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Pressemitteilungen der Landesregierung

Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)

Sachsen-Anhalt führt Online-Anmeldung für Rechtsreferendariat ein / Weitere Bundesländer wollen Digitalangebot übernehmen

02.02.2023, Mageburg – 005/2023

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Rechtswissenschaften können sich in Sachsen-Anhalt ab sofort beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Naumburg auch komplett online für den juristischen Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) anmelden. Das Anmeldemodul wurde auf der entsprechenden Internetseite des OLG (olg.sachsen-anhalt.de/ausbildung/referendare; Direktlink: lsaurl.de/5R65sL) integriert. Für Absolventinnen und Absolventen wird damit die Anmeldung zum Rechtsreferendariat deutlich vereinfacht. Dokumente und Nachweise können direkt hochgeladen und sofort in digitaler Form verschickt werden.

Sachsen-Anhalt ist das erste Bundesland, das die Anmeldung für das zweijährige Rechtsreferendariat vollständig in dieser Form im digitalen Verfahren anbietet. Bislang gab es nur kombinierte und teilweise komplizierte Prozedere, bei denen zum Beispiel nach der Online-Anmeldung weitere Formulare zwingend ausgedruckt, ausgefüllt, unterschrieben und postalisch nachgereicht werden mussten.

Das neue komplett digitalisierte Anmeldeverfahren wurde im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales (MID) in Kooperation mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (MJ) Sachsen-Anhalt im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt.

Weitere Bundesländer wollen das Modul ebenfalls auf ihren Portalen integrieren, es liegen bereits Interessenbekundungen von zwölf Bundesländern vor.

Das Land Sachsen-Anhalt hat bei der OZG-Umsetzung bundesweit die Federführung für das Themenfeld Bildung übernommen und ist deshalb auch für die Online-Anmeldung für das Rechtsreferendariat zuständig.

In Sachsen-Anhalt ist nach der vollständigen Digitalisierung der Anmeldung für das Rechtsreferendariat im laufenden Jahr 2023 auch die Einführung der Online-Anmeldung für die juristischen Staatsprüfungen geplant, entsprechende Vorbereitungen laufen.

 

Hintergrund:

Wer das erste juristische Examen und somit Studium der Rechtswissenschaften bestanden hat, wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen sowie der Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Der juristische Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre.

Das Rechtsreferendariat dient der Vorbereitung der Absolventinnen und Absolventen des Jura-Studiums auf eine spätere berufliche Tätigkeit als Richterin bzw. Richter, Staatsanwältin bzw. Staatsanwalt, Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt sowie Verwaltungsjuristin bzw. Verwaltungsjurist. Neben der Ausbildung in Arbeitsgemeinschaften findet eine praktische Ausbildung in Gerichten, Staatsanwaltschaften, Rechtsanwaltskanzleien sowie der Verwaltung statt. Das Rechtsreferendariat wird mit der Zweiten juristischen Staatsprüfung (zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen) abgeschlossen.

Das Land Sachsen-Anhalt hatte bereits im Jahr 2019 eine bundesweite Vorreiterrolle bei der Juristenausbildung mit der Einführung des elektronischen Staatsexamens („E-Examen“) für die Zweite Juristische Staatsprüfung übernommen. Beim E-Examen wird die schriftliche Prüfung am Laptop und nicht mehr per Hand geschrieben. Die Resonanz ist durchweg positiv. Andere Bundesländer sind inzwischen dem Beispiel von Sachsen-Anhalt gefolgt. Im Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt wird indes der nächste Digitalisierungsschritt vorbereitet. Es ist die Einführung des E-Examens auch für das erste Examen vorgesehen.

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Pressesprecher Danilo Weiser
Domplatz 2 - 4
39104 Magdeburg
Tel: +49 391 567-6235
Fax: +49 391 567-6187
Mail: mj.presse(at)sachsen-anhalt.de
Web: mj.sachsen-anhalt.de

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