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Pressemitteilungen der Landesregierung

Härtefallhilfen Energie

Sachsen-Anhalt startet mit Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen

30.03.2023, Magdeburg – 18 / 2023

  • Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten

Das Land Sachsen-Anhalt startet am 29.03.2023 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt mit der Umsetzung der Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die als Letztverbraucher besonders stark von gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Der Bund stellt dem Land für dieses Programm grundsätzlich Haushaltsmittel in Höhe von maximal 27 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land kann erst einmal mit einer finanziellen Ausstattung von etwa 10,8 Millionen Euro starten.

Unter dem Link www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/energiehilfen/energie-haertefallhilfe-i-kmu können die Anträge digital bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Die Härtefallhilfen sind aufgrund der Vorgaben des Bundes an strikte Einzelfälle mit nachgewiesener besonderer wirtschaftlicher Härte gerichtet. Insofern werden die Unternehmen darum gebeten, vor der Antragstellung zu prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllen. Informationen zur Antragsberechtigung stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf der Programmseite zur Verfügung. Darüber hinaus werden auch FAQs veröffentlicht.

Voraussetzungen für eine Antragsstellung sind:

  • Eine Verdreifachung des Arbeitspreises für leistungsgebundene Energieträger (Strom, Erdgas, Fernwärme) in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten zwischen Juni 2022 und November 2022 im Vergleich zum selben Vorjahreszeitraum 2021, oder
  • eine Verdreifachung der im Beschaffungszeitraum Juni bis Dezember 2022 gezahlten Preise für nichtleitungsgebundene Energieträger [Heizöl, Holz (Pellets oder Hackschnitzel), Flüssiggas] gegenüber dem durchschnittlichen Bezugspreis der Jahre 2018 bis 2021 und
  • der Nachweis der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens durch Vorlage eines Liquiditätsplans über einen Zeitraum von 12 Monaten beginnend mit dem Monat der Antragstellung. Aus dem Liquiditätsplan muss plausibel hervorgehen, dass der Antragsteller unter Berücksichtigung des erwarteten Zuschusses wenigstens 12 Monate zahlungsfähig ist.
  • Beschäftigt der Antragssteller mehr als neun Arbeitnehmer sind die Cashflow-Berechnung und die Liquiditätsvorschau zusätzlich durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu bestätigen.

Die Härtefallhilfe erfolgt in Form eines einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschusses

  • in Höhe aller vom Unternehmen an seine Versorgungsunternehmen vertragsgemäß geleisteten Abschlags- oder Vorauszahlungen Strom, Gas oder Fernwärme für November 2022 bei leitungsgebundenen Energieträgern oder
  • die Höhe des monatlichen Durchschnittsbetrages aus den vertragsgemäß erstellten und bezahlten Rechnungen der Lieferanten für nicht leitungsgebundene Energieträger, die den Monat November 2022 umfassen.
  • Hilfen, die einen Betrag von 2.000 Euro nicht überschreiten, werden nicht gewährt (Bagatelle-Grenze).
  • Die Regelobergrenze beträgt 100.000 Euro.

 

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