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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

9. Frauenförderbericht im Kabinett

12.01.2021, Magdeburg – 013/2021

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Keding: Brauchen deutlich mehr Frauen in Führungspositionen

Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst das Landes Sachsen-Anhalt lag Ende 2019 bei rund 62 Prozent. In Bereichen mit hohen Entscheidungsbefugnissen machte der Frauenanteil rund 33 Prozent aus, 2014 waren es nur etwa 16 Prozent. Diese Zahlen weist der heute dem Kabinett vorgelegte 9. Frauenförderbericht aus. Unter Berücksichtigung der Schulleitungen liegt der Frauenanteil in Leitungsfunktionen der obersten Landesbehörden und der nachgeordneten Bereiche zum Stichtag 31.12 2019 bei 49,8 Prozent.

In den Gremien der Unternehmen des privaten und Anstalten des öffentlichen Rechts mit Landesbeteiligung erhöhte sich der Anteil der Frauen im Vergleich zu 2014 um 13 auf nun rund 33,6 Prozent.

Gleichstellungsministerin Anne-Marie Keding sagte dazu: „Wir kommen bei der Frauenförderung voran, keine Frage. Aber auch wenn im Leitungsbereich in den vergangenen fünf Jahren deutlich mehr Frauen hinzugekommen sind, ist das kein Ruhekissen. Ziel der Frauenförder-politik muss es sein, in den Leitungsfunktionen der öffentlichen Verwaltung einen Frauenanteil von 50 Prozent zu erreichen. Wenn wir die Schulleitungen herausrechnen, sind wir davon noch weit entfernt. Frauen spielen in der öffentlichen Verwaltung eine wichtige Rolle. Das sollte sich aber auch in den Führungspositionen widerspiegeln.“

Der alle fünf Jahre erstellte Frauenförderbericht enthält auch Vorschläge, wie ein höherer Frauenanteil erreicht werden kann. Dazu gehören im Besonderen die Themen Beurteilung, Beförderung, Teilzeit- und private Sorgearbeit, Telearbeit und Fortbildung. Keding: „Eine faire Gleich-behandlung von Frauen und Männern zu erreichen ist keine Zauberei. Vor allem die Gleichstellungsbeauftragten beobachten dies sehr genau und mahnen die Gleichstellung gegebenenfalls an. Dafür brauchen sie aber auch Anerkennung, klare Zuständigkeitsregeln und ein starkes Mitspracherecht.“

Die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst hat verfassungsrechtlichen Rang. Der Frauenförderung im öffentlichen Dienst kommt eine besondere Bedeutung zu, denn die Landesregierung kann auf diesen Bereich direkten Einfluss nehmen. Darüber hinaus übernimmt der öffentliche Dienst eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für die Verwirklichung der Gleichstellung und insbesondere die Verbesserung der beruflichen Situation der Frauen und deren Entwicklung sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung zur vollständigen Gleichstellung von Männern und Frauen bekannt und setzt den damit verbundenen politischen Gestaltungsauftrag als Querschnittsaufgabe um.

In dieser Legislaturperiode ist vieles umgesetzt und angestoßen worden, damit Gleichberechtigung in der Lebenswirklichkeit ankommt. So wurde ein handhabbares und abrechenbares Monitoring der Gremienbesetzung etabliert. Sachsen-Anhalt hat ressortübergreifende Programme aufgelegt, wie das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in allen Bereichen der Gesellschaft. Spezifische ESF-Projekte werden gefördert, die eine gleichberechtigte Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt zum Ziel haben.

Der 9. Frauenförderbericht ist online zu finden unter: https://lsaurl.de/frfblsa

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle

 

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39104 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

 

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