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Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt

 Entwurf der Einbringungsrede für den Haushaltsplanentwurf 2004

23.09.2003, Magdeburg – 51

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 051/03

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 051/03

 

 

 

Magdeburg, den 23. September 2003

 

 

 

 

 

 Entwurf der Einbringungsrede für den Haushaltsplanentwurf 2004

 

 

 

Es gilt das gesprochene Wort!

 

 

 

Anrede,

 

vor Ihnen liegt der Entwurf der Landesregierung

für den Haushaltsplan 2004 und die Mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung

für die Jahre 2003 bis 2007.

 

Beide ¿ Haushaltsplan und mittelfristige

Finanzplanung ¿ sind unter schwierigsten Rahmenbedingungen aufgestellt worden.

Mit beiden setzt die Landesregierung ihren Kurs der finanzpolitischen

Konsolidierung konsequent fort.

 

Allerdings muss an dieser Stelle auch klar

gesagt werden, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland dramatisch ist und

was dies für uns in Sachsen-Anhalt bedeutet. Seit nunmehr beinahe

 

drei Jahren befindet sich Deutschland in

einer Rezession. Die Wachstumsraten bewegen sich nahe Null.

 

In der ersten Hälfte dieses Jahres gab es

sogar eine negative Wachstumsrate, die deutsche Wirtschaft schrumpfte. Und dies

ist nicht nur den konjunkturellen Widrigkeiten geschuldet, die jede

Volkswirtschaft von Zeit zu Zeit treffen. Nein, die Wachstumsmisere ist vor allem

das Ergebnis jahrelang verschleppter Reformen, wie alle externen Beobachter

einstimmig feststellen. Dafür trägt in erster Linie die Bundesregierung die

Verantwortung.

 

Folge dieser bundesweiten Entwicklung waren

und sind verheerende Einbrüche bei den Steuereinnahmen. Dem konnte sich auch

das Land Sachsen-Anhalt nicht entziehen. Die Steuerschätzer mussten inzwischen

ihre Prognosen zum fünften Mal in Folge nach unten korrigieren. Das hat es in

dieser Form noch nie gegeben. Die Steuerschätzung im Mai 2003 korrigierte die

Vorhersage für das Steueraufkommen für 2004 um ganze 470 Mio. ¿.

 

Um die Dramatik der Situation bei den

Steuereinnahmen zu verdeutlichen, nenne ich einige Zahlen:

 

Im Haushaltsplanentwurf 2004 sind Einnahmen

aus Steuern, aus dem Länderfinanzausgleich und aus sogenannten Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen

in Höhe von 5,31 Mrd. Euro eingestellt. Das sind jene Einnahmen, die von der

deutschlandweiten Entwicklung des Steueraufkommens maßgeblich beeinflusst

werden. Diese Einnahmen liefern das steuerliche Fundament, auf dem der

Landeshaushalt steht.

 

5,31 Mrd. Euro im Jahr 2004 - dies entspricht

ziemlich genau dem, was im Jahr 1995, also

vor acht Jahren, eingestellt werden konnte. Damals waren es 5,28 Mrd. Euro. Wir

sind also, was das Steueraufkommen betrifft, bei einer Größenordnung angelangt,

die wir Mitte der 90er Jahre hatten.

 

Und dies bei einem Anstieg des Preisniveaus

seit 1995 um 12 v. H.; und bei einem linearen Anstieg der Löhne und Gehälter im

öffentlichen Dienst von 14,3 v.H.; und bei einer zusätzlichen Steigerung der

Löhne und Gehälter von 12,8 v.H. aufgrund der Ost/West-Angleichung.

 

Nun wird mir gelegentlich von der Opposition

vorgehalten: ¿Herr Paqué, stellen Sie sich doch nicht so an. Steuerausfälle hat

es immer schon gegeben. Und auch wir, die frühere Regierung, mussten

schließlich damit fertig werden. Das gehört doch zum normalen Regierungsgeschäft.

