Aktuelle Pressemitteilungen - Sachsen-Anhalt
Entwurf der Einbringungsrede für den Haushaltsplanentwurf 2004
23.09.2003, Magdeburg – 51
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 051/03
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 051/03
Magdeburg, den 23. September 2003
Entwurf der Einbringungsrede für den Haushaltsplanentwurf 2004
Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede,
vor Ihnen liegt der Entwurf der Landesregierung
für den Haushaltsplan 2004 und die Mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung
für die Jahre 2003 bis 2007.
Beide ¿ Haushaltsplan und mittelfristige
Finanzplanung ¿ sind unter schwierigsten Rahmenbedingungen aufgestellt worden.
Mit beiden setzt die Landesregierung ihren Kurs der finanzpolitischen
Konsolidierung konsequent fort.
Allerdings muss an dieser Stelle auch klar
gesagt werden, dass die wirtschaftliche Lage in Deutschland dramatisch ist und
was dies für uns in Sachsen-Anhalt bedeutet. Seit nunmehr beinahe
drei Jahren befindet sich Deutschland in
einer Rezession. Die Wachstumsraten bewegen sich nahe Null.
In der ersten Hälfte dieses Jahres gab es
sogar eine negative Wachstumsrate, die deutsche Wirtschaft schrumpfte. Und dies
ist nicht nur den konjunkturellen Widrigkeiten geschuldet, die jede
Volkswirtschaft von Zeit zu Zeit treffen. Nein, die Wachstumsmisere ist vor allem
das Ergebnis jahrelang verschleppter Reformen, wie alle externen Beobachter
einstimmig feststellen. Dafür trägt in erster Linie die Bundesregierung die
Verantwortung.
Folge dieser bundesweiten Entwicklung waren
und sind verheerende Einbrüche bei den Steuereinnahmen. Dem konnte sich auch
das Land Sachsen-Anhalt nicht entziehen. Die Steuerschätzer mussten inzwischen
ihre Prognosen zum fünften Mal in Folge nach unten korrigieren. Das hat es in
dieser Form noch nie gegeben. Die Steuerschätzung im Mai 2003 korrigierte die
Vorhersage für das Steueraufkommen für 2004 um ganze 470 Mio. ¿.
Um die Dramatik der Situation bei den
Steuereinnahmen zu verdeutlichen, nenne ich einige Zahlen:
Im Haushaltsplanentwurf 2004 sind Einnahmen
aus Steuern, aus dem Länderfinanzausgleich und aus sogenannten Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen
in Höhe von 5,31 Mrd. Euro eingestellt. Das sind jene Einnahmen, die von der
deutschlandweiten Entwicklung des Steueraufkommens maßgeblich beeinflusst
werden. Diese Einnahmen liefern das steuerliche Fundament, auf dem der
Landeshaushalt steht.
5,31 Mrd. Euro im Jahr 2004 - dies entspricht
ziemlich genau dem, was im Jahr 1995, also
vor acht Jahren, eingestellt werden konnte. Damals waren es 5,28 Mrd. Euro. Wir
sind also, was das Steueraufkommen betrifft, bei einer Größenordnung angelangt,
die wir Mitte der 90er Jahre hatten.
Und dies bei einem Anstieg des Preisniveaus
seit 1995 um 12 v. H.; und bei einem linearen Anstieg der Löhne und Gehälter im
öffentlichen Dienst von 14,3 v.H.; und bei einer zusätzlichen Steigerung der
Löhne und Gehälter von 12,8 v.H. aufgrund der Ost/West-Angleichung.
Nun wird mir gelegentlich von der Opposition
vorgehalten: ¿Herr Paqué, stellen Sie sich doch nicht so an. Steuerausfälle hat
es immer schon gegeben. Und auch wir, die frühere Regierung, mussten
schließlich damit fertig werden. Das gehört doch zum normalen Regierungsgeschäft.
