Sachsen-Anhalt verlängert die 17. Eindämmungsverordnung bis zum 23. Juli 2022. Die Verpflichtungen zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und zum Testen in medizinischen und pflegerischen Bereichen bleiben bestehen. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Maske.
Pressemitteilung