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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Änderung des Landesversammlungsgesetzes

06.10.2020, Magdeburg – 411/2020

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Änderung des Landesversammlungsgesetzes beschlossen.

Innenminister Holger Stahlknecht: „Die praktischen Erfahrungen der Versammlungsbehörden und der Polizei haben gezeigt, dass unser Versammlungsgesetz nach nunmehr elf Jahren in Teilen einer Nachjustierung bedarf. Mit den Änderungen schaffen wir ein modernes, meinungs- und versammlungsfreundliches, bei Bedarf aber auch befugnisstarkes Versammlungsrecht.“

Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug von bestimmten Beschrän­kungen abhängig machen oder verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unter besonderer Berück­sichtigung von Artikel 37 a der Landesverfassung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist.

 

Ergänzt werden soll zudem eine Regelung, dass die Anmeldung einer Versammlung frühestens zwei Jahre vor deren Beginn wirksam erfolgen kann.

Die versammlungsbehördlichen Zuständigkeiten liegen bislang bei den Landkreisen und der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau sowie für die Gebiete der Städte Magdeburg und Halle bei den jeweiligen Polizeiinspektionen. Die Zuständigkeit soll nun von beiden Städten (Magdeburg und Halle) optional gewählt werden können.

 

 

 

 

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