Alles halb so schlimm.¿

 

Dazu kann ich, gerichtet an die Opposition,

nur sagen: von 1995, dem ersten Jahr Ihrer Regierungszeit, bis zum Jahr 2000

sind mit einer kleinen Ausnahme im Jahr 1997 die kassenmäßigen Einnahmen aus

Steuern, aus Länderfinanzausgleich und aus

Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen in jedem Jahr gestiegen. Im Jahr 2000

waren sie rund 500 Mio. Euro höher als 1995. Erst 2001 kam es zu einem geringen

Rückgang um 50 Mio. Euro. Und erst im Jahr 2002 folgte dann der völlige

Absturz. In 2002 wurden 660 Mio. Euro weniger eingenommen als in 2001.

 

Einen derartigen Einbruch der Einnahmen hat

es in der Geschichte unseres Landes nie zuvor gegeben. Und die Erholung seither

ist minimal. Sie liegt weit unter den Erwartungen, wie sich an der mehrmaligen

Korrektur der Steuerschätzungen zeigt.

 

Anrede,

 

diese wenigen Zahlen belegen, dass die

Landesregierung die Entwicklung nicht dramatisiert. Die Landesregierung ist

sich ihrer Verantwortung bewusst. Mit dem Haushaltsplan 2004 hat die

Landesregierung das Nötige getan, um auch unter diesen widrigsten Umständen die

Konsolidierung der Finanzen in unserem Land voranzutreiben. Aus dieser

katastrophalen finanziellen Ausgangssituation heraus war schon ein großer

Kraftakt nötig, um die Nettokreditaufnahme im Jahr 2003 auf 750 Mio. Euro und

im Haushaltsplan 2004 auf 949 Mio. Euro zu begrenzen.

 

Es ist übrigens nicht nur das Wegbrechen der

Einnahmen, das die Haushaltsaufstellung erschwert hat. Es ist vor allem auch

die Unsicherheit über die weitere Einnahmeentwicklung. Diese steht im

Zusammenhang mit der steuerpolitischen Diskussion auf Bundesebene. Zum einen

geht es dabei um das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform und um deren

Gegenfinanzierung. Würde die Bundesregierung, was sie offenbar plant, das

Vorziehen zum Großteil durch zusätzliche Kreditaufnahme finanzieren, so würde

wahrscheinlich auch Sachsen-Anhalt zu einer verstärkten Kreditaufnahme

gezwungen.

 

Die Landesregierung konnte in ihrem

Haushaltsplanentwurf 2004 diese steuerpolitischen Vorhaben nicht berücksichtigen.

Es wäre ein Vorgreifen auf allzu ungewisse Entwicklungen gewesen, da hier noch

die Behandlung im Bundesrat und ggf. im Vermittlungsausschuss folgen wird.

 

Ähnliches gilt für die Gemeindefinanzreform, wie

sie von der Bundesregierung geplant ist, einschließlich der Neuordnung der

Sozialhilfezuständigkeiten. Die Bundesregierung will die Gemeinden entlasten ¿

was im Grundsatz gut und richtig ist ¿, aber sie will die Finanzierung dieser

Entlastung auf die Länder schieben. Eine Gemeindefinanzreform, an deren Ende

die finanzielle Ent lastung der

Gemeinden durch eine finanzielle Be lastung

der Länder finanziert wird, ist keine wirkliche Reform. Es ist reine Umverteilung.

 

 

Die Bundesregierung will damit einen Keil zwischen

Länder und Kommunen treiben. Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass

dies nicht geschieht. Eine Entlastung für die Kommunen muss kommen, aber nicht

auf Kosten der Länder.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

Einbrüche und Unsicherheiten bei den

Einnahmen sind das Eine. Zusätzliche Belastungen auf der Ausgabenseite das Andere.

 

Die Landesregierung muss im Jahr 2004 eine

¿Altlast¿ der früheren Landesregierung abtragen, und zwar den Großteil der

aufgelaufenen Arbeitszeitkonten der Lehrer. Die alte Landesregierung hatte in

großem Stil die Bezahlung erbrachter Leistungen der Lehrer durch die Bildung

von Zeitkonten auf die Zukunft verschoben. Dies war eine Form der versteckten

Kreditaufnahme, die so nicht weitergehen durfte ¿ das haben wir immer gesagt.