Alles halb so schlimm.¿
Dazu kann ich, gerichtet an die Opposition,
nur sagen: von 1995, dem ersten Jahr Ihrer Regierungszeit, bis zum Jahr 2000
sind mit einer kleinen Ausnahme im Jahr 1997 die kassenmäßigen Einnahmen aus
Steuern, aus Länderfinanzausgleich und aus
Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen in jedem Jahr gestiegen. Im Jahr 2000
waren sie rund 500 Mio. Euro höher als 1995. Erst 2001 kam es zu einem geringen
Rückgang um 50 Mio. Euro. Und erst im Jahr 2002 folgte dann der völlige
Absturz. In 2002 wurden 660 Mio. Euro weniger eingenommen als in 2001.
Einen derartigen Einbruch der Einnahmen hat
es in der Geschichte unseres Landes nie zuvor gegeben. Und die Erholung seither
ist minimal. Sie liegt weit unter den Erwartungen, wie sich an der mehrmaligen
Korrektur der Steuerschätzungen zeigt.
Anrede,
diese wenigen Zahlen belegen, dass die
Landesregierung die Entwicklung nicht dramatisiert. Die Landesregierung ist
sich ihrer Verantwortung bewusst. Mit dem Haushaltsplan 2004 hat die
Landesregierung das Nötige getan, um auch unter diesen widrigsten Umständen die
Konsolidierung der Finanzen in unserem Land voranzutreiben. Aus dieser
katastrophalen finanziellen Ausgangssituation heraus war schon ein großer
Kraftakt nötig, um die Nettokreditaufnahme im Jahr 2003 auf 750 Mio. Euro und
im Haushaltsplan 2004 auf 949 Mio. Euro zu begrenzen.
Es ist übrigens nicht nur das Wegbrechen der
Einnahmen, das die Haushaltsaufstellung erschwert hat. Es ist vor allem auch
die Unsicherheit über die weitere Einnahmeentwicklung. Diese steht im
Zusammenhang mit der steuerpolitischen Diskussion auf Bundesebene. Zum einen
geht es dabei um das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform und um deren
Gegenfinanzierung. Würde die Bundesregierung, was sie offenbar plant, das
Vorziehen zum Großteil durch zusätzliche Kreditaufnahme finanzieren, so würde
wahrscheinlich auch Sachsen-Anhalt zu einer verstärkten Kreditaufnahme
gezwungen.
Die Landesregierung konnte in ihrem
Haushaltsplanentwurf 2004 diese steuerpolitischen Vorhaben nicht berücksichtigen.
Es wäre ein Vorgreifen auf allzu ungewisse Entwicklungen gewesen, da hier noch
die Behandlung im Bundesrat und ggf. im Vermittlungsausschuss folgen wird.
Ähnliches gilt für die Gemeindefinanzreform, wie
sie von der Bundesregierung geplant ist, einschließlich der Neuordnung der
Sozialhilfezuständigkeiten. Die Bundesregierung will die Gemeinden entlasten ¿
was im Grundsatz gut und richtig ist ¿, aber sie will die Finanzierung dieser
Entlastung auf die Länder schieben. Eine Gemeindefinanzreform, an deren Ende
die finanzielle Ent lastung der
Gemeinden durch eine finanzielle Be lastung
der Länder finanziert wird, ist keine wirkliche Reform. Es ist reine Umverteilung.
Die Bundesregierung will damit einen Keil zwischen
Länder und Kommunen treiben. Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass
dies nicht geschieht. Eine Entlastung für die Kommunen muss kommen, aber nicht
auf Kosten der Länder.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Einbrüche und Unsicherheiten bei den
Einnahmen sind das Eine. Zusätzliche Belastungen auf der Ausgabenseite das Andere.
Die Landesregierung muss im Jahr 2004 eine
¿Altlast¿ der früheren Landesregierung abtragen, und zwar den Großteil der
aufgelaufenen Arbeitszeitkonten der Lehrer. Die alte Landesregierung hatte in
großem Stil die Bezahlung erbrachter Leistungen der Lehrer durch die Bildung
von Zeitkonten auf die Zukunft verschoben. Dies war eine Form der versteckten
Kreditaufnahme, die so nicht weitergehen durfte ¿ das haben wir immer gesagt.
Im neuen Lehrertarifvertrag, der im Frühjahr
2003 abgeschlossen wurde, sind die Modalitäten der Auszahlung der
Arbeitszeitkonten geregelt. Inzwischen hat sich die Mehrzahl der Lehrer für
eine vollständige Auszahlung im Jahre 2004 entschieden. Dadurch kommt es zu
einmaligen Mehrausgaben von 260 Mio. Euro. Ohne diese Mehrausgaben läge die
Nettoneuverschuldung deutlich niedriger, bei unter 700 Mio. ¿.
