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Aus dem Kabinett: Evaluation des Nichraucherschutzgesetzes

Nichtrauchen ist vielerorts als sozialer Standard verankert und die Regelungen werden akzeptiert. Verstöße werden als selten eingeschätzt. Die Innenbereichsregelungen gelten als klar, praxistauglich und rechtssicher. Ministerin Grimm-Benne betont: „Evaluationen sind eine verlässliche Grundlage für mögliche rechtliche Anpassungen, z. B.  an neue Produkte und veränderte gesundheitspolitische Rahmenbedingungen. Der vorliegende Bericht bestätigt die Wirksamkeit, Praktikabilität und Angemessenheit des Nichtraucherschutzgesetzes. Anpassungsbedarfe ergeben sich aus neuen Konsumformen und Umsetzungserfahrungen.“ 
Nichtraucherschutzgesetz