 

Im neuen Lehrertarifvertrag, der im Frühjahr

2003 abgeschlossen wurde, sind die Modalitäten der Auszahlung der

Arbeitszeitkonten geregelt. Inzwischen hat sich die Mehrzahl der Lehrer für

eine vollständige Auszahlung im Jahre 2004 entschieden. Dadurch kommt es zu

einmaligen Mehrausgaben von 260 Mio. Euro. Ohne diese Mehrausgaben läge die

Nettoneuverschuldung deutlich niedriger, bei unter 700 Mio. ¿.

 

Anrede,

 

berücksichtigt man diese Rahmenbedingungen,

so werte ich es als einen Erfolg der Landesregierung, einen Planentwurf vorlegen

zu können, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Höhe der

Nettoneuverschuldung wahrt. Die Nettoneuverschuldung des Landes Sachsen-Anhalt

wird im Jahr 2004 949 Mio. Euro betragen. Wir sind nicht glücklich über die absolute

Höhe dieser Nettoneuverschuldung, wir hätten uns eine niedrigere gewünscht.

Aber unter den gegebenen Umständen haben wir die Grenzen des Möglichen

erreicht.

 

An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet,

dass nicht alle Länder Haushaltsplanentwürfe vorgelegt haben, die den verfassungsrechtlichen

Vorgaben entsprechen. Ich wage auch die Vorhersage, dass neben dem Bund bis auf ganz wenige Ausnahmen alle

Bundesländer erhebliche Schwierigkeiten haben werden, die Verfassungsgrenze bei

der Nettokreditaufnahme einzuhalten . Einige Ländern haben bereits

in diesem Jahr die Verfassungsgrenze bei der Nettokreditaufnahme überschritten.

Dies dokumentieren die jeweiligen Nachtragshaushalte.

 

Erlauben Sie mir auch darauf hinzuweisen,

dass der Regierungsentwurf einen Rückgang des Haushaltsvolumens um

1,7 v. H. enthält. Die Summe aller Ausgaben nimmt also um

1,7 v. H. ab, und zwar schon bereinigt um die Hochwasserhilfen, die

im Jahr 2003 besonders stark zu Buche schlagen. Auch wenn ich mir bewusst bin,

dass das Haushaltsvolumen aus eher technischen Gründen Schwankungen unterworfen

ist, die seine Aussagekraft relativieren, so bleibt doch eines festzuhalten:

Eine Abnahme der Ausgaben um 1,7 v. H. ist ein klarer Konsolidierungskurs. Der

Finanzplanungsrat hat den Ländern eine Ausgabensteigerung von höchstens 1 v. H.

als Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und

Wachstumspaktes vorgegeben. Mit einem Rückgang der Ausgaben um 1,7 v. H. ist

diese Vorgabe mehr als erfüllt.

 

Dass wir in Sachsen-Anhalt weiterhin einen

konsequenten Konsolidierungskurs verfolgen, zeigt sich im übrigen auch am

Anteil der Ausgaben, die rechtlich verpflichtend gebunden sind. Dieser Anteil

ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 1995 betrug er rund 91 v. H. Für

2004 liegt er bei 99,1 v. H. Das heißt, weniger als ein Prozent dieses

Haushaltes oder nur rund 90 Mio. Euro sind rechtlich noch nicht gebunden. Wir sind bei unseren Einsparbemühungen

damit an eine Grenze gestoßen, die nur durch Eingriffe in Rechtsverpflichtungen

weiter verändert werden kann.

 

Dies zeigt übrigens

auch, wie abwegig jene argumentieren, die der Meinung sind, Sparmaßnahmen von

fast 0,5 v. H. des gesamten Haushaltsvolumens bewegten sich in Größenordungen,

die man getrost vernachlässigen könne. Ich denke da an die Initiatorinnen des

Volksbegehrens gegen das Kinderförderungsgesetz. Eine von Ihnen hatte in der

Presse sinngemäß verlauten lassen, dass Einsparungen von 45 Mio. Euro durch die

Reform der Kinderbetreuung bei einem Haushaltsvolumen von rd. 10 Mrd. Euro

nicht der Rede wert seien.