Anrede,
berücksichtigt man diese Rahmenbedingungen,
so werte ich es als einen Erfolg der Landesregierung, einen Planentwurf vorlegen
zu können, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Höhe der
Nettoneuverschuldung wahrt. Die Nettoneuverschuldung des Landes Sachsen-Anhalt
wird im Jahr 2004 949 Mio. Euro betragen. Wir sind nicht glücklich über die absolute
Höhe dieser Nettoneuverschuldung, wir hätten uns eine niedrigere gewünscht.
Aber unter den gegebenen Umständen haben wir die Grenzen des Möglichen
erreicht.
An dieser Stelle sei der Hinweis gestattet,
dass nicht alle Länder Haushaltsplanentwürfe vorgelegt haben, die den verfassungsrechtlichen
Vorgaben entsprechen. Ich wage auch die Vorhersage, dass neben dem Bund bis auf ganz wenige Ausnahmen alle
Bundesländer erhebliche Schwierigkeiten haben werden, die Verfassungsgrenze bei
der Nettokreditaufnahme einzuhalten . Einige Ländern haben bereits
in diesem Jahr die Verfassungsgrenze bei der Nettokreditaufnahme überschritten.
Dies dokumentieren die jeweiligen Nachtragshaushalte.
Erlauben Sie mir auch darauf hinzuweisen,
dass der Regierungsentwurf einen Rückgang des Haushaltsvolumens um
1,7 v. H. enthält. Die Summe aller Ausgaben nimmt also um
1,7 v. H. ab, und zwar schon bereinigt um die Hochwasserhilfen, die
im Jahr 2003 besonders stark zu Buche schlagen. Auch wenn ich mir bewusst bin,
dass das Haushaltsvolumen aus eher technischen Gründen Schwankungen unterworfen
ist, die seine Aussagekraft relativieren, so bleibt doch eines festzuhalten:
Eine Abnahme der Ausgaben um 1,7 v. H. ist ein klarer Konsolidierungskurs. Der
Finanzplanungsrat hat den Ländern eine Ausgabensteigerung von höchstens 1 v. H.
als Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben des Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes vorgegeben. Mit einem Rückgang der Ausgaben um 1,7 v. H. ist
diese Vorgabe mehr als erfüllt.
Dass wir in Sachsen-Anhalt weiterhin einen
konsequenten Konsolidierungskurs verfolgen, zeigt sich im übrigen auch am
Anteil der Ausgaben, die rechtlich verpflichtend gebunden sind. Dieser Anteil
ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. 1995 betrug er rund 91 v. H. Für
2004 liegt er bei 99,1 v. H. Das heißt, weniger als ein Prozent dieses
Haushaltes oder nur rund 90 Mio. Euro sind rechtlich noch nicht gebunden. Wir sind bei unseren Einsparbemühungen
damit an eine Grenze gestoßen, die nur durch Eingriffe in Rechtsverpflichtungen
weiter verändert werden kann.
Dies zeigt übrigens
auch, wie abwegig jene argumentieren, die der Meinung sind, Sparmaßnahmen von
fast 0,5 v. H. des gesamten Haushaltsvolumens bewegten sich in Größenordungen,
die man getrost vernachlässigen könne. Ich denke da an die Initiatorinnen des
Volksbegehrens gegen das Kinderförderungsgesetz. Eine von Ihnen hatte in der
Presse sinngemäß verlauten lassen, dass Einsparungen von 45 Mio. Euro durch die
Reform der Kinderbetreuung bei einem Haushaltsvolumen von rd. 10 Mrd. Euro
nicht der Rede wert seien.
