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Kommunen können Parkgebühren anheben

Eine neue Parkgebührenverordnung ermöglicht Kommunen erstmals seit 1992 die Anhebung der Parkgebühren. Damit kann der Höchstsatz von vormals 50 Cent auf einen Euro je angefangener halber Stunde erhöht werden. Die Anhebung soll dazu beitragen, die Kostensteigerungen für Bereitstellung und Bewirtschaftung von Parkraum zu bewältigen.
Parkgebührenverordnung