 

Ich stelle fest: 45

Mio. Euro sind die Hälfte dessen, was wir im Haushalt 2004 an freien Mitteln

noch zu vergeben haben. Müssten wir diese 45 Mio. Euro an anderer Stelle

zusätzlich einsparen, dann würde dies alternativ bedeuten, dass es keinerlei

Landesfinanzierung für Theater und Orchester mehr geben würde; oder dass die

Hochschulen des Landes künftig nicht mehr auf zehn, sondern auf 25 v. H. ihrer

Mittel verzichten müssten; oder dass alle freiwilligen Programme des Sozialministeriums

gestrichen werden müssten ¿ nicht zuletzt auch Investitionen für

Kindertagesstätten, Zuschüsse für die Verbraucherberatung, die Förderung von

Beratungsstellen (z. B. für Schwangere) oder Zuschüsse für Einrichtungen der

Behindertenhilfe. Wer das will, muss das offen sagen. Denn 45 Mio. ¿ sind

eben doch sehr viel Geld.

 

Dahinter steht eben eine einfache

Grundsatzfrage, die öffentlich diskutiert werden muss: Wir können nicht weiter

Lasten auf zukünftige Generationen abwälzen. Wir können das schon gar nicht in

Sachsen-Anhalt, dem Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Schuldenstand aller neuen

Länder. Und deshalb bedeutet jeder Vorschlag, an einer Stelle des Haushalts

nicht zu sparen, den Verzicht auf Ausgaben an einer anderen Stelle. Die muss

dann benannt werden, und darüber müssen wir dann öffentlich diskutieren. Es

geht um politische Prioritäten, um das Abwägen von Zielen ¿ und nicht um einseitiges

Genörgel über Kürzungen.

 

Anrede,

 

der Haushaltsplanentwurf 2004 ist von

Schwerpunkten geprägt, die ich mit drei Schlagworten umschreiben will:

 

1. Konsolidierung,

und zwar vorrangig durch das Absenken konsumtiver Ausgaben, insbesondere von

Personalausgaben;

 

2. Schonung

investiver Ausgaben und

 

3. Stabilisierung

der Landeszuweisungen an die Kommunen.

 

Die Personalausgaben stellen den größten

Ausgabenblock dar. Sie sind daher mittel- und langfristig die entscheidende

Stellschraube für das Gesunden der Landesfinanzen und für das Erreichen unserer

Konsolidierungsziele. Die Landesregierung hat im August 2002 ein ehrgeiziges

Konzept des Personalabbaus aufgestellt. Wir streben an, mittelfristig den Personalbesatz

im öffentlichen Dienst des Landes auf das Mittelmaß der westdeutschen Länder zu

senken ¿ auf 21,6 Beschäftigte (¿Planpersonal¿) pro 1000 Einwohner. Im

Durchschnitt werden wir in dieser Legislaturperiode pro Jahr etwa 2400 Stellen

abbauen.

 

Bisher wurde dieses Konzept konsequent

umgesetzt und der geplante Stellenabbau auch vollzogen. Mit Beginn des Haushaltsjahres

2003 wurde für die gesamte Landesverwaltung ein Einstellungsstopp verhängt.

Zudem dürfen keine Beförderungen, keine höhere Eingruppierungen und keine

höheren Einstufungen vorgenommen werden. Ausnahmen bedürfen bei unabweisbarem

Bedarf der Zustimmung des Ministerpräsidenten, etwa bei der Einstellung von

Lehrern in Mangelfächern.

 

Sämtliche Personalabgänge im Rahmen der

natürlichen Fluktuation tragen also zur Einsparung von Personalausgaben bei.

Noch höhere Einsparungen wären folglich nur dann möglich, wenn etwa durch

betriebsbedingte Kündigungen die Zahl der Bediensteten über die natürlichen

Abgänge hinaus zusätzlich verringert würde.

 

Anrede,

 

derart strenge Maßnahmen der

Personalbewirtschaftung hat es in Sachsen-Anhalt noch nicht gegeben. Die

Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit

mit der Staatskanzlei strikt kontrolliert und überprüft.

 

Die Personalausgaben sind im Haushaltsplan

2004 mit rund 2,8 Mrd. Euro veranschlagt.