Ich stelle fest: 45
Mio. Euro sind die Hälfte dessen, was wir im Haushalt 2004 an freien Mitteln
noch zu vergeben haben. Müssten wir diese 45 Mio. Euro an anderer Stelle
zusätzlich einsparen, dann würde dies alternativ bedeuten, dass es keinerlei
Landesfinanzierung für Theater und Orchester mehr geben würde; oder dass die
Hochschulen des Landes künftig nicht mehr auf zehn, sondern auf 25 v. H. ihrer
Mittel verzichten müssten; oder dass alle freiwilligen Programme des Sozialministeriums
gestrichen werden müssten ¿ nicht zuletzt auch Investitionen für
Kindertagesstätten, Zuschüsse für die Verbraucherberatung, die Förderung von
Beratungsstellen (z. B. für Schwangere) oder Zuschüsse für Einrichtungen der
Behindertenhilfe. Wer das will, muss das offen sagen. Denn 45 Mio. ¿ sind
eben doch sehr viel Geld.
Dahinter steht eben eine einfache
Grundsatzfrage, die öffentlich diskutiert werden muss: Wir können nicht weiter
Lasten auf zukünftige Generationen abwälzen. Wir können das schon gar nicht in
Sachsen-Anhalt, dem Land mit dem höchsten Pro-Kopf-Schuldenstand aller neuen
Länder. Und deshalb bedeutet jeder Vorschlag, an einer Stelle des Haushalts
nicht zu sparen, den Verzicht auf Ausgaben an einer anderen Stelle. Die muss
dann benannt werden, und darüber müssen wir dann öffentlich diskutieren. Es
geht um politische Prioritäten, um das Abwägen von Zielen ¿ und nicht um einseitiges
Genörgel über Kürzungen.
Anrede,
der Haushaltsplanentwurf 2004 ist von
Schwerpunkten geprägt, die ich mit drei Schlagworten umschreiben will:
1. Konsolidierung,
und zwar vorrangig durch das Absenken konsumtiver Ausgaben, insbesondere von
Personalausgaben;
2. Schonung
investiver Ausgaben und
3. Stabilisierung
der Landeszuweisungen an die Kommunen.
Die Personalausgaben stellen den größten
Ausgabenblock dar. Sie sind daher mittel- und langfristig die entscheidende
Stellschraube für das Gesunden der Landesfinanzen und für das Erreichen unserer
Konsolidierungsziele. Die Landesregierung hat im August 2002 ein ehrgeiziges
Konzept des Personalabbaus aufgestellt. Wir streben an, mittelfristig den Personalbesatz
im öffentlichen Dienst des Landes auf das Mittelmaß der westdeutschen Länder zu
senken ¿ auf 21,6 Beschäftigte (¿Planpersonal¿) pro 1000 Einwohner. Im
Durchschnitt werden wir in dieser Legislaturperiode pro Jahr etwa 2400 Stellen
abbauen.
Bisher wurde dieses Konzept konsequent
umgesetzt und der geplante Stellenabbau auch vollzogen. Mit Beginn des Haushaltsjahres
2003 wurde für die gesamte Landesverwaltung ein Einstellungsstopp verhängt.
Zudem dürfen keine Beförderungen, keine höhere Eingruppierungen und keine
höheren Einstufungen vorgenommen werden. Ausnahmen bedürfen bei unabweisbarem
Bedarf der Zustimmung des Ministerpräsidenten, etwa bei der Einstellung von
Lehrern in Mangelfächern.
Sämtliche Personalabgänge im Rahmen der
natürlichen Fluktuation tragen also zur Einsparung von Personalausgaben bei.
Noch höhere Einsparungen wären folglich nur dann möglich, wenn etwa durch
betriebsbedingte Kündigungen die Zahl der Bediensteten über die natürlichen
Abgänge hinaus zusätzlich verringert würde.
Anrede,
derart strenge Maßnahmen der
Personalbewirtschaftung hat es in Sachsen-Anhalt noch nicht gegeben. Die
Einhaltung dieser Vorgaben wird vom Ministerium der Finanzen in Zusammenarbeit
mit der Staatskanzlei strikt kontrolliert und überprüft.
Die Personalausgaben sind im Haushaltsplan
2004 mit rund 2,8 Mrd. Euro veranschlagt.
Zwar ist dies ein Aufwuchs gegenüber dem Vorjahr
um 145,2 Mio. Euro, doch er ist allein der Auszahlung der Lehrerarbeitszeitkonten
in Höhe von 260 Mio. Euro geschuldet. Erlauben Sie mir an dieser Stelle etwas
detailliertere Ausführungen zu den Personalkosten, zumal in der letzten Woche
aus der Presse eine Berechnung des parlamentarischen Geschäftsführers der
PDS-Fraktion, Herrn Gallert, zur Veranschlagung der Personalausgaben zu
entnehmen war. Leider war diese Berechnung nicht korrekt.
