Die Landesregierung hat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage und des Ladenöffnungszeitengesetzes zugestimmt. Innenminister Richter: „Der Schutz stiller Feiertage bleibt weiterhin gewährleistet. Der Sonntag als Tag der Arbeitsruhe sowie die gesetzlichen Feiertage bleiben geschützt. Die Zahl der Feiertage in Sachsen-Anhalt bleibt unverändert“.
Sonn- und Feiertage