Pressemitteilungen der Landesregierung
Ministerium der Justiz
Schöffenwahl 2000 - Mit Verantwortung und Engagement Recht sprechen
18.02.2000, Magdeburg – 009/2000
- Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Magdeburg. (MJ) Die Schöffenwahl 2000 hat begonnen: Das Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt informiert derzeit die Städte, Gemeinden und Landkreise über die Wahl. Bis zum Sommer müssen die Vorschlagslisten der Kommunen und - für die Jugendschöffen - der Landkreise vorliegen, damit die neuen Laienrichterinnen und -richter zum 1. Januar 2001 ihr Amt antreten können.
„Ohne die Schöffinnen und Schöffen wäre die deutsche Rechtsprechung undenkbar. Ihr Einsatz und Engagement ist ein wichtiger Beitrag zur Demokratie, weil diese Bürgerinnen und Bürger ihr Rechtsempfinden stellvertretend für die Bevölkerung in einen Strafprozess miteinbringen“, so Justizministerin Karin Schubert (SPD). „Doch in der heutigen Zeit ist es längst nicht mehr selbstverständlich, Ehrenämter anzunehmen. Darum sind Gesellschaft und Staat denjenigen zu besonderem Dank verpflichtet, die freiwillig bereit sind, diese schwere Aufgabe auf sich zu nehmen“, würdigt die Ministerin die Tätigkeit der Schöffinnen und Schöffen in Sachsen-Anhalt.
Insgesamt 2510 Bürgerinnen und Bürger sind derzeit an den 35 Amtsgerichten und vier Landgerichten des Landes in diesem Amt tätig. Ihre Amtsperiode begann am 1. Januar 1997 und endet am 31. Dezember 2000. Darum müssen jetzt neue Vorschlagslisten erstellt werden.
Für die kommende Amtsperiode vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2004 benötigt das Land Sachsen-Anhalt etwa 2500 Schöffinnen und Schöffen. Sie sollen alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Darum werden insgesamt rund 5000 Vorschläge der Gemeindevertretungen und Jugendhilfeausschüsse von den Gerichten benötigt, um die Wahl für die neue Amtsperiode treffen zu können.
Schöffinnen und Schöffen wirken in der Regel jährlich an zwölf Sitzungstagen bei den Amtsgerichten in den Schöffen- und Jugendschöffengerichten, bei den Landgerichten in den Kleinen und Großen Strafkammern, den Schwurgerichtskammern sowie den Jugendkammern mit. Die Stimme der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter hat in der Beratung das gleiche Gewicht wie die der Berufsrichter. Schon vor der Urteilsberatung können und müssen sich Schöffinnen und Schöffen an der Gerichtsverhandlung beteiligen.
Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass die Bürgerinnen und Bürger Deutsche und zwischen 25 und 69 Jahre alt sind; sie sollten mindestens seit einem Jahr in ihrer Gemeinde wohnen. Bis zum 30. Juni 2000 müssen die Vorschlagslisten fertig gestellt sein. Der Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes überprüft anhand dieser Liste, ob gesetzliche Hinderungsgründe vorliegen, das Amt einer der vorgeschlagenen Personen zu übertragen. Im Anschluss wählt der Ausschluss in richterlicher Unabhängigkeit die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Sollten sich für die Schöffenwahl 2000 nicht genügend Freiwillige für das Amt bereit erklären, kann das Schöffenamt dem Einzelnen auch als Pflicht auferlegt werden. Denn jede Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger ist letztlich zur Wahrnehmung eines solchen Amtes verpflichtet.
Zu Ihrer Information: Weiter Auskünfte über das Schöffenamt und zu der anstehenden Wahl erhalten die Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Gemeinde oder beim Jugendamt des jeweiligen Landkreises.
Das Ministerium der Justiz wird außerdem im Sommer seine Broschüre zum Schöffenamt neu auflegen. Sie informiert über die Rechte und Pflichten einer Schöffin oder eines Schöffens und erklärt den Gerichtsaufbau sowie die wichtigsten Begriffe des Strafrechts und Strafverfahrens.
Rufen Sie mich bei Nachfragen bitte an: Marion van der Kraats, Telefon: 0391 567-4134
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