Neben der Auszahlung der
Lehrerarbeitszeitkonten sind Mehrausgaben in Höhe von rund 100 Mio. Euro zu
berücksichtigen, und zwar für Tarifsteigerungen aus der letzten Tarif- und
Besoldungsrunde (einschließlich der daraus resultierenden Absicherung der
Personalausgaben der Hochschulen) sowie für die Steigerung bei den
Versorgungsbezügen.
Zur Senkung der
Personalausgaben haben zunächst zwei eher technische Faktoren beigetragen, die
für sich genommen nichts mit einer Sparleistung zu tun haben:
Zum einen wird zum Dezember 2004 der
Auszahlungszeitpunkt der Angestelltengehälter verschoben. Die Sozialausgaben
müssen damit erst im Folgejahr gezahlt werden. Dies führt zu einer Einsparung
in Höhe von 60 Mio. Euro. Der geltende Tarifvertrag im öffentlichen Dienst hat
hinsichtlich des Zahlungszeitpunktes der Angestelltengehälter Flexibilität
geschaffen. Die Landesregierung hat sich entschieden, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen ¿ wie eine ganze Reihe anderer Länder auch.
Zum anderen ergibt sich aus der Umgestaltung
des Landesamtes für Verbraucherschutz in einen LHO-Betrieb eine Verschiebung
von 23,6 Mio. Euro Personalausgaben aus der Hauptgruppe 4 in die Hauptgruppe 6.
Echte
Einsparungen veranschlagen wir im Haushaltsplan 2004 im Vergleich zum Haushaltsplan
2003
-
für die Auswirkungen des
Stellenabbaus;
-
für den Wegfall des
Urlaubsgeldes und die Kürzung des Weihnachtsgeldes für Beamte und
- für die Verkürzung der Arbeitszeit für
Angestellte. Hier stehen wir derzeit in Verhandlungen mit den Gewerkschaften.
Das gesamte
Einsparvolumen aufgrund dieser Maßnahmen beläuft sich auf 135 Mio. Euro.
Es sind
also beträchtliche Einsparungen, die wir, die Landesregierung, im Haushaltsplan
2004 veranschlagt haben.
Das
Personalabbaukonzept und alle anderen Bewirtschaftungsmaßnahmen, von denen die
Landesregierung Gebrauch macht, nutzen das vorhandene Einsparpotential im
Personalbereich voll aus. Deshalb sind gelegentlich geäußerte Forderungen, das
Land solle die Anstrengungen zum Stellenabbau noch weiter verschärfen, in
keiner Weise nachvollziehbar. Wer so argumentiert, der redet betriebsbedingten
Kündigungen das Wort ¿ und das muss dann auch ganz offen gesagt werden.
Wir, die
Landesregierung, nutzen alle Möglichkeiten des Personalabbaus. Wir versuchen
jedoch, möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen auszukommen. Wir wollen die
Senkung der Personalkosten möglichst im Konsens aller Beteiligten erreichen ¿
und nicht in einer Atmosphäre der Konfrontation.
Lassen Sie
mich abschließend zum Thema Personalkosten noch eines ganz ausdrücklich
betonen: Personalabbau heißt nicht Personalsparen um jeden Preis. Es heißt
umfassende Aufgabenkritik in der Landesverwaltung, es heißt Neuorientierung
vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf neue Aufgaben, es heißt
Strukturwandel im weitesten Sinn. Wir, die Landesregierung, sind dabei, wie ein
privates Unternehmen unsere interne Organisation und unser externes
Leistungsangebot zu überprüfen. So ¿ und nur so ¿ werden wir in der Lage sein,
bei abnehmendem Personalbestand die Kernaufgaben des Staates effizient zu
bewältigen. Nur so wird auch eine hohe Motivation der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gewährleistet sein ¿ trotz der Opfer, die wir Beamten und Angestellten
zumuten müssen.
