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Pressemitteilungen der Landesregierung

Unterstützung für Kommunen

Land bewilligt Energiepreishilfen

09.12.2022, Magdeburg – 24 / 2022

  • Ministerium der Finanzen

Die Energiepreise stellen auch die Kommunen vor hohe finanzielle Belastungen. Das Land Sachsen-Anhalt hatte daher das Verfahren vereinfacht, mit dem Kommunen zinslose Darlehen aus dem Ausgleichsstock beantragen können. Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise konnten rückzahlbare Liquiditätshilfen beantragen, sobald sich eine Liquiditätslücke abzeichnet, die auf die Energiepreisentwicklung zurückzuführen ist. Die Antragsfrist endete am 31. Oktober 2022.

Die Stadt Oberharz am Brocken und der Salzlandkreis hatten ihre Anträge auf Energiepreishilfe beim Ministerium der Finanzen eingereicht. Nach Prüfung sind diese bewilligt worden. Somit erhält der Salzlandkreis zwei Millionen Euro, die Stadt Oberharz 870.000 Euro. Die Liquiditätshilfen sind bis zum 30. November 2025 befristet.

Finanzminister Michael Richter: „Einige Kommunen haben die gestiegenen Energiepreise bereits in diesem Jahr deutlich gespürt. Die Liquiditätshilfen des Landes sind ein gutes Instrument, um die Belastungen abzufedern.“

Voraussetzungen für die Bewilligung waren:

  • eine Liquiditätsplanung, die basierend auf der Energiepreisentwicklung im Haushaltsjahr 2022 eine Liquiditätslücke ausweist,
  • die Ausschöpfung der verfügbaren eigenen Liquiditätsreserven und
  • die voraussichtliche Ausschöpfung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite.

 

Hintergrund:

  • 17 FAG – Ausgleichsstock: Für den Ausgleichsstock werden für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 jeweils Mittel in Höhe von jährlich 40 Millionen Euro bereitgestellt. Aus dem Ausgleichsstock werden Bedarfszuweisungen und Liquiditätshilfen zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt der Kommunen erbracht. Als Notlage gilt, wenn die Einnahmemöglichkeiten von Kommunen zur Erfüllung ihrer unabweisbaren Ausgabeverpflichtungen nicht ausreichen. Daneben dient er der Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes. Voraussetzung für die Unterstützung ist, dass die Kommune sich zum Sparen verpflichtet, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Impressum:

 

Ministerium der Finanzen Pressestelle

 

Editharing 40

39108 Magdeburg

 

Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

 

Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de

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