Justizministerin Weidinger begrüßt den Beschluss des Bundesrats zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes: „Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking haben Anspruch auf bestmöglichen Schutz – und zwar rechtzeitig, wirkungsvoll und verlässlich. Mit dem neuen Gesetz bekommen die Behörden nun wichtige Handlungsmöglichkeiten. Bisherige Lücken beim Opferschutz werden geschlossen. Opferschutz bedeutet, Betroffene wirksam zu schützen, bevor etwas passiert. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann dazu beitragen, Leben zu retten – sie schreckt Täter ab, senkt Rückfallrisiken und ermöglicht ein schnelles Eingreifen der Behörden. Damit schaffen wir mehr Sicherheit für die Opfer."
Gewaltschutzgesetz