 

Zwar ist dies ein Aufwuchs gegenüber dem Vorjahr

um 145,2 Mio. Euro, doch er ist allein der Auszahlung der Lehrerarbeitszeitkonten

in Höhe von 260 Mio. Euro geschuldet. Erlauben Sie mir an dieser Stelle etwas

detailliertere Ausführungen zu den Personalkosten, zumal in der letzten Woche

aus der Presse eine Berechnung des parlamentarischen Geschäftsführers der

PDS-Fraktion, Herrn Gallert, zur Veranschlagung der Personalausgaben zu

entnehmen war. Leider war diese Berechnung nicht korrekt.

 

Neben der Auszahlung der

Lehrerarbeitszeitkonten sind Mehrausgaben in Höhe von rund 100 Mio. Euro zu

berücksichtigen, und zwar für Tarifsteigerungen aus der letzten Tarif- und

Besoldungsrunde (einschließlich der daraus resultierenden Absicherung der

Personalausgaben der Hochschulen) sowie für die Steigerung bei den

Versorgungsbezügen.

 

Zur Senkung der

Personalausgaben haben zunächst zwei eher technische Faktoren beigetragen, die

für sich genommen nichts mit einer Sparleistung zu tun haben:

 

Zum einen wird zum Dezember 2004 der

Auszahlungszeitpunkt der Angestelltengehälter verschoben. Die Sozialausgaben

müssen damit erst im Folgejahr gezahlt werden. Dies führt zu einer Einsparung

in Höhe von 60 Mio. Euro. Der geltende Tarifvertrag im öffentlichen Dienst hat

hinsichtlich des Zahlungszeitpunktes der Angestelltengehälter Flexibilität

geschaffen. Die Landesregierung hat sich entschieden, von dieser Möglichkeit

Gebrauch zu machen ¿ wie eine ganze Reihe anderer Länder auch.

 

Zum anderen ergibt sich aus der Umgestaltung

des Landesamtes für Verbraucherschutz in einen LHO-Betrieb eine Verschiebung

von 23,6 Mio. Euro Personalausgaben aus der Hauptgruppe 4 in die Hauptgruppe 6.

 

Echte

Einsparungen veranschlagen wir im Haushaltsplan 2004 im Vergleich zum Haushaltsplan

2003

 

-

für die Auswirkungen des

Stellenabbaus;

 

-

für den Wegfall des

Urlaubsgeldes und die Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte und

 

-   für die Verkürzung der Arbeitszeit für

Angestellte. Hier stehen wir derzeit in Verhandlungen mit den Gewerkschaften.

 

Das gesamte

Einsparvolumen aufgrund dieser Maßnahmen beläuft sich auf 135 Mio. Euro.

 

Es sind

also beträchtliche Einsparungen, die wir, die Landesregierung, im Haushaltsplan

2004 veranschlagt haben.

 

Das

Personalabbaukonzept und alle anderen Bewirtschaftungsmaßnahmen, von denen die

Landesregierung Gebrauch macht, nutzen das vorhandene Einsparpotential im

Personalbereich voll aus. Deshalb sind gelegentlich geäußerte Forderungen, das

Land solle die Anstrengungen zum Stellenabbau noch weiter verschärfen, in

keiner Weise nachvollziehbar. Wer so argumentiert, der redet betriebsbedingten

Kündigungen das Wort ¿ und das muss dann auch ganz offen gesagt werden.

 

Wir, die

Landesregierung, nutzen alle Möglichkeiten des Personalabbaus. Wir versuchen

jedoch, möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen auszukommen. Wir wollen die

Senkung der Personalkosten möglichst im Konsens aller Beteiligten erreichen ¿

und nicht in einer Atmosphäre der Konfrontation.

 

Lassen Sie

mich abschließend zum Thema Personalkosten noch eines ganz ausdrücklich

betonen: Personalabbau heißt nicht Personalsparen um jeden Preis. Es heißt

umfassende Aufgabenkritik in der Landesverwaltung, es heißt Neuorientierung

vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue Aufgaben, es heißt

Strukturwandel im weitesten Sinn. Wir, die Landesregierung, sind dabei, wie ein

privates Unternehmen unsere interne Organisation und unser externes

Leistungsangebot zu überprüfen. So ¿ und nur so ¿ werden wir in der Lage sein,

bei abnehmendem Personalbestand die Kernaufgaben des Staates effizient zu

bewältigen. Nur so wird auch eine hohe Motivation der Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter gewährleistet sein ¿ trotz der Opfer, die wir Beamten und Angestellten

zumuten müssen.

