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Pressemitteilungen der Landesregierung

Online-Antragstellung in Sachsen-Anhalt startet spätestens Ende April

Willingmann: „Härtefallhilfen für Heizöl- und Pelletkunden endlich auf der Zielgeraden

30.03.2023, Magdeburg – 25/2023

  • Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt

Gute Nachricht für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren: Bund und Länder haben sich jetzt mittels Verwaltungsvereinbarung auf Details zur entsprechenden Härtefallregelung verständigt. Der Bund stellt dafür bis zu 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung, davon entfallen rund 48 Millionen Euro auf Sachsen-Anhalt.

Aktuell werden die technischen Voraussetzungen für die Antragstellung geschaffen, die spätestens Ende April über eine Online-Plattform starten soll und bis zum 20. Oktober 2023 möglich sein wird. Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierfür an einer gemeinsamen IT-Lösung der großen Mehrheit der Bundesländer unter Federführung von Hamburg. Hier wird es auch einen Online-Rechner geben, über den potenzielle Antragsteller bereits vorab prüfen können, ob Sie einen Hilfeanspruch haben. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge soll dann über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgen.

Dazu sagte Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann: „Bei der Entlastung von Haushalten, die von enormen Kostensteigerungen bei Heizöl oder Pellets betroffen waren, ist endlich die Zielgerade erreicht. Ich freue mich, dass jetzt letzte offene Punkte geklärt sind. Dazu zählt beispielsweise, dass sich der Bund jetzt auch an den Verwaltungskosten beteiligt. Wir wissen, dass zahlreiche Berechtigte nach der Ankündigung aus Berlin vom Dezember 2022 auf den Start des Antragsverfahrens und die Hilfe warten. Nach der Einigung mit dem Bundeswirtschaftsministerium über die Modalitäten der Auszahlung stellen wir nun die Weichen, damit die Unterstützung in Sachsen-Anhalt so schnell und unkompliziert wie möglich beantragt und ausgezahlt werden kann. “

Von der Härtefallhilfe können Privathaushalte profitieren, welche die nicht leitungsgebundenen Energieträger Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks nutzen und deren Einkaufspreis vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnittspreis 2021 war. In diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.

Die Durchschnittspreise für 2021, die so genannten Referenzpreise, wurden gemeinsam von Bund und Ländern für ganz Deutschland ermittelt. Sie betragen (inklusive Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe) für:
• Heizöl: 71 ct/l
• Flüssiggas: 57 ct/l
• Holzpellets: 24 ct/kg
• Holzhackschnitzel: 11 ct/kg
• Holzbriketts: 28 ct/kg
• Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
Kohle/Koks: 36 ct/kg.

Rechenbeispiel:
Ein Haushalt bezieht 3.000 Liter Heizöl. Im Jahr 2022 musste er dafür einen Preis von 1,60 Euro je Liter, also 4.800 Euro zahlen. Die Kosten haben sich damit im Vergleich zu 2021 (Referenzpreis: 0,71 Euro/l) mehr als verdoppelt. Dadurch ergibt sich eine Förderhöhe von 432 Euro – dies entspricht 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Referenzpreis liegen. Berechnungsformel: Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – (2 x Referenzpreis x Bestellmenge)); im konkreten Fall also: 0,8 x (4.800 – (2 x 0,71 x 3.000)).

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen, die als „Feuerstättenbetreiber“ die Hilfen direkt beantragen, aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. In diesem Fall ist der Vermieter antragsberechtigt und muss sich verpflichten, die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterzuleiten; die Mieter selbst müssen nicht tätig werden. Im Antragsverfahren sind im Regelfall nur wenige Nachweise vorzulegen, wie Rechnungen, Kontoauszüge und/oder Belege für Zahlungen sowie strafbewehrte Eigenerklärungen der Antragstellenden, dass u.a. die Antragsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen.


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