Anrede,
ich komme
zu den Investitionen. Die Investitionen in unserem Land sind für die regierungstragenden
Parteien CDU und FDP von hoher politischer Priorität. Wir, die Landesregierung,
konnten die Investitionsausgaben auf einem hohen Niveau halten. Mit einer
Investitionsquote von 18,6 v. H. im Jahr 2004 legen wir ein sehr respektables
Ergebnis vor.
Noch immer
liegt in unserem Land die Investitionsquote weit über dem Niveau der westdeutschen
Länder. Gleichwohl kann sich Sachsen-Anhalt dem Bundesweiten Trend sinkender Investitionsquoten
nicht entziehen. Und dies hängt auch mit einer bundesweit Sparpolitik zusammen,
die bei konsumtiven Ausgaben kurzfristig auf wenig Beweglichkeit stößt. In der
Zukunft wird in dieser Hinsicht die Situation eher noch schwieriger, und zwar
durch den Rückgang von Zuweisungen aus dem Solidarpakt II. Hier wird besonders
deutlich, welche Bedeutung der nachhaltigen Senkung der konsumtiven Ausgaben
zukommt. Nur bei deren Begrenzung werden finanzielle Spielräume für staatlich
finanzierte Investitionen erhalten bleiben bzw. neu entsehen können.
Wichtig war uns bei der Haushaltsaufstellung
vor allem auch, dass die vorgesehenen Investitionsausgaben die Bindung von
Drittmitteln sicherstellen, und zwar sowohl der bereitgestellten Bundesmittel
als auch der EU-MIttel.
Dies geschah und geschieht unter anderem
durch ein systematisches Überprüfen der EU-finanzierten Programme. Die
Landesregierung hat dafür eine ressortübergreifende Clearingstelle
eingerichtet. Diese Clearingstelle
steuert und überwacht die EU-Förderpolitik in Sachsen-Anhalt. Regelmäßig
werden die aktuellen Entwicklungstendenzen ausgewertet.
Als Ergebnis wurden bereits Umschichtungen
innerhalb der Förderschwerpunkte vorgenommen. Programme, für die nur geringer Bedarf
bestand, wurden zu Gunsten stärker frequentierter Maßnahmen umgeschichtet.
Dabei lag die politische Priorität bei der Aufstockung von Mitteln für die
Verkehrsinfrastruktur sowie für Forschung und Entwicklung. Weitere Änderungen
des derzeit gültigen Operationellen Programms wird es im Ergebnis der Halbzeitbewertung geben, die bald ansteht.
Wir unterstützen nun verstärkt Maßnahmen wie
die Erneuerung und die Erweiterung der Verkehrsinfrastruktur oder die Infrastruktur
im Bereich Forschung und Entwicklung. Bereiche, die eine enorme Bedeutung für
die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes haben.
Anrede,
der Landesregierung ist es gelungen, die
Leistungen an die Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs konstant zu halten.
Die Kommunen des Landes sind über die Verbundquote des kommunalen
Finanzausgleichs an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt. Die Landesregierung
hat die Möglichkeiten des Abrechnungsverfahrens im Kommunalen Finanzausgleich
genutzt. So konnten wir den Kommunalanteil an den bisher aufgetretenen Steuermindereinnahmen
so ausgleichen, dass gegenüber dem Vorjahr eine Konstanz der Zahlungen erreicht
wird.
Bei den Leistungen aus dem Landeshaushalt an die Kommunen insgesamt, d.
h. einschließlich aller sonstigen Leistungen der Ressorts, wird es gegenüber
2003 einen Rückgang von 77,4 Mio. Euro geben (um die Hochwasserzahlungen bereinigt).
Dieser Rückgang erklärt sich zum Teil daraus, dass für bestimmte gesetzliche
Leistungen weniger Bedarf besteht. So hat der Innenminister für die
Unterbringung von Flüchtlingen 5,3 Mio. Euro weniger angemeldet als im Vorjahr.
Bei den Leistungen nach dem Kinderförderungsgesetz waren im Jahr 2003
Übergangshilfen in Höhe von 15 Mio. Euro veranschlagt. Die gibt es für 2004
nicht mehr, denn der Übergang von den Regeln des KiBeG zu den Regeln des KiFöG
wird vollzogen sein.
