Das Kabinett entbindet die Kommunen von der Vollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge und -gebühren, um sie personalwirtschaftlich und finanziell zu entlasten. Zukünftig liegen die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Der Gesetzentwurf zur Änderung der Vollstreckung soll nun in den Landtag eingebracht werden und am 1. Januar 2026 in Kraft treten.