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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Pressemitteilung Landgericht Magdeburg

02.04.2026, Magdeburg – 16/2026

  • Landgericht Magdeburg

Umsatzsteuerbetrug in Höhe von 20 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dieselkraftstoff

29 KLs  104 Js 9/24 (1/26) – 9. Wirtschaftsstrafkammer

 

5 Angeklagte

Zeugen werden noch geladen

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 14. April 2026, 09.30 Uhr, Saal C24

 

Fortsetzungstermine:        15., 23. und 27. April, 5., 7., 12., 18. und 20 Mai, 1., 2., 4., 8., 9., 10., 11., 22., 23., 25., 26., 29. und 30. Juni, 6., 9., 10., 27., 28. 29. 30. und 31. Juli 2026, jeweils 09.30 Uhr, Saal C24

 

Zwei Männer und drei Frauen im Alter zwischen 25 und 60 Jahren werden durch die europäische Staatsanwaltschaft  beschuldigt, in den Jahren 2023 bis 2024 als Bande insgesamt Umsatzsteuer in Höhe von 20 Millionen Euro hinterzogen zu haben (vgl. auch Pressemitteilung des Landgerichts vom 29.01.2026 Nr. 05/26).

Die Angeklagten sollen über zwei Mineralölfirmen in Blankenburg Schmierstoffe als Diesel-Kraftstoffe vertrieben haben. Die Kraftstoffe sollen - noch als Schmieröl deklariert - über Osteuropa u.a. nach Blankenburg gelangt sein. Dort sollen die Produkte umgefüllt und als Diesel deklariert worden sein. Ein anderer Teil der Lieferungen soll direkt an die Kunden der beiden Firmen gegangen sein. Die beiden Firmen sollen die Schmieröle an ihre Kunden als Dieselkraftstoff verkauft haben. Die Kunden sollen von dieser Falschbezeichnung nichts gewußt haben.

Durch Scheinfirmen sollen fingierte Rechnungen über die angebliche Lieferung von Diesel (nicht Schmieröl) an die beiden Blankenburger Firmen ausgestellt worden sein. Mit diesen Rechnungen sollen die beiden Firmen dann sogenannte Vorsteuern gegenüber dem Finanzamt  geltend gemacht haben. Mit diesem Vorsteuerabzug konnte dann die Steuerschuld der beiden Firmen reduziert werden.  Der Steuerschaden hierdurch soll insgesamt rund 20 Millionen Euro betragen haben.

Durch den Einsatz der Scheinrechnungen soll zudem beabsichtigt worden sein, die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette zu stören, um so die wahre Natur (Schmierstoffe anstelle von Diesel) und Herkunft der Produkte zu verschleiern.

 

Der 60 Jahre alte Angeklagte soll als faktischer Geschäftsführer der zwei Mineralölfirmen in Blankenburg die Bande geführt haben. Er befindet sich als einziger der Angeklagten seit Juni 2025 in Untersuchungshaft. Seine Ehefrau und seine Tochter sollen jeweils  Geschäftsführerinnen der Firmen gewesen sein. Zudem ist eine Frau angeklagt, die Buchhalterin gewesen sein soll und ein Mann der die Täuschung bei den Begleitpapieren begangen haben soll, als das Schmieröl in Dieselkraftstoff umetikettiert worden sein soll.

Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu zehn Jahren.

 

Löffler

Presse

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