt 68) erhielten die Einstufung „ausgezeichnet“, für vier Badegewässer wurde die Einstufung „gut“ und für ein Badegewässer die Einstufung „ausreichend“ vergeben. Insgesamt sechs Gewässer haben keine Einstufung erhalten, davon vier neu ausgewiesene Badegewässer und zwei Badegewässer mit Sanierungsmaßnahmen.
Die Gesundheitsämter überwachen die insgesamt 68 ausgewiesenen Badegewässer im Land. „Bislang gab es keinerlei Beanstandungen der ersten Wasserproben“, sagt Grimm-Benne. Während der Saison, die offiziell bis zum 15. September dauert, werden die Gewässer durch die Gesundheitsämter monatlich kontrolliert. Neben der Entnahme und Analyse von Wasserproben finden auch Ortsbesichtigungen statt, bei denen unter anderem die Sichttiefe bestimmt sowie auf mögliche Verschmutzungen und Algenentwicklungen geachtet wird. Empfohlen wird, zum Baden in natürlichen Gewässern allein die in der Karte ausgewiesenen Badestellen zu nutzen. Andere Gewässer wie beispielsweise Kiesseen, Baggerlöcher oder kleinere Teiche werden nicht regelmäßig überwacht.
Eine aktuelle Liste der überwachten Badegewässer ist unter www.badesee-sachsen-anhalt.de abrufbar.
Die Ministerin dankt den Betreibern der Badestellen sowie den Beschäftigten in den Gesundheitsämtern und im Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) für deren Engagement zur Absicherung der Saison. An die Badegäste appelliert sie: „Helfen Sie mit, dass die Wasserqualität erhalten und die Badestellen sauber bleiben. Lassen Sie keine Abfälle am Badestrand zurück und verhalten Sie sich rücksichtsvoll.“
Hintergrund:
Grundlage für die Badegewässerüberwachung ist die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt, welche die Vorgaben aus der EU-Badegewässerrichtlinie rechtlich umsetzt. Der Überwachungsschwerpunkt wird auf eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer gelegt: Zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüft und zum anderen erfolgt durch die Erstellung eines sogenannten Badegewässerprofils eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. Daraus können geeignete Sanierungsmaßnahmen abgeleitet sowie spezielle Hinweise für die Badenden entnommen werden. Vor Ort erfolgt auch die Kontrolle der Sichttiefe und auf Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle. Badegewässer, bei denen mit dem Auftreten von Blaualgen zu rechnen ist, werden auch dahingehend überwacht.
Einstufungen der Badegewässer Sachsen-Anhalt*
1 - ausgezeichnete Badegewässerqualität
2 - gute Badegewässerqualität
3 - ausreichende Badegewässerqualität
4 - mangelhafte Badegewässerqualität
Landkreis/ Kreisfreie Stadt
|
Nr. des Badege-wässers
|
Name des Badegewässers |
Einstufung 2019 (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2016 bis 2019) |
Einstufung 2020 (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2017 bis 2020) |
Einstufung 2021 (unter Berücksichtigung der Ergebnisse von 2018 bis 2021) |
Altmarkkreis Salzwedel
|
3
4
|
- Arendsee A -> Strandbad -> Schrampe
- Waldbad Zichtau A |
1
1
|
1
1
|
1
1 |
Anhalt-Bitterfeld
|
6
8
10 |
- Große Goitzsche
- Strandbad Sandersdorf
- Seebad Edderitz
|
1
1
1
|
1
1
1
|
1
1
1
|
Börde
|
11
13
14
|
- Gröninger See A
- Jersleber See
- Steinbruch Alte
|
1
1
1
|
1
1
1
|
1
1
1
|
Burgenland-kreis
|
15
17 |
- Mondsee
- Strandbad Kretzschau |
1
1
|
1
1
|
1
1 |
Dessau-Roßlau
|
19
20
21
22 |
- Naturbad Mosigkau
- Kiesgrube Sollnitz
- Strandbad Adria
- Waldbad Freundschaft |
1
1
1
1
|
1
1
1
1
|
1
1
1
1
|
Halle |
23
24 |
- Karlsbad
- Heidebad |
1
1
|
1
1
|
1
1
|
Harz
|
25
26
27
28
29
31
32
81
|
- Halberstädter See
- Bergsee Güntersberge
- Birnbaumteich
- Bremer Dammteich
- Osterteich Gernrode
- Naturbad Elbingerode
- Waldseebad
- Ditfurter See
|
1
1
1
1
1
1
1
-
|
1
1
1
1
1
1
1
-
|
1
1
1
1
1
1
1
keine Einstufung 1
|
Jerichower Land
|
33
34
35
36
38 |
- Kulk Gommern
- Niegripper See A
- Parchauer See
- Plattensee Dannigkow
- Zabakucker See
|
1
1
1
1
1
|
1
1
1
1
1
|
1
1
1
1
1 |
Magdeburg |
39
40 |
- Barleber See I A
- Neustädter See A |
1 2
1
|
1
1
|
1
2
|
Mansfeld-Südharz
|
41
42
43
44
45
73
75
|
- Kiesgrube Roßla
- Kunstteich
- Stausee Kelbra A
- Neptunbad Helbra
- Süßer See A - Süßer See A - Süßer See A |
1
1
3 3
1
1
1
4 4
|
1
1
3
1
1
1
Keine Einstufung 5
|
1
1
2
1
1
1
Keine Einstufung 5 |
Saalekreis
|
46
48
49
76
77
79
80 |
- Friedrichsbad
- Hasse-Roßbach
- Strandbad Obhausen
- Geiseltalsee BST
- Geiseltalsee BST
- Raßnitzer See
- Wallendorfer See -> Löpitz -> Burgliebena -> Wallendorf
|
1
1
2
1
1
keine Einstufung 8
keine Einstufung 8
|
1
