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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

Landesregierung geht nächsten Schritt zur Umsetzung der Vorgriffsstunde und des Ausgleichskontos für Lehrkräfte – Verbände werden angehört

01.02.2023, Magdeburg – 11/2023

  • Bildungsministerium

In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung zwei wesentliche Maßnahmen für eine bessere Unterrichtsversorgung auf den Weg gebracht und die Freigabe zur Verbandsanhörung erteilt.

  1. Einführung eines Ausgleichskontos für Lehrkräfte

Mit der Einführung eines Ausgleichskontos sollen die Lehrkräfte die Möglichkeit erhalten, Mehrzeiten langfristig aufzubauen, anzusparen und sie ab dem Schuljahr 2033/2034 abzubauen. Im Zeitraum ab 2033 ist nach Prognosen für die Unterrichtsversorgung von einer Entspannung des Personalbedarfs auszugehen. Bislang ist es Lehrkräften nur möglich, Mehrzeiten innerhalb des Schuljahres oder spätestens im folgenden Schuljahr auszugleichen oder sich auszahlen zu lassen.

Bildungsministerin Eva Feußner: „Mit der Option des langfristigen Ansparens von Mehrzeiten wollen wir dem Wunsch vieler Lehrkräfte entsprechen, die mit einer Blockfreistellung vor ihrer Rente bzw. ihrem Ruhestand oder mit einer reduzierten Unterrichtsverpflichtung im Alter eine Entlastung in späteren Jahren anstreben.“

Mit dieser zusätzlichen Möglichkeit, Mehrzeiten auszugleichen, soll ein weiterer Anreiz geschaffen werden, dass Lehrkräfte freiwillig Mehrzeiten leisten. Sie sollen sich die Mehrzeiten aber auch weiterhin auszahlen lassen können. Mit der Einführung des Ausgleichskontos wird das dann auch monatlich möglich sein und nicht mehr nur am Ende des Schuljahres. 

Der Beschluss geht auf eine Zielstellung im Koalitionsvertrag und auf einen Beschluss des Landtags zurück.

  1. Zusätzliche wöchentliche Pflichtstunde (Vorgriffsstunde) für alle Lehrkräfte

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff einberufenen bildungspolitischen Dialogs sollen alle Stammlehrkräfte zu einer zusätzlichen wöchentlichen Unterrichtsstunde (Vorgriffsstunde) verpflichtet werden. Diese Stunde soll entweder dem Ausgleichskonto gutgeschrieben oder monatlich ausgezahlt werden. Aus Fürsorgegründen sollen insbesondere schwerbehinderte und begrenzt dienstfähige Lehrkräfte sowie Lehrkräfte mit Altersermäßigung ausgenommen werden.

Feußner: „Wir haben in den vergangenen Monaten viel unternommen, um die Unterrichtsversorgung zu verbessern. Es bleibt aber festzuhalten, dass dies nicht reicht, um dem Fachkräftemangel adäquat zu begegnen. Im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler ist es daher notwendig, weitere Maßnahmen zu treffen, um die Situation spürbar zu verbessern.“

Mit der geplanten Einführung der Vorgriffsstunde soll gegenwärtig ein zusätzliches Arbeitsvermögen von ca. 500 Vollzeitlehrereinheiten generiert werden, das nach aktuellen Prognosen im jeweiligen Abbauzeitraum nicht mehr zwingend zur Bedarfsdeckung erforderlich sein wird und deshalb durch Freizeit ausgeglichen werden kann.

Nach erfolgter Anhörung soll die zweite Kabinettsbefassung am 7. März 2023 stattfinden.

 

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