Es ist insofern grob irreführend, wenn Sie, sehr geehrter Herr Dr.
Püchel, in einer Pressemitteilung behaupten, die Kommunen müssten Kürzungen von
100 Mio. Euro hinnehmen. Wie kommen Sie nur auf diese viel zu hohe Zahl?
Ich darf an dieser Stelle die sozialdemokratische
Opposition auch daran erinnern, dass es in Ihrer Regierungszeit überhaupt nicht
unüblich war, dass Leistungen an die Kommunen gegenüber dem Vorjahr verringert
wurden. Nur in den Jahren 1998 und 2000 gab es Zuwächse.
In allen anderen Jahren ihrer Regierungszeit sahen
die Haushaltspläne weniger vor als im jeweiligen Vorjahr:
1996 minus 293,6 Mio. Euro,
1997 minus 247,8 Mio. Euro,
1999 minus 10,0 Mio. Euro,
2001 minus 111,1 Mio. Euro
und 2002 sogar minus 281,8 Mio. Euro.
Und diese Kürzungen der kommunalen Leistungen in den Haushaltsplänen haben Sie in den Jahren vorgenommen, in
denen die Einnahmesituation des Landes noch deutlich besser war als in der Zeit
unserer Regierung. Es würde Ihnen deshalb gut anstehen, sehr geehrter Herr Dr.
Püchel, sich mit Kritik an der Landesregierung in dieser Frage etwas zurückzuhalten.
Meine
Ausführungen zu den Kommunalfinanzen wären unvollständig, wenn ich nicht kurz
auf die Gemeindefinanzreform hinweisen würde, die derzeit auf Bundesebene
diskutiert wird. Bekanntlich gibt es hier noch keinen Konsens. Eines allerdings
scheint schon jetzt recht klar: die finanzielle Ausstattung der Kommunen wird
sich wahrscheinlich nicht verschlechtern, sondern sie wird sich verbessern.
Über die weiteren Modalitäten ist auf Bundesebene noch ausgiebig zu
diskutieren, vor allem im Bundesrat und ggf. im Vermittlungsausschuss.
Insbesondere
bedarf es einer genauen Prüfung, ob kommunale Verbesserungen zu Lasten der
Länder gehen werden. Dies würde nicht nur für Sachsen-Anhalt insgesamt keinen Gewinn
bedeuten, denn Land und Kommunen bilden wie überall in Deutschland einen Finanzverbund.
In jedem Fall gibt es derzeit eine große Unsicherheit, wie genau die künftige
kommunale Finanzausstattung aussehen wird. Die Landesregierung sieht deshalb
keinen Bedarf, auf Landesebene tätig zu werden, solange sich keine klare
Perspektive aufzeigt.
Neben einer Stabilisierung der Kommunalfinanzen strebt die
Landesregierung an, vorhandene Rationalisierungspotentiale auf dem Gebiet der
Finanzbeziehungen zwischen dem Land und seinen Kommunen konsequent zu nutzen.
Es ist Wille der Landesregierung, dass die Leistungen des Landes aus dem
Aufnahmegesetz, aus dem Kinderförderungsgesetz, bei der Musikschulförderung und
bei der Förderung der Traditions- und Heimatpflege sowie bei der Ausreichung
der Jugendpauschale durch Zuweisungsverfahren im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes
abgelöst werden.
Dadurch ergeben sich zumindest mittelfristig gewisse
Rationalisierungseffekte. Die Verfahrensvereinfachung beim Aufnahmegesetz wird
Einsparpotentiale in der Landesverwaltung von mehreren Vollzeitkräften
ermöglichen. Allerdings werden sich die gesamten Auswirkungen auf die
Verwaltungen von Land und Kommunen erst im Nachhinein beziffern lassen. Aber
auch die kommunale Seite wird von der Vereinfachung profitieren.
In jedem Falle wird die Landesregierung sicherstellen, dass der Umfang
der bisher vom Land über die Fachgesetze gewährten finanziellen Leistungen
unverändert bleibt. Dies ergibt sich schon aus der Höhe der veranschlagten
Positionen. Und es wird sich aus Zweckbindungen ergeben, die garantieren, dass
es nicht zu Umschichtungen aufgrund de
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