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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Polizeimeldungen

Berichtszeitraum vom 03.06. bis 04.06.2023

05.06.2023, Wittenberg – 152 / 2023

  • Polizeirevier Wittenberg

Kriminalitätslage:

 

Motorraddiebstahl

Am 02.06.2023 in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 22:30 Uhr wurde in Gräfenhainichen in der Straße Am Bühl ein Motorrad der Marke Suzuki von einem Grundstück entwendet. Das Motorrad wurde am Morgen des 03.06.2023 durch Polizeibeamte des Polizeireviers Eilenburg aufgefunden. Es wurde zuvor in Eilenburg am Straßenrand durch bisher unbekannte Täter abgestellt.

 

Versuchter Einbruch

Am 03.06.2023 in der Zeit zwischen 10:00 Uhr bis 22:40 Uhr versuchten unbekannte Täter im Finkenweg in Coswig gewaltsam in ein Einfamilienhaus einzudringen. Die Täter versuchten die Terrassentür aufzuhebeln, scheiterten jedoch an deren mehrfachen Sicherung. Ein geschätzter Sachschaden von ca. 2.000,- entstand.

 

Verkehrslage:

 

Fehlende Pflichtversicherung

Am 03.06.2023 gegen 13:15 Uhr wurden Polizeibeamte während ihrer Streifentätigkeit in Gräfenhainichen auf eine 53-jährige Audi-Fahrerin aufmerksam, da die angebrachten Kennzeichen seit November 2022 nicht mehr zugelassen waren. Dem Haltegebot der Beamten kam die Fahrzeugführerin nicht nach und stoppte ihr Fahrzeug erst einige Minuten später vor ihrer Wohnanschrift. Da sie sich nicht ausweisen wollte, musste ihre mitgeführte Handtasche nach einem Ausweisdokument durchsucht werden. Mit dem darin aufgefundenen Personalausweis konnte die Identität geklärt werden. Gegen die Frau wurde eine Strafanzeige sowie mehrere Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

 

Fahren unter Alkohol

Am Morgen des 04.06.2023 gegen 07:00 Uhr kontrollierten Polizeibeamte in der Schillerstraße in Wittenberg einen 20-jährigen BMW-Fahrer. Da in dessen Atemluft Alkoholgeruch wahrgenommen werden konnte, wurde ein Atemalkoholtest vor Ort durchgeführt. Dieser ergab einen Wert von 0,60 ‰. Ein im Polizeirevier durchgeführter Atemalkoholtest, welcher gerichtsverwertbar ist, ergab nur noch 0,48 ‰. Da sich der Fahrer in der Probezeit befand und für ihn somit die 0,00 Promillegrenze gilt, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

 

Impressum:
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