 

Anrede,

 

ich komme

zu den Investitionen. Die Investitionen in unserem Land sind für die regierungstragenden

Parteien CDU und FDP von hoher politischer Priorität. Wir, die Landesregierung,

konnten die Investitionsausgaben auf einem hohen Niveau halten. Mit einer

Investitionsquote von 18,6 v. H. im Jahr 2004 legen wir ein sehr respektables

Ergebnis vor.

 

Noch immer

liegt in unserem Land die Investitionsquote weit über dem Niveau der westdeutschen

Länder. Gleichwohl kann sich Sachsen-Anhalt dem Bundesweiten Trend sinkender Investitionsquoten

nicht entziehen. Und dies hängt auch mit einer bundesweit Sparpolitik zusammen,

die bei konsumtiven Ausgaben kurzfristig auf wenig Beweglichkeit stößt. In der

Zukunft wird in dieser Hinsicht die Situation eher noch schwieriger, und zwar

durch den Rückgang von Zuweisungen aus dem Solidarpakt II. Hier wird besonders

deutlich, welche Bedeutung der nachhaltigen Senkung der konsumtiven Ausgaben

zukommt. Nur bei deren Begrenzung werden finanzielle Spielräume für staatlich

finanzierte Investitionen erhalten bleiben bzw. neu entsehen können.

 

Wichtig war uns bei der Haushaltsaufstellung

vor allem auch, dass die vorgesehenen Investitionsausgaben die Bindung von

Drittmitteln sicherstellen, und zwar sowohl der bereitgestellten Bundesmittel

als auch der EU-MIttel.

 

Dies geschah und geschieht unter anderem

durch ein systematisches Überprüfen der EU-finanzierten Programme. Die

Landesregierung hat dafür eine ressortübergreifende Clearingstelle

eingerichtet. Diese Clearingstelle 

steuert und überwacht die EU-Förderpolitik in Sachsen-Anhalt. Regelmäßig

werden die aktuellen Entwicklungstendenzen ausgewertet.

 

Als Ergebnis wurden bereits Umschichtungen

innerhalb der Förderschwerpunkte vorgenommen. Programme, für die nur geringer Bedarf

bestand, wurden zu Gunsten stärker frequentierter Maßnahmen umgeschichtet.

Dabei lag die politische Priorität bei der Aufstockung von Mitteln für die

Verkehrsinfrastruktur sowie für Forschung und Entwicklung. Weitere Änderungen

des derzeit gültigen Operationellen Programms wird es  im Ergebnis der Halbzeitbewertung geben, die bald ansteht.

 

Wir unterstützen nun verstärkt Maßnahmen wie

die Erneuerung und die Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur oder die Infrastruktur

im Bereich Forschung und Entwicklung. Bereiche, die eine enorme Bedeutung für

die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes haben.

 

Anrede,

 

der Landesregierung ist es gelungen, die

Leistungen an die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs konstant zu halten.

Die Kommunen des Landes sind über die Verbundquote des kommunalen

Finanzausgleichs an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt. Die Landesregierung

hat die Möglichkeiten des Abrechnungsverfahrens im Kommunalen Finanzausgleich

genutzt. So konnten wir den Kommunalanteil an den bisher aufgetretenen Steuermindereinnahmen

so ausgleichen, dass gegenüber dem Vorjahr eine Konstanz der Zahlungen erreicht

wird.

 

Bei den Leistungen aus dem Landeshaushalt an die Kommunen insgesamt, d.

h. einschließlich aller sonstigen Leistungen der Ressorts, wird es gegenüber

2003 einen Rückgang von 77,4 Mio. Euro geben (um die Hochwasserzahlungen bereinigt).

Dieser Rückgang erklärt sich zum Teil daraus, dass für bestimmte gesetzliche

Leistungen weniger Bedarf besteht. So hat der Innenminister für die

Unterbringung von Flüchtlingen 5,3 Mio. Euro weniger angemeldet als im Vorjahr.

Bei den Leistungen nach dem Kinderförderungsgesetz waren im Jahr 2003

Übergangshilfen in Höhe von 15 Mio. Euro veranschlagt. Die gibt es für 2004

nicht mehr, denn der Übergang von den Regeln des KiBeG zu den Regeln des KiFöG

wird vollzogen sein.