1
4 6
1
1
keine Einstufung 8
keine Einstufung 8
|
1
1
Keine Einstufung 7
1
1
keine Einstufung 8
keine Einstufung 8
|
Salzland-kreis
|
50
51
52
53
54
55
72 |
- Albertinesee
- Concordia See
- Löderburger See
- Strandsolbad Staßfurt
- Wolmirslebener
- Strandbad Gerlebogk
- Seepark Barby
|
1
-
1
1
2
1
1 |
1
Keine Einstufung 9
1
1
2
1
1 |
1
Keine Einstufung 9
1
1
2
1
1
|
Stendal
|
56
57
58
59
60
61 |
- Badesee Klietz
- Flussbad Biese
- Kamern See BST
- Kamern See BST
- Kolk Bismark
- Waldbad- Campingplatz-Wischer |
1
1
1
1
1
1
|
1
1
1
1
1
1
|
2
1
1
1
1
1
|
Wittenberg
|
62
63
64
65
66
67
68
69
71
78 |
- Flämingbad Coswig
- Badeteich
- Bergwitzsee
- Königsee Rotta
- Großer Lausiger Teich
- Möhlauer See
- Riß Klöden
- Strandbad Reinsdorf
- Badesee Dixförda
- Olympiasee Zieko |
1
1
1
1
1
1
1
keine Einstufung 10
1
1
|
1
1
1
1
1
1
1
keine Einstufung 10
1
1
|
1
1
1
1
1
1
1
3
1
1 |
BST–Badestelle
- 2021 neu ausgewiesenes Badegewässer, erste Einstufung erfolgt spätestens im Jahr 2024
- Nach EU-Badegewässer-Richtlinie und Badegewässer-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt erhält der Barleber See die Einstufung „ausgezeichnet“. Für die Einstufungen werden die mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse aus den letzten vier Jahren herangezogen. Kriterien, wie bspw. Sichttiefe, Nährstoffsituation eines Gewässers oder Anfälligkeit gegenüber Algenmassenentwicklungen finden dabei keine Berücksichtigung. In den Jahren 2017 bis 2019 traten extreme Blaualgenmassenentwicklung auf, der Badebetrieb war dadurch stark eingeschränkt und musste vorübergehend eingestellt werden. Von Juli bis Oktober 2019 und im Frühjahr 2020 erfolgte eine Seesanierung zur Verringerung der Phosphorkonzentration. Dadurch konnte eine Eindämmung der Blaualgenmassenentwicklungen erreicht werden.
- Während der Badesaison 2019 wurde vom Baden abgeraten. Dies war erforderlich, da das Badegewässer 2018 die Einstufung „mangelhaft“ erhielt und demzufolge gemäß § 5 Abs. 4 der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Folgesaison zwingend ein Badeverbot bzw. ein Abraten vom Baden ausgesprochen werden musste
- Die Einstufung „mangelhaft“ hat gemäß § 5 Abs. 4 der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Folgesaison zwingend ein Badeverbot bzw. ein Abraten vom Baden zur Folge. Es besteht aber die Möglichkeit, ein dauerhaftes Badeverbot zu vermeiden, wenn vor Beginn der Folgesaison nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden. Diese Möglichkeit wurde am Süßen See Aseleben genutzt (Überprüfung der Abwasserentsorgung von Grundstücken nahe der BST; Beräumung der Mündungszuläufe; Errichtung Bauzaun zum Schutz des Schilfgürtels; Durchsetzung der Hundebadeverbote sowie Fütterungsverbot für Wassergeflügel), so dass das Badeverbot mit Beginn der Badesaison 2020 aufgehoben wurde. Das Badegewässer erhält mit Beginn der Badesaison 2020 den Status „Veränderungen“.
- Badegewässer erhält den Status „Veränderung“, da 2020 Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden.
- Die Einstufung „mangelhaft“ hat gemäß § 5 Abs. 4 der Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Folgesaison zwingend ein Badeverbot bzw. ein Abraten vom Baden zur Folge. Es besteht aber die Möglichkeit, ein dauerhaftes Badeverbot zu vermeiden, wenn vor Beginn der Folgesaison nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden. Diese Möglichkeit wurde am Strandbad Obhausen genutzt (Dezimierung des Wildgeflügels im Bereich des Badestrandes; Abschirmung der vorhandenen Badeinsel; Einrichtung von Duschen für die Badegäste), so dass das Badeverbot mit Beginn der Badesaison 2021 aufgehoben wurde.
- Badegewässer erhält den Status „Veränderung“, da 2021 Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden.
- 2019 neu ausgewiesenes Badegewässer, erste Einstufung erfolgt spätestens im Jahr 2022
- 2020 Wiederanmeldung als EU-Badegewässer, erste Einstufung erfolgt spätestens im Jahr 2023
- Badegewässer erhält den Status „Veränderung“, da 2018 Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden, die weiterhin fortgesetzt werden (Frischwasserzufuhr vor und während der Badesaison und ggfs. Begrenzung der Besucherzahlen).
* Vorbehaltlich der offiziellen Einstufung durch die EU - Kommission (lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor)
A An dieser Badestelle kann es infolge von Algenmassenentwicklungen (u. a. auch Blaualgenmassen-entwicklungen) zeitweise zu stärkeren Wassertrübungen kommen.
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