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Pressemitteilungen der Landesregierung

Jurastudium

Auch das Sommersemester 2021 wird nicht auf Freiversuch angerechnet

11.05.2021, Magdeburg – 012/2021

  • Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt wird nach den beiden vorhergehenden Semestern auch das laufende Sommersemester 2021 nicht auf den sogenannten „Freischuss“ angerechnet. Dies hat Justizministerin Anne-Marie Keding auf Vorschlag des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes entschieden. 

Nach Kedings Einschätzung seien die Studienbedingungen im Fach Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg aktuell leider nicht besser als seit Jahresbeginn. Die Fakultätsverantwortlichen und mit ihnen alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer hätten den Lehrbetrieb zwar in vorbildlicher Weise organisiert. Präsente Veranstaltungen hätten aber aufgrund des abermaligen harten Lockdown kaum angeboten werden können.

Keding weiter: „Seit Beginn der Vorlesungszeit im April stellt sich die Situation für die Studentinnen und Studenten pandemiebedingt leider weiter so dar, dass Online-Formate weitgehend an die Stelle präsenter Lehrveranstaltungen getreten sind und auch die Universitätsbibliotheken nur sehr eingeschränkt genutzt werden können. Gemeinsames Lernen, Kontakte untereinander und zu den Lehrenden, aber auch der normale Campusbetrieb sind nahezu unmöglich. Gerade für Studienanfänger und für Studentinnen und Studenten, die sich im Studium vor der Phase der Examensvorbereitung befinden, ist ein Präsenzstudium, wie es das Jurastudium ist, aber sehr wichtig.“

Die jetzt getroffene Regelung soll den Studentinnen und Studenten rechtzeitig den Druck nehmen, Studienleistungen erbringen zu müssen, um die Freiversuchsfrist für die Prüfung wahren zu können. Leistungsnachweise, die in dieser schwierigen Zeit erworben werden, sollen aber wie in den beiden zurückliegenden Semestern für die spätere Prüfungszulassung berücksichtigt werden.

Die Regelung soll für alle diejenigen gelten, die im Sommersemester 2021 an der Martin-Luther-Universität für das Studienfach Rechtswissenschaften immatrikuliert sind.


Hintergrund:

Den „Freischuss“ können Kandidatinnen und Kandidaten in der sogenannten Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung nutzen. Die Pflichtfachprüfung kann eigentlich nur zwei Mal absolviert werden. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den „Freischuss“. Damit soll den Studierenden ein Anreiz gegeben werden, ihr Studium zügig voranzutreiben und frühzeitig abzuschließen. Zugleich mindert diese weitere Prüfungschance bei vielen Studentinnen und Studenten den Druck beim Schreiben der juristischen Pflichtfachprüfung.

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