 

Es ist insofern grob irreführend, wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr.

Püchel, in einer Pressemitteilung behaupten, die Kommunen müssten Kürzungen von

100 Mio. Euro hinnehmen. Wie kommen Sie nur auf diese viel zu hohe Zahl?

 

Ich darf an dieser Stelle die sozialdemokratische

Opposition auch daran erinnern, dass es in Ihrer Regierungszeit überhaupt nicht

unüblich war, dass Leistungen an die Kommunen gegenüber dem Vorjahr verringert

wurden. Nur in den Jahren 1998 und 2000 gab es Zuwächse.

 

In allen anderen Jahren ihrer Regierungszeit sahen

die Haushaltspläne weniger vor als im jeweiligen Vorjahr:

 

1996 minus 293,6 Mio. Euro,

 

1997 minus 247,8 Mio. Euro,

 

1999 minus 10,0 Mio. Euro,

 

2001 minus 111,1 Mio. Euro

 

und 2002 sogar minus 281,8 Mio. Euro.

 

Und diese Kürzungen der kommunalen Leistungen  in den Haushaltsplänen haben Sie in den Jahren vorgenommen, in

denen die Einnahmesituation des Landes noch deutlich besser war als in der Zeit

unserer Regierung. Es würde Ihnen deshalb gut anstehen, sehr geehrter Herr Dr.

Püchel, sich mit Kritik an der Landesregierung in dieser Frage etwas zurückzuhalten.

 

Meine

Ausführungen zu den Kommunalfinanzen wären unvollständig, wenn ich nicht kurz

auf die Gemeindefinanzreform hinweisen würde, die derzeit auf Bundesebene

diskutiert wird. Bekanntlich gibt es hier noch keinen Konsens. Eines allerdings

scheint schon jetzt recht klar: die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird

sich wahrscheinlich nicht verschlechtern, sondern sie wird sich verbessern.

Über die weiteren Modalitäten ist auf Bundesebene noch ausgiebig zu

diskutieren, vor allem im Bundesrat und ggf. im Vermittlungsausschuss.

 

Insbesondere

bedarf es einer genauen Prüfung, ob kommunale Verbesserungen zu Lasten der

Länder gehen werden. Dies würde nicht nur für Sachsen-Anhalt insgesamt keinen Gewinn

bedeuten, denn Land und Kommunen bilden wie überall in Deutschland einen Finanzverbund.

In jedem Fall gibt es derzeit eine große Unsicherheit, wie genau die künftige

kommunale Finanzausstattung aussehen wird. Die Landesregierung sieht deshalb

keinen Bedarf, auf Landesebene tätig zu werden, solange sich keine klare

Perspektive aufzeigt.

 

Neben einer Stabilisierung der Kommunalfinanzen strebt die

Landesregierung an, vorhandene Rationalisierungspotentiale auf dem Gebiet der

Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen konsequent zu nutzen.

Es ist Wille der Landesregierung, dass die Leistungen des Landes aus dem

Aufnahmegesetz, aus dem Kinderförderungsgesetz, bei der Musikschulförderung und

bei der Förderung der Traditions- und Heimatpflege sowie bei der Ausreichung

der Jugendpauschale durch Zuweisungsverfahren im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes

abgelöst werden.

 

Dadurch ergeben sich zumindest mittelfristig gewisse

Rationalisierungseffekte. Die Verfahrensvereinfachung beim Aufnahmegesetz wird

Einsparpotentiale in der Landesverwaltung von mehreren Vollzeitkräften

ermöglichen. Allerdings werden sich die gesamten Auswirkungen auf die

Verwaltungen von Land und Kommunen erst im Nachhinein beziffern lassen. Aber

auch die kommunale Seite wird von der Vereinfachung profitieren.

 

In jedem Falle wird die Landesregierung sicherstellen, dass der Umfang

der bisher vom Land über die Fachgesetze gewährten finanziellen Leistungen

unverändert bleibt. Dies ergibt sich schon aus der Höhe der veranschlagten

Positionen. Und es wird sich aus Zweckbindungen ergeben, die garantieren, dass

es nicht zu Umschichtungen